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   BGH, 08.07.1999 - III ZR 5/98   

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https://dejure.org/1999,1292
BGH, 08.07.1999 - III ZR 5/98 (https://dejure.org/1999,1292)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - III ZR 5/98 (https://dejure.org/1999,1292)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - III ZR 5/98 (https://dejure.org/1999,1292)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung - Vertretungsberechtigung - Vertretungsmacht - Vorverhandlungen - Vorvertraglich

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vorverhandlungen mit nicht alleinvertretungsberechtigten Vertreter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorverhandlungen, - durch nicht allein Vertretungsberechtigten

  • Judicialis

    BGB § 157 C

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Berücksichtigung von Verhandlungen bei der Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Vorverhandlungen mit nicht allein Vertretungsberechtigten bei Auslegung der Provisionsabrede zu berücksichtigen? (IBR 1999, 599)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3191
  • ZIP 1999, 1563
  • MDR 1999, 1184
  • NZM 1999, 1013
  • ZMR 1999, 720
  • WM 1999, 1884
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 43/15
    Hierzu gehören beispielsweise die Interessenlage der Beteiligten, vorausgegangene Verhandlungen (BGH, NJW 1999, 3191) oder das spätere Verhalten der Vertragspartner (BGH, BeckRS 2017, 104301 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Zu den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen ermöglichen, gehört in erster Linie die Entstehungsgeschichte des Rechtsgeschäfts, insbesondere der Inhalt von Vorverhandlungen einschließlich des dem Rechtsgeschäft vorausgegangenen Schriftwechsels (BGHZ 109, 19; NJW 1999, 3191; NJW-RR 1986, 984; zu allem auch LG München, BeckRS 2008, 18227).
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27).

    Darauf kann es jedoch nicht ankommen, wenn jegliche Auseinandersetzung mit der Zeugenaussage fehlt (ähnlich BGH-Urteil in NJW 1999, 3191).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 19 U 168/08

    Feststellung des Leistungsumfangs bei einem Pauschalvertrag

    Diese Voraussetzungen erfüllt auch der Verhandlungsgehilfe, dem der Verkäufer die Vorbereitung des Vertrages überlassen hat (vgl. Palandt-Heinrichs, § 166 Rn. 6a; BGH NJW 1999, 3191; NJW 1995, 2550).
  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 155/00

    Vereinbarungen aus Anlaß der Finanzierung einer Eigentumswohnung

    Da auch Vorverhandlungen grundsätzlich für die Auslegung einer Vereinbarung oder einer Erklärung von Bedeutung sein können (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1999 - III ZR 5/98 - NJW 1999, 3191), durfte das Berufungsgericht dieses Beweisangebot - wie auch die Beweisangebote der Beklagten hierzu - nicht unbeachtet lassen.
  • LSG Niedersachsen, 12.07.2001 - L 3 KA 21/01

    Auslegung; Auslegung; Ausschlussfrist; Frist; Gesamtvergütung;

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die die Vorverhandlungen führenden Personen zum späteren Vertragsabschluss berechtigt sind (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 1999 -- III ZR 5/98 -- NJW 1999, 3191); dementsprechend steht es einer Berücksichtigung von Äußerungen während der Verhandlungen erst recht nicht entgegen, dass diese von einem zum Vertragsschluss nicht bevollmächtigten Vertreter eines Beteiligten in Gegenwart des Vertretungsberechtigten gemacht werden.
  • LSG Niedersachsen, 10.07.2001 - L 3 KA 22/01

    Zahlung eines Restbetrages auf die Gesamtvergütung für das Jahr 1995;

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die die Vorverhandlungen führenden Personen zum späteren Vertragsabschluss berechtigt sind (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 1999 - III ZR 5/98 - NJW 1999, 3191); dementsprechend steht es einer Berücksichtigung von Äußerungen während der Verhandlungen erst recht nicht entgegen, dass diese von einem zum Vertragsschluss nicht bevollmächtigten Vertreter eines Beteiligten in Gegenwart des Vertretungsberechtigten gemacht werden.
  • LG Düsseldorf, 09.03.2021 - 4a O 119/19

    Lizenzgebühren

    Zu den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen ermöglichen, gehört in erster Linie die Entstehungsgeschichte des Rechtsgeschäfts, insbesondere der Inhalt von Vorverhandlungen einschließlich des dem Rechtsgeschäft vorausgegangenen Schriftwechsels (BGHZ 109, 19; NJW 1999, 3191; NJW-RR 1986, 984).
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