Rechtsprechung
BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Honorarforderungen eines Rechtsanwalts - Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Prozessführungen - Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 256
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 04.02.1983 - 6 U 2459/81
- BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83
- BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
Papierfundstellen
- VersR 1985, 39
- AnwBl 1985, 199
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
Die Sache muß insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, weil das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus zu Recht - die Behauptungen des Beklagten über ihm zustehende Schadensersatzansprüche, soweit sie vom Feststellungsantrag erfaßt sind, materiell-rechtlich nicht geprüft hat und die Sache daher insoweit nicht entscheidungsreif ist (vgl. BGHZ 46, 281, 284 m.w.Nachw.). - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 275/69
Erledigung eines Feststellungsantrags bezüglich des Nichtbestehens von …
Auszug aus BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
Nach der vom Berufungsgericht zugrunde gelegten und allgemein anerkannten Auffassung kann sich das nach § 256 ZPO vorausgesetzte rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung eines Rechtsverhältnisses daraus ergeben, daß sich jemand einer Forderung gegen ihn berühmt (BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 275/69 - LM ZPO § 256 Nr. 99;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 256 Anm. III 1 a).
- BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08
Bundesweites Stadionverbot bestätigt
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 4. Oktober 1984, III ZR 50/83, VersR 1985, 39) kann auch die Schädigung anderer Rechtsgüter als die des Vermögens, z.B. die Ehre, ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 ZPO begründen. - BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91
Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht
Eine solche Gefährdung liegt in der Regel schon darin, daß der Beklagte sich eines.Anspruchs gegen den Kläger berühmt (…BGH, Urt. v. 13. Juni 1971 - VI ZR 275/69, LM ZPO § 256 Nr. 99; Urt. v. 4. Oktober 1984 - III ZR 50/83, VersR 1985, 39).Besteht das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO somit schon aufgrund des Schreibens vom 1. Juli 1988, braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob die Kläger durch Äußerungen der Beklagten in den Gesellschafterversammlungen gegenüber Dritten in ihrer beruflichen Stellung beeinträchtigt worden sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4. Oktober 1984 - III ZR 50/83, VersR 1985, 39).
- LG Hamburg, 04.11.2016 - 313 O 328/15
Anspruchsberühmung bei Verweis auf moralische Schuld
Dies ist bei einer - wie hier vorliegenden - negativen Feststellungsklage der Fall, wenn sich der Beklagte gem. § 256 ZPO eines Anspruches gegenüber dem Kläger berühmt (BGH Urteil vom 4. Oktober 1984, III ZR 50/83, Rn. 11, juris).Dieses Berühmen muss eine "fühlbare Beeinträchtigung" (vgl. BGH VersR 1985, S. 39) bzw. eine "besondere Betroffenheit" (…BGH NJW 1992, S. 436) mit sich bringen, denn dem Kläger muss durch die bestehende Unsicherheit ein wirklicher Nachteil, nicht nur eine bloße Lästigkeit drohen.
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 557/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; …
Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Beklagte sich eines eigenen Rechts oder Anspruchs gegen den (Feststellungs-) Kläger berühmt (BGH, VersR 1985, 39; BGH, NJW 1992, 436, 437). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 546/04
Sonderkündigungsrecht des Erstehers hinsichtlich des Mietvertrages im Rahmen …
Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Beklagte sich eines eigenen Rechts oder Anspruchs gegen den (Feststellungs-) Kläger berühmt (BGH, VersR 1985, 39; BGH, NJW 1992, 436, 437). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 548/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Möglichkeit des …
Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Beklagte sich eines eigenen Rechts oder Anspruchs gegen den (Feststellungs-) Kläger berühmt (BGH, VersR 1985, 39; BGH, NJW 1992, 436, 437). - AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
An Unternehmer gerichtete Angebote müssen klar erkennbar sein
Ein solches Feststellungsinteresse ergibt sich, wenn sich jemand einer Forderung gegen den anderen berühmt (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.1984, III ZR 50/83, Rn. 11 - zit. nach Juris; AG Dresden, Schlussurt. - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 555/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Eigentumserwerb …
Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Beklagte sich eines eigenen Rechts oder Anspruchs gegen den (Feststellungs-) Kläger berühmt (BGH, VersR 1985, 39; BGH, NJW 1992, 436, 437). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 559/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; …
Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Beklagte sich eines eigenen Rechts oder Anspruchs gegen den (Feststellungs-) Kläger berühmt (BGH, VersR 1985, 39; BGH, NJW 1992, 436, 437). - OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
Zur Schadensersatzpflicht einer Bank bei unwirksamer Kreditkündigung und …
Eine solche Gefährdung liegt in der Regel darin, dass der Beklagte sich eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH VersR 1985, 39). - LG Stuttgart, 12.05.2011 - 19 O 18/11
Klage auf Feststellung und Unterlassung einer - unwahren - Zeugenaussage zum …
- AG Dresden, 05.10.2011 - 104 C 3441/11
Kein Zahlungsanspruch für Betreiber eines Internet-Einkaufsportals für …
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 554/04
- LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 57/98
FÜRST
Rechtsprechung
BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 04.02.1983 - 6 U 2459/81
- BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83
- BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Kröner, Boujong und Dr. Engelhardt am 28. Juni 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).