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   BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88   

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BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88 (https://dejure.org/1989,1311)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - III ZR 52/88 (https://dejure.org/1989,1311)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - III ZR 52/88 (https://dejure.org/1989,1311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck der Amtspflicht eines Standesbeamten zur Durchführung einer Trauung ohne Verzögerung - Amtshaftungsanspruch wegen Verzögerungen der Trauung durch einen Standesbeamten mit der Folge einer Vereitelung der Erlangung einer Hinterbliebenenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Standesbeamten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 505
  • NJW-RR 1990, 196 (Ls.)
  • MDR 1990, 224
  • FamRZ 1989, 1048
  • FamRZ 1989, 1275
  • FamRZ 1989, 1276
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87

    Guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88
    Dieses Verschulden muß sich nur auf die Pflichtverletzung, nicht auf den verursachten Schaden beziehen (st.Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 34/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Vorsatz 2, insoweit in BGHZ 104, 139 nicht abgedruckt).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Denn durch eine solche Nottrauung soll den Verlobten auch die Möglichkeit eröffnet werden, dem überlebenden Verlobten die mit der Ehe verbundenen materiellen Vorteile zu sichern (vgl Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, Komm Bd 1, Stand Februar 2009, 42. Lieferung, § 5 RdNr 50; Gaaz in Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz, Handkomm, 2. Aufl 2010, § 13 RdNr 29; vgl auch BGH vom 13.7.1989 - NJW 1990, 505; OLG Düsseldorf vom 15.10.2003 - FamRZ 2004, 703, 704; Sprau in Palandt, BGB, 70. Aufl 2011, § 839 RdNr 141; hiernach obliegt dem Standesbeamten gegenüber den Verlobten die Amtspflicht, ihnen in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung zu ermöglichen.
  • BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98

    Amtspflichten der Jagdbehörde bei der Gliederung von Jagdflächen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zwar geeignet sein, Amtspflichten des Beamten zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 52/88 - NJW 1990, 505).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 33/03

    Amtspflichtverletzung bei versäumter Nottrauung wegen Nichterreichbarkeit des

    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1048 mit krit. Anm. Bosch; OLG Nürnberg, FamRZ 1988, 1047, 1048 mit Anm. Bosch; OLG Nürnberg, StAZ 1991, 14; Bingel, StAZ 1989, 382 ff.; Hepting/Gaaz, Personenstandsrechts, Loseblattsammlung, Stand 2003, § 7 PStG Rdn. 4) obliegt dem Standesbeamten gegenüber den Verlobten die Amtspflicht, ihnen in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung zu ermöglichen.
  • OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97

    Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen

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  • OLG Nürnberg, 09.12.1987 - 4 U 1517/87
    Hinweis Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Klägerin die vorstehende Entscheidung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg mit Beschluß vom 13. Juli 1989 (FamRZ 1989, 1048 = BGHF 6, 1083) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92

    Schmerzensgeld aus Amtspflichtsverletzung, Unverhältnismäßigkeit einer

    Sie umreißen nämlich die ihnen bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ohnehin obliegenden Amtspflichten bei der Inanspruchnahme von Publikationsorganen (vgl. dazu auch Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., § 6, 2 a S. 39; ferner BGHZ 89, 1, 5; BGH NJW 1990, 505 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00

    Ablösevereinbarung - Auslösung eines Eishockeyspielers aus Vertrag mit

    b) Der Wirksamkeit einer Vereinbarung, durch die sich der bisherige Arbeitgeber einem potentiellen neuen Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, einen bei ihm beschäftigten Bediensteten aus dem Dienstverhältnis vorzeitig zu entlassen, steht nicht das "B"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (NJW 1990, 505) entgegen.
  • LG Ulm, 22.04.1994 - 3 O 88/94

    Amtspflichtverletzung durch einen Standesbeamten; Verzögerung einer Eheschließung

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   BGH, 01.06.1989 - III ZR 52/88   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1084
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