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   BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11   

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https://dejure.org/2012,12151
BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11 (https://dejure.org/2012,12151)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - III ZR 62/11 (https://dejure.org/2012,12151)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - III ZR 62/11 (https://dejure.org/2012,12151)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 652 Abs 1 S 1 BGB
    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 652
    Anforderungen an eindeutiges Provisionsverlangen eines Maklers (Internetanzeige)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Eindeutigkeit des Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers bei Anbieten eines zum Verkauf stehenden Objekts mittels einer Internetanzeige und dem Hinweis "Provision 7,14 %"

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
    Eindeutiges Provisionsverlangen durch entsprechenden Hinweis in Makleranzeige im Internet

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme von Maklerleistungen bei identifiziertem Objekt; Maklerprovision bei Internetanzeigen; ImmobilienScout 24

  • rewis.io

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1
    Eindeutiges Provisionsverlangen in Internetanzeige für den Kauf eines Grundstücks mit Benennung eines konkreten Provisionssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Eindeutigkeit des Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers bei Anbieten eines zum Verkauf stehenden Objekts mittels einer Internetanzeige und dem Hinweis "Provision 7,14 %"

  • rechtsportal.de

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Eindeutigkeit des Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers bei Anbieten eines zum Verkauf stehenden Objekts mittels einer Internetanzeige und dem Hinweis "Provision 7,14 %"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie eindeutig muss ein Provisionsverlangen sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Provisionsverlangens bei einer Online-Immobilienanzeige

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maklerprovision 7,14% ! - Der Käufer musste diese Wucherprovision tragen, weil sie in der Anzeige stand.

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers bei entsprechendem Hinweis in einer Internetanzeige

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Eindeutiges Provisionsverlangen in Werbeinserat als Grundlage für Maklerprovision

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Immobilienmaklerrecht - Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags durch Internetanzeige?

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Maklervertrag über Immobilienportale im Internet - BGH schafft endlich Klarheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Provisionshinweis in Anzeige kann zu Maklervertrag führen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Online-Immobilieninserate und die Maklerprovision

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Der Provisionsanspruch bei Internetanzeigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eindeutige Anzeige - Maklerprovision fällig

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    "Provision 7,14%" = Eindeutiges Provisionsverlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maklerprovision kann auch auf Grundlage einer Zeitungsannonce entstehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stillschweigender Maklervertrag bei Inserat im Internet oder Zeitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wichtiges Urteil zum Maklerrecht - Provision 7,14 % konkret genug für Provisionsabrede?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Provision des Maklers via "Immobilienscout24" Inserat?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Entstehung eines Provisionsanspruchs in einem Online-Inserat // Problem der Eindeutigkeit des Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler: Provisionsverlangen in Internetanzeige eindeutig? (IMR 2012, 298)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2268
  • MDR 2012, 829
  • VersR 2012, 903
  • WM 2013, 812
  • MMR 2012, 732
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98

    Auslegung eines Objektnachweises

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Vielmehr ist bei einer solchen, auf den wesentlichen Inhalt eines Maklervertrags beschränkten Anzeige ohne weiteres erkennbar, dass der Makler auch und gerade mit demjenigen in vertragliche Beziehungen treten will, der sich als Kaufinteressent an ihn wendet (zur vergleichbaren Auslegung eines Objektnachweises als Provisionsverlangen: Senatsurteil vom 4. November 1999 - III ZR 223/98, NJW 2000, 282, 283).

    Der bloße Umstand, dass der Makler bereits in vertraglicher Beziehung mit dem Verkäufer steht, wie dies auch hier offenbar der Fall war, genügt dabei nicht (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1999, aaO).

  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06

    Anforderungen an das Provisionsverlangen eines Maklers

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Selbst die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem Makler reicht bei dieser Sachlage für einen schlüssigen Vertragsschluss nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400, 401, Rn. 12).

    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (ständige Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 16. November 2006, aaO, Rn. 13, vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00, NJW 2002, 817, sowie vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362).

  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Es handelt sich bei solchen Inseraten lediglich um eine invitatio ad offerendum, denn damit wendet sich der Makler an einen unbestimmten Kreis von potentiellen Interessenten (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1985 - IVa ZR 22/84, BGHZ 95, 393, 395, und vom 21. Mai 1971 - IV ZR 52/70, WM 1971, 1098, 1099, MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. § 652, Rn. 47, 51; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2010, §§ 652, 653, Rn. 11; Fischer NJW 2009, 3210).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 12/82

    Vermittlung eines Baugrundstücks - Zahlung von Maklerprovision - Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Derjenige, der sich an einen Makler wendet, der mit "Angeboten" (vgl. zum Begriff BGH, Urteil vom 28. September 1982 - IVa ZR 12/82, WM 1983, 1287, 1289) werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt.
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Es handelt sich bei solchen Inseraten lediglich um eine invitatio ad offerendum, denn damit wendet sich der Makler an einen unbestimmten Kreis von potentiellen Interessenten (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1985 - IVa ZR 22/84, BGHZ 95, 393, 395, und vom 21. Mai 1971 - IV ZR 52/70, WM 1971, 1098, 1099, MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. § 652, Rn. 47, 51; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2010, §§ 652, 653, Rn. 11; Fischer NJW 2009, 3210).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Um die daran anknüpfenden Rechtsfolgen zu vermeiden, muss er ausdrücklich vor Inanspruchnahme der Maklerdienste deutlich machen, solche Willenserklärungen nicht abgeben zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 163/94, NJW-RR 1996, 114, 115).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (ständige Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 16. November 2006, aaO, Rn. 13, vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00, NJW 2002, 817, sowie vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362).
  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (ständige Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 16. November 2006, aaO, Rn. 13, vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00, NJW 2002, 817, sowie vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Die Rechtsprechung stellt hieran indes strenge Anforderungen (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2005 - III ZR 393/04, NJW 2005, 3779, 3780 mwN).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08

    Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11
    Die Bezugnahme des Interessenten auf diese Anzeige bestimmt dabei den Inhalt des Nachweis- oder Vermittlungsersuchens so, dass der Makler von einem Angebot auf Abschluss eines solchen Maklervertrags ausgehen kann, nachdem er sein Provisionsverlangen zunächst ohne Preisgabe der Vertragsgelegenheit in seinem Inserat hinreichend deutlich geäußert hatte (vgl. MünchKommBGB/Roth, aaO, Rn. 47; Fischer, aaO S. 3211; aA der 12. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, NJW-RR 2009, 1145, 1146).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Es handelt sich bei solchen Inseraten lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (sogenannte invitatio ad offerendum), mit der sich der Makler an einen unbestimmten Kreis von potentiellen Interessenten wendet (BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, NJW 2012, 2268 Rn. 11 mwN).

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12; BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Das geeignete Mittel hierzu ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362; BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; BGH, NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Weist der Makler in einem Zeitungs- oder Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen muss, kann der Makler bei der Bezugnahme des Interessenten auf diese Anzeige von einem Angebot auf Abschluss eines solchen Maklervertrags ausgehen (BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10 f. mwN).

    (2) Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10, mwN; NJW 2016, 2317 Rn. 13).

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Es handelt sich bei solchen Inseraten lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (sogenannte invitatio ad offerendum), mit der sich der Makler an einen unbestimmten Kreis von potentiellen Interessenten wendet (BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, NJW 2012, 2268 Rn. 11 mwN).

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12; BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015  - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Das geeignete Mittel hierzu ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362; BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; BGH, NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Weist der Makler in einem Zeitungs- oder Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen muss, kann der Makler bei der Bezugnahme des Interessenten auf diese Anzeige von einem Angebot auf Abschluss eines solchen Maklervertrags ausgehen (BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10 f. mwN).

    (1) Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10, mwN; NJW 2016, 2317 Rn. 13).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12; Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, NJW 2012, 2268 Rn. 10; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Das geeignete Mittel hierzu ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362; BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Weist der Makler in einem Zeitungs- oder Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen muss, kann der Makler bei der Bezugnahme des Interessenten auf diese Anzeige von einem Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags ausgehen (BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10 f. mwN).

    Der entsprechende Hinweis in einer Zeitungs- oder Internetanzeige genügt jedenfalls gegenüber den Kunden, die sich auf diese Anzeige melden, wobei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls für die Bewertung der Eindeutigkeit des Provisionsverlangens ausschlaggebend sind (BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 12).

  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Die Objektnachweisbestätigung enthält ein hinreichend deutliches Provisionsverlangen gegenüber der Beklagten (vgl. zur diesbezüglichen Auslegung eines Objektnachweises auch Senat, Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 223/98, NJW 2000, 282, 284; siehe auch Senat, Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, WM 2013, 812 Rn. 13; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 6. Aufl., Rn. 114).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 18 U 111/13

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Tätigkeit des

    Die Anfrage des Beklagten auf diese Annonce stellte ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages dar, das der Kläger auch angenommen hat (BGH, Az. III ZR 62/11).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13

    Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von

    Durch Übersendung des Exposés am 08.12.2010 hat der Makler das Angebot zum Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages dann per Mail angenommen, vgl. dazu BGH NJW 2012, 2268 Rn. 10.

    Wenn ein Interessent die Rechtsfolgen des Abschlusses eines Maklervertrages vermeiden will, muss er ausdrücklich vor der Inanspruchnahme der Maklerdienste deutlich machen, dass er eine Willenserklärung, die als konkludentes Angebot des Maklervertrages zu verstehen ist, gerade nicht abgeben will, vgl. BGH NJW 2012, 2268 Rn. 10; Fischer, NJW 2013, 3410 mwN.

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 37/16

    Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung von Maklerprovision; Handeln für die

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12; Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, NJW 2012, 2268 Rn. 10; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Das geeignete Mittel hierzu ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362; BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; NJW 2016, 2317 Rn. 13).

    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (ständige Rspr.; vgl. BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages; Rechtsfolgen der

    Zur Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers, der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter "Immobilienscout24") mit dem Hinweis "Provision 3, 57 %" anbietet (im Anschluss an das Urteil des BGH vom 03.05.2012 - III ZR 62/11).

    Um die daran anknüpfenden Rechtsfolgen zu vermeiden, muss er ausdrücklich vor Inanspruchnahme der Maklerdienste deutlich machen, solche Willenserklärungen nicht abgeben zu wollen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 03.05.2012 - III ZR 62/11 - Tz. 10).

    Der bloße Umstand, dass der Makler bereits in vertraglicher Beziehung mit dem Verkäufer stehe, genüge dabei nicht (BGH, Urteil vom 03.05.2012 - III ZR 62/11 - Tz. 13).

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 2 U 205/14

    Maklervertrag: Anwendbarkeit der Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag;

    Es handelte sich nur um eine invitatio ad offerendum, da die Objektbeschreibung notwendigerweise unbestimmt war und lediglich der Interessentensuche diente (BGH, Urteil vom 03.05.2012 - III ZR 62/11-, MDR 2012, 829; Lange/Werneburg, NJW 2015, 193, 194; Sprau, in: Palandt, BGB, 73. Aufl., § 652 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18

    Verlängerungsklausel trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam?

    Zum anderen ist es gerechtfertigt, die Grundsätze, nach denen ein stillschweigender Maklervertragsabschluss bejaht wird (BGH, Urt. vom 3.5.2012, Az. III ZR 62/11), zumindest entsprechend anzuwenden: Der Kläger hatte - wenn auch im Rahmen eines teilweise unwirksamen und möglicherweise mit Ablauf des 31.12.2015 beendeten - Maklervertrags unmissverständlich auf sein Courtageverlangen (in Höhe von 4, 76 % (brutto)) hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 7 U 158/16

    Anforderungen an den Nachweis eines Grundstückgeschäfts durch den Makler

  • OLG Köln, 03.12.2015 - 24 U 21/14

    Keine Maklerprovision ohne Maklervertrag!

  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 245/12

    Kein Abschluss eines Maklervertrages durch Übersendung anonymisierter Profile an

  • OLG Zweibrücken, 05.09.2023 - 8 U 138/22

    Kunde muss Vorkenntnis umgehend mitteilen, sonst muss er zahlen!

  • LG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 O 289/14

    Zahlungsanspruch eines Maklers auf Maklerprovision durch Abschluss eines

  • OLG Frankfurt, 12.08.2015 - 12 U 67/14

    Maklervertrag: Voraussetzungen des Nachweises einer Gelegenheit zum Abschluss

  • LG Berlin, 02.05.2019 - 52 O 304/18

    Vorkenntnisklausel

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2023 - 8 U 138/22

    Abschluss eines Maklervertrags mit eigenständigem Provisionsanspruch mit dem

  • OLG Zweibrücken, 01.12.2015 - 8 U 2/14

    Maklerprovisionsanspruch: Beweislast für Kausalität des Kaufes bei zeitnahem

  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22

    Erlöschen des Widerrufsrechts bei einem im Fernabsatzwege zustande gekommenen

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2022 - 7 U 123/21

    Voraussetzungen der Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision

  • OLG Stuttgart, 27.07.2022 - 3 U 267/21

    Anspruch auf Maklerprovision: Aktivlegitimation nach Forderungsabtretung; neuer

  • LG Potsdam, 07.04.2017 - 6 O 273/16

    Immobilienmaklerlohnanspruch: Konkludenter Abschluss eines Maklervertrags bei

  • LG Bonn, 25.11.2016 - 1 O 381/15

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