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   BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95   

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https://dejure.org/1996,627
BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95 (https://dejure.org/1996,627)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1996 - III ZR 71/95 (https://dejure.org/1996,627)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 (https://dejure.org/1996,627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1
    Provisionspflicht bei Abschluß nach unterbrochenen Verhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1
    Kausalität der Maklertätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachweistätigkeit, Makler, Voraussetzung für den Provisionsanspruch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision bei unterbrochenen Verhandlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch des Maklers auch bei Abbruch der Verhandlungen über Mietobjekt? (IBR 1996, 179)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 691
  • MDR 1996, 786
  • VersR 1996, 500
  • WM 1996, 928
  • BB 1996, 664
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH Urteil vom 27. Januar 1988 - IV a ZR 237/86 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 5 = VersR 1988, 734 = WM 1988, 725).
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Der Hinweis auf ein mögliches Vertragsobjekt genügt für sich allein nicht (BGH Urteil vom 15. Juni 1988 - IV a ZR 170/87 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 6 = WM 1988, 1492).
  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH Urteil vom 14. Januar 1987 - IV a ZR 206/85 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 4 = WM 1987, 511).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Von dem Fall, über den der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 10 = VersR 1991, 774 - entschieden hat, unterscheidet der vorliegende sich maßgeblich dadurch - und darauf stellt auch das Berufungsgericht mit Recht ab -, daß in dem früheren Fall der Erwerbsinteressent erst von einem anderen Makler darauf hingewiesen werden mußte, das betreffende Grundstück stehe erneut zum Verkauf.
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Der Geschäftsabschluß stellt sich als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung dar; denn die Verbindung zwischen dem Beklagten und dem Grundstückseigentümer und späteren Vermieter ist durch die typische Arbeitsleistung des Maklers zweckgerichtet hergestellt worden (vgl. in diesem Sinne auch BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 92/78 - NJW 1980, 123).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Erforderlich ist, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Wege adäquat kausal geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 20. April 1983 - IV a ZR 232/81 - WM 1983, 794).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (z.B. Senatsurteile BGHZ 141, 40, 45; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13 und vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1983 - IVa ZR 232/81 - NJW 1983, 1849, 1850; vom 27. Januar 1988 - IVa ZR 237/86 - NJW-RR 1988, 942; vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 170/87 - NJW-RR 1988, 1397, 1398; Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691).
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05

    Keine Maklerprovision bei fehlender Ausnutung der vom Makler nachgewiesenen

    In diesem Fall liege eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Geschäfts nicht vor (BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH, NJW 1987, 1628; BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH, NJW-RR 1988, 942; BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Anders als in dem vom BGH in NJW-RR 1996, 691 entschiedenen Fall ist auch nicht der Beklagte nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt nach Vertragsrücktritt an den X herangetreten.

  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages;

    Allerdings ist weiterhin erforderlich, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist; denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691; NJW-RR 1988, 1397; NJW-RR 1988, 942 = WM 1988, 725).

    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist demnach, daß der Vertragsschluß sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluß anzusehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691).

    Die genannte Entscheidung BGH NJW-RR 1996, 691 betraf einen Fall, in dem die Verhandlungen zwischen der Vermieterin und dem an der Anmietung des Objekts interessierten Maklerkunden zeitweilig unterbrochen wurden, da die bisherige Mieterin das Mietverhältnis fortsetzen wollte; nach 14 Tagen, nachdem sich die Mieterin doch zur Beendigung des Mietverhältnisses entschlossen hatte, nahm die Vermieterin ohne Einschaltung des Maklers die Verhandlungen mit dem Maklerkunden wieder auf, wobei es zur Anmietung einer Teilfläche durch den Maklerkunden kam.

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03

    Grundstücksmaklerrecht: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei Verschweigen der

    Nur dann, wenn die Verkäuferin - anders als vorliegend - ihre Pläne zur Veräußerung des Hauses zwischenzeitlich vollständig aufgegeben hätte, würde sich ein späterer Hauptvertrag als Wahrnehmung einer neuen Vertragsgelegenheit darstellen für welche der Kläger keine wesentliche Ursache gesetzt hätte (vgl. zum Honorar des Nachweis-Maklers beim Abbruch von Vertragsverhandlungen BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255; Senat, Urteil vom 04.01.2005 - 15 U 6/03 -).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 24 U 18/04

    Maklervertrag: Wirtschaftliche Identität bei Erwerb durch Dritten; Ursächlichkeit

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist es für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers erforderlich, dass sich der Abschluss des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt (BGHZ 141, 40; NJW-RR 1996, 691; 1988, 642).
  • LG Gießen, 11.09.2015 - 8 O 7/15

    Makler sind nicht in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!

    Entweder stellt sich der Vertragsabschluss zwischen beiden als Verwirklichung der durch den Nachweis des Maklers geschaffenen Gelegenheit dar (sog. Nachweismakler // vgl. BGH, NJW-RR 1996, 691) oder aber die Abschlussbereitschaft des Dritten wird durch die Tätigkeit des Maklers kausal gefördert (sog. Vermittlungsmakler // vgl. BGH, WM 1974, 257).
  • LG Darmstadt, 11.02.2021 - 29 O 326/19

    Ohne Maklerleistung auch keine Maklercourtage

    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist deshalb, dass sein Vertragsschluss sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen ist (BGH, Urteil vom 18.01.1996, Az. III ZR 71/95 = NJW-RR 1996, 691).

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH, Urteil vom 18.01.1996, Az. III ZR 71/95 = NJW-RR 1996, 691).

  • OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 3 U 3/09

    Maklervertrag: Kausalitätsvermutung bei Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss

    Da der Makler für den Erfolg seiner Arbeit, nicht für den Erfolgseintritt schlechthin belohnt wird, genügt es jedoch nicht, dass die Maklertätigkeit auf irgendeinem Wege adäquat-kausal für den Abschluss ist; dieser muss sich außerdem bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als Verwirklichung der durch den Nachweis geschaffenen Gelegenheit darstellen (vertragsadäquate Kausalität; vgl. BGH NJW-RR 1996, 691; Palandt/Sprau, 68. Aufl. 2009, § 652 BGB Rn. 48; Roth in Münchener Kommentar, 5. Aufl. 2009, § 652 BGB Rn. 103).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

  • OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01

    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei;

  • OLG Köln, 09.01.2001 - 24 U 151/00

    Vorkenntnisklausel als Individualvereinbarung bei Kaufleuten

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer

  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 18 U 94/10

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nachweistätigkeit für das

  • AG Montabaur, 08.11.2011 - 5 C 134/11

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers: Ursächlichkeit der Maklerleistung bei

  • LG Hamburg, 22.01.2010 - 322 O 341/09

    Maklerlohnanspruch: Nachweistätigkeit bei Vorkenntnis des Objekts

  • LG Düsseldorf, 10.11.2005 - 4a O 41/05

    Know-How Lizenz

  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

  • OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03

    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2000 - 15 U 59/99

    Zur Frage der Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische

  • OLG Koblenz, 10.05.2000 - 1 U 1108/96

    Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages; Treuepflichten des Maklers

  • OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers

  • OLG Dresden, 18.03.1998 - 8 U 3047/97

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Nachweistätigkeit des

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 UF 36/01
  • OLG Koblenz, 12.04.2000 - 1 U 1108/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung; Anspruch auf

  • KG, 01.12.2003 - 10 U 274/02

    Öffentliche Vergabe von Versicherungsdienstleistungen: Maklerlohnanspruch eines

  • OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96

    Wirksamkeit eines Maklernachweises - Abschlußbereitschaft eines

  • VK Schleswig-Holstein, 02.10.2001 - VK-SH 19/01

    Kosten des Verfahrens nicht auf Bieter abwälzbar

  • VK Schleswig-Holstein, 20.12.2001 - VK-SH 23/01

    Abwälzung von Verfahrenskosten auf Bieter unzulässig

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