Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
  • rws-verlag.de

    Betreuende Belehrungspflicht des nur die Annahme beurkundenden Zentralnotars gegenüber Anbietendem wegen zwischenzeitlich eingetragener Belastungen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beurkundung einer Vertragsannahme: Belehrungspflicht des Notars gegenüber Anbietendem

  • NWB SteuerXpert START

    BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarecht - Belehrungspflichten des Zentralnotars

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betreuende Belehrungspflicht des nur die Vertragsannahme beurkundenden Zentralnotars gegenüber Anbietendem wegen zwischenzeitlich eingetragener Belastungen

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO §§ 14 Abs. 1 S. 2, 19
    (Erweiterte oder) betreuende Belehrungspflicht des (nur) die Annahme beurkundenden Zentralnotars auch gegenüber dem Anbietenden

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des nur die Vertragsannahme beurkundenden Zentralnotars gegenüber Anbietendem wegen Nichtbelehrung über zwischenzeitlich eingetragene Belastungen

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Aktuelle Entwicklungen zur notariellen Belehrungspflicht - Zugleich Anmerkung zu BGH - III ZR 72/03 und III ZR 77/03" von Prof. Dr. Christian Armbrüster und Roland Krause, original erschienen in: NotBZ 2004, 325 - 331.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Verbraucherschutz durch notarielle Beurkundung" von RiLG Dr. Gregor Vollkommer, original erschienen in: ZfIR 2004, 578 - 581.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 158, 188
  • NJW 2004, 1865
  • ZIP 2004, 719
  • MDR 2004, 939
  • DNotZ 2004, 843
  • WM 2004, 2031
  • DB 2004, 1936 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08  

    Immobilienanlagen - Schadensersatz aus Beratungsvertrag

    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ; Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 293/09  

    Bauträger - Notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrag

    Damit hat er gegen seine aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG folgende Amtspflicht verstoßen, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des beurkundeten Kaufvertrags, zu der auch der Hinweis auf die bestehenden Belastungen und deren Bedeutung gehört, sowie über die unmittelbaren rechtlichen Bedingungen für den Eintritt des beabsichtigten Rechtserfolgs zu belehren (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2004 - III ZR 72/03 - NJW 2004, 1865, 1866; BGH, Urteile vom 2. November 1995 - IX ZR 15/95 - NJW 1996, 522, 523 und vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 8/91 - NJW-RR 1992, 393, 394; Frenz in Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2. Aufl. 2004, § 17 BeurkG Rn. 8 ff; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl. 2008, § 14 Rn. 130, 145; Winkler, BeurkG, 16. Aufl. 2008, § 17 Rn. 219, 224 f; Ganter in Ganter/Hertel/ Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl. 2009, Rn. 1075, 1077).
  • BGH, 06.05.2004 - III ZR 247/03  

    Notarrecht - Aufklärungsplfichten beim Grundstücksverkauf

    Dem hätte der Beklagte entgegenwirken müssen, indem er auf diese Gefahr hinwies und - im Rahmen der ihm gegenüber beiden Vertragsparteien obliegenden Formulierungspflicht (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG; vgl. Senatsurteil vom 4. März 2004 - III ZR 72/03 - ZIP 2004, 719, 722, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - IX ZR 163/96 - VersR 1998, 115, 116; Winkler, BeurkG 15. Aufl. 2003 § 17 Rn. 274) - eine die Zug-um-Zug-Leistung unzweideutig regelnde vertragliche Bestimmung vorschlug.
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  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09  

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2004 (NJW 2004, 1865) wird lediglich ausgeführt, dass der dortige Kläger nicht aufgrund seiner Schadensminderungspflicht gehalten gewesen sei, den Darlehensvertrag zu widerrufen, da die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen etwaigen Widerrufs nicht festgestellt seien; dass der Geschädigte bei Bestehen eines Widerrufsrechts von diesem auf jeden Fall Gebrauch zu machen hat, besagt die Entscheidung nicht.
  • OLG Hamm, 13.07.2011 - 11 U 234/09  

    Amtspflichten eines Notars im Rahmen der Konzeption eines steuersparenden

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei sukzessiv erfolgenden Beurkundungen von Vertragsangebot und -annahme dem sog. Zentralnotar, der mit dem gesamten "Vertragswerk" vertraut ist, aber nur die Annahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht analog § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO obliegen kann (BGH, NJW 2004, 1865, 1867; im Anschluss daran auch Armbrüster, a.a.aO., § 17 Rn. 166, der aber von einer jedenfalls gegebenen betreuenden Belehrungspflicht auszugehen scheint).

    In diesem - nicht vergleichbaren - Fall traf den Zentralnotar aufgrund seiner "überragenden Stellung" nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine betreuende Belehrungspflicht (auch) gegenüber dem Anbietenden, §§ 17 Abs. 1 BeurkG, 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO analog (BGH, NJW 2004, 1865, 1867).

  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09  

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2004 (NJW 2004, 1865) wird lediglich ausgeführt, dass der dortige Kläger nicht aufgrund seiner Schadensminderungspflicht gehalten gewesen sei, den Darlehensvertrag zu widerrufen, da die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen etwaigen Widerrufs nicht festgestellt seien; dass der Geschädigte bei Bestehen eines Widerrufsrechts von diesem auf jeden Fall Gebrauch zu machen hat, besagt die Entscheidung nicht.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 78/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich von derjenigen, die dem Senatsurteil vom 4. März 2004 (BGHZ 158, 188) zugrunde lag, weil hier die nach dem Vertrag nicht zu übernehmende Belastung in Abteilung zwei des Grundbuches zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung noch nicht eingetragen war.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 76/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich von derjenigen, die dem Senatsurteil vom 4. März 2004 (BGHZ 158, 188) zugrunde lag, weil hier die nach dem Vertrag nicht zu übernehmende Belastung in Abteilung zwei des Grundbuches zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung noch nicht eingetragen war.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 83/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich von derjenigen, die dem Senatsurteil vom 4. März 2004 (BGHZ 158, 188) zugrunde lag, weil hier die nach dem Vertrag nicht zu übernehmende Belastung in Abteilung zwei des Grundbuches zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung noch nicht eingetragen war.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 79/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich von derjenigen, die dem Senatsurteil vom 4. März 2004 (BGHZ 158, 188) zugrunde lag, weil hier die nach dem Vertrag nicht zu übernehmende Belastung in Abteilung zwei des Grundbuches zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung noch nicht eingetragen war.
  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 31 U 128/09  

    Beratungspflicht des Vermittlers einer Kapitalanlage; Pflicht zur Aufklärung über

  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 84/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

  • OLG Hamm, 14.06.2010 - 31 U 48/10  

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen im

  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09  
  • LG Heidelberg, 14.07.2009 - 2 O 351/08  

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages;

  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 126/08  
  • OLG Celle, 16.11.2009 - 20 U 1/09  
  • LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11  

    Kostenberechnung eines Notars wegen Pflichtverstößen bei der Beurkundung eines

  • LG Stuttgart, 14.09.2004 - 15 O 191/04  

    Notarhaftung: Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Versteuerung

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