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   BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65   

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BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65 (https://dejure.org/1968,504)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1968 - III ZR 72/65 (https://dejure.org/1968,504)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1968 - III ZR 72/65 (https://dejure.org/1968,504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richterlicher Tätigkeitsbereich "bei dem Urteil in einer Rechtssache" - Amtspflichtverletzung eines Richters - Haftung eines Richters für eine Sachentscheidung - Haftung eines Richters für eine Amtspflichtverletzung bei dem Urteil in einer Rechtssache - Haftung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 14
  • NJW 1968, 989
  • MDR 1968, 478
  • DÖV 1968, 358
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 18.01.1897 - IV 216/96

    Haftet der Spruchrichter für ein bei der Urteilsfällung begangenes Versehen?

    Auszug aus BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
    Beides ist in diesem Zusammenhang auch bereits vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, das mit seiner Formulierung " bei dem Urteil" nur einer schon vorher vorhanden gewesenen Rechtsauffassung Rechnung trägt, als Einheit und einer unterschiedlichen Beurteilung nicht zugänglich erachtet worden (vgl. RGZ 38, 338 und die Entscheidung des Preuß. Obertribunals vom 6. März 1838 in der Entscheidungssammlung dieses Gerichts Bd. 3 S. 253, 258, in der es heißt, es könne nicht von Einfluß sein, "ob der Spruchrichter bei der Feststellung des Sachverhältnisses oder bei der rechtlichen Beurteilung ein Versehen begangen habe").

    Dem war das Reichsgericht in der gleichfalls schon genannten Entscheidung in RGZ 38, 338 auch insoweit gefolgt.

  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
    Fin solcher Tatbestand kommt nur dann in Betracht, wenn jemandem unmittelbar ein Sonderopfer abverlangt oder auferlegt worden ist (vgl. u.a. Urt. v. 6. Juni 1966 - XII ZR 167/64 S. 6, insoweit nicht in BGHZ 45, 290, wohl aber in NJW 1966, 1859/60 abgedruckt).
  • BGH, 16.02.1956 - III ZR 169/54

    Aufopferungsanspruch und Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
    Die von der Revision zum Vergleich herangezogenen Fälle BGHZ 20, 81/2 und VersR 1960, 248, in denen unbeteiligte Dritte durch Schüsse der Polizei verletzt wurden, sind dadurch charakterisiert, daß die Verletzten unmittelbar von einer hoheitlichen Maßnahme betroffen wurden, und sie weisen in diesem entscheidenden Punkt eine völlige Verschiedenheit von dem hier zur Beurteilung stehenden Sachverhalt auf, weil hier dem Kläger durch die Verlesung des Berichts des Bundeskriminalamts, wenn überhaupt, so doch jedenfalls nicht unmittelbar ein Sonderopfer in Bezug auf seine körperliche Unversehrtheit auferlegt oder abverlangt worden ist.
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
    Die von der Revision zum Vergleich herangezogenen Fälle BGHZ 20, 81/2 und VersR 1960, 248, in denen unbeteiligte Dritte durch Schüsse der Polizei verletzt wurden, sind dadurch charakterisiert, daß die Verletzten unmittelbar von einer hoheitlichen Maßnahme betroffen wurden, und sie weisen in diesem entscheidenden Punkt eine völlige Verschiedenheit von dem hier zur Beurteilung stehenden Sachverhalt auf, weil hier dem Kläger durch die Verlesung des Berichts des Bundeskriminalamts, wenn überhaupt, so doch jedenfalls nicht unmittelbar ein Sonderopfer in Bezug auf seine körperliche Unversehrtheit auferlegt oder abverlangt worden ist.
  • BGH, 15.12.1960 - III ZR 219/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
    In dem Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 219/59 S 14/15 - hat der Senat diese Frage ausdrücklich offen gelassen.
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Vielmehr sind privilegiert auch alle Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden, also die Grundlagen für die Sachentscheidung zu gewinnen (vgl. nur Senat, Urteile vom 28. Oktober 1965 - III ZR 166/63, DRiZ 1966, 28 f; 11. März 1968 - III ZR 72/65, BGHZ 50, 14, 16 f; und 6. Oktober 1983 - III ZR 61/82, LM § 839 (G) BGB Nr. 16; Staudinger/Wurm aaO Rn. 329 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18

    Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Verfahren durch leichtfertig erstattete

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozessverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so dass sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106; 50, 14; 57, 33, 45f.; 155, 306; Staudinger/Schulze, BGB, 10. Aufl., § 839 Rdn. 38; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 839 Rdn. 65; Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 839 BGB Rdn. 325 f.).
  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. BGHZ 50, 14 ); seit einer jüngeren Entscheidung können über den Aufopferungsanspruch jedoch auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 215, 335 ).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306; s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).
  • OLG Hamm, 17.06.2011 - 11 U 27/06

    Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer

    Die Auswahl des Sachverständigen unterfällt als Bestandteil der Anordnung der Beweisaufnahme dem Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ( vgl. Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 839 Rn. 327 und Tremmel/Karger, Der Amtshaftungsprozess, 3. Aufl., Rn. 205 jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 50, 14 und BGH VersR 1984, 77 ).
  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

    Da die vorliegende Durchsuchungsanordnung in Bezug auf den Gesundheitsschaden des Klägers weder finale noch unmittelbare Eingriffsqualität hat, steht im Streitfall auch die aus dem Richterspruchprivileg abgeleitete Haftungsbegrenzung auf besonders grobe Pflichtverletzungen (der Richterseite) einem Anspruch aus Aufopferung n icht entgegen (zum Problem vgl. BGHZ 50, 14, Rn. 14 und Staudinger-Wöstmann a.a.O., Rn. 509).
  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    Nach BGHZ 50, 14 dient § 839 Abs. 2 S. 1 BGB aber auch dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit: Der Richter soll im Interesse seiner inneren Freiheit und Unbefangenheit nicht befürchten müssen, dass sein Verhalten ihm als Fehlverhalten angelastet und zur Grundlage eines Ersatzanspruchs gemacht würde.
  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 4 U 56/12

    Amtshaftung: Unterlassen einer Verfügung der unverzüglichen Zustellung des

    Mit dem Spruchrichterprivileg soll insoweit aber keine Sonderstellung des Richters um seiner Tätigkeit willen eingeräumt werden, sondern der entscheidende Rechtfertigungsgrund für § 839 Abs. 2 BGB geht dahin, dass die Rechtskraftwirkung durch Erhebung einer Amtshaftungsklage umgangen würde (BGHZ 50, 14 [19 f.]; Staudinger/Wurm, BGB [2007], § 839 Rn. 314; Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 3. Aufl. 2009, Rn. 200).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02

    Anwendung des Richterspruchprivilegs auf Entscheidungen im

    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Als unter § 839 Abs. 2 BGB fallend werden dabei von den Vertretern dieser Ansicht - wie ausgeführt - jedoch auch alle diejenigen Maßnahmen gewertet, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidungen zu gewinnen, und zwar unabhängig davon, ob die rechtskraftfähige Entscheidung später tatsächlich noch ergeht oder nicht und ob Rechtskraft im weiteren Verlauf des Rechtsstreits tatsächlich eintritt (BGH, JZ 68, 463 f.; BGHZ 50, 14/16; Soergel/Vinke, a.a.O. Rz. 227).

  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Voraussetzung 5f ist immer, daß von einer konkreten hoheitlichen Maßnahme unmittelbare Auswirkungen auf das Eigentum des Betroffenen ausgehen (vgl, insbesondere BGHZ 6, 270; 27, 15; 32, 208; 50, 14; 55, 229; 57, 3595 58, 124).
  • OLG München, 10.03.2005 - 1 U 4947/04

    Zahlungsverpflichtung des vereinbarten Verteidigerhonorars auch bei Übersteigen

  • BGH, 10.02.1969 - III ZR 35/68

    Beschluss als "Urteil in einer Rechtssache"

  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82

    Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern -

  • OLG München, 22.12.2011 - 1 U 5388/10

    Amtshaftung bzw. Entschädigung aus enteignungsgleichen Eingriff:

  • LG Dortmund, 16.12.2005 - 8 O 36/05

    Schadensersatz wegen Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Bemühung um

  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

  • OLG Bremen, 21.07.1999 - 1 U 130/98

    Missbrauch eines Vergleichs als Vollstreckungstitel; Geltung des

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 178/91

    Gerichtliche Einigung im Verfahren zur vorzeitigen Aufhebung der Eigentums- und

  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 43/73

    Verfahrensrecht - Gleichstellung von Urteilen und Beschlüssen

  • OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01

    Amtspflichtverletzung und Richterprivileg: Nichtaufnahme eines Antrags in

  • OLG Schleswig, 02.02.2012 - 11 U 144/10

    Voraussetzungen der Amtshaftung für die verzögerte Bearbeitung eines

  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 208/84

    Amtshaftungsanspruch im Hinblick auf Auswahl und Bestellung der Sachverständigen

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1968 - III ZR 72/65   

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BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1968 - III ZR 72/65 (https://dejure.org/1968,5735)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Beweisgebühr - Einholung einer Stellungnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts zu zur Begründung der Besetzungsrüge aufgestellten tatsächlichen Behauptungen des Klägers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.1968 - VI ZR 28/66

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 13.05.1968 - III ZR 72/65
    Damit war die Beweisgebühr gemäß § 30 GKG entstanden, ohne daß es dazu noch einer Verhandlung über die Beweisaufnahme bedurft hätte (BGH NJW 1964, 107; Beschluß des VI. Zivilsenats vom 2. April 1968 - VI ZR 28/66).
  • BGH, 29.10.1963 - VI ZR 125/62
    Auszug aus BGH, 13.05.1968 - III ZR 72/65
    Damit war die Beweisgebühr gemäß § 30 GKG entstanden, ohne daß es dazu noch einer Verhandlung über die Beweisaufnahme bedurft hätte (BGH NJW 1964, 107; Beschluß des VI. Zivilsenats vom 2. April 1968 - VI ZR 28/66).
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