Rechtsprechung
BGH, 06.05.1993 - III ZR 72/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Untersuchungen zur Toxität bei Zulassung für den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln - Überlassen von Exemplaren der Untersuchungsunterlagen an die Beteiligten - Gewähren von Einsichtnahme in die Untersuchungsergebnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PflSchG § 14 Abs. 2
Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen nach Pflanzenschutzgesetz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 72/92
- BVerfG, 14.01.1999 - 1 BvR 1162/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1338
- MDR 1994, 1056
- WM 1993, 1777
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86
Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf …
Auszug aus BGH, 06.05.1993 - III ZR 72/92
Dabei liegt der Regelung des § 14 Abs. 2 PflSchG das Bestreben zugrunde, für das Konkurrenzverhältnis zwischen den beteiligten Zulassungsinhabern einen Ausgleich in Gestalt einer wettbewerbsneutralen Lösung zu finden (dazu Böttcher GRUR 1987, 19 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 107, 117, 119 [BGH 09.03.1989 - I ZR 189/86]; zur verfassungsrechtlichen Problematik der Zweitanmelderregelungen: Papier NJW 1985, 12).
- BVerfG, 14.01.1999 - 1 BvR 1162/93
Versagung des Einsichtsrechts eines Zweitanmelders von Pflanzenschutzmitteln in …
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1993 - III ZR 72/92 -.Einsicht komme unter diesen Umständen nur in Betracht, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart sei (veröffentlicht in: NuR 1993, S. 455).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2005 - 8 B 940/05
Bundesamt darf Einsicht in Tierversuchsstudie zu genetisch verändertem Mais …
Es kann auch dahinstehen, ob aus den Regelungen über die Verwendung von Tierversuchsstudien im Verfahren eines Zweitanmelders (§ 17 GenTG), die allerdings wohl nur die Verwendung einer bereits vorliegenden Studie durch die Behörde, nicht deren Herausgabe an den Zweitanmelder, betreffen, vgl. zu der vergleichbaren Regelung in § 14 PflSchG: BGH, Urteil vom 6.5.1993 - III ZR 72/92 -, UPR 1993, 342, mit dem VG darauf geschlossen werden kann, dass für Tierversuchsstudien grundsätzlich kein absoluter Geheimnisschutz beansprucht werden kann.