Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.04.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06   

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https://dejure.org/2006,3060
BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06 (https://dejure.org/2006,3060)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2006 - III ZR 74/06 (https://dejure.org/2006,3060)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06 (https://dejure.org/2006,3060)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung der Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis durch das Landratsamt; Erlass eines Investitionsvorrangbescheids; Amtspflichtverletzungen eines kreiskommunalen Bediensteten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des Landratsamtes zur Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides

  • Judicialis

    GG Art. 34 Satz 1; ; VermG § 28; ; InVorG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; ThürKO § 111

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34 S. 1; VermG § 28; InVorG § 4; ThürKO § 111
    Grundsatz der Haftung der Anstellungskörperschaft ist im kreiskommunalen Bereich abdingbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftpflichtige Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragener Wirkungskreis: Welche Körperschaft ist haftpflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 233
  • VersR 2007, 497
  • DÖV 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94

    Verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes

    Auszug aus BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (7 C 3/94 = VIZ 1995, 527, 528), aus dem das Berufungsgericht einen Hinweis auf diese Rechtsnormen entnimmt, betrifft insoweit nicht das Investitionsvorranggesetz, sondern §§ 1, 2 des Gesetzes über besondere Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik (InvG) in der Ursprungsfassung der Anlage II zum Einigungsvertrag Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt I Nr. 4 (BGBl. 1990 II S. 885, 1157).

    Immerhin war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon zuvor anerkannt, dass die zuständigen Landratsämter und Stadtverwaltungen bei der Wahrnehmung der ihnen durch das seinerzeitige Investitionsgesetz (s. oben) und das Vermögensgesetz zugewiesenen Aufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises der jeweiligen kommunalen Körperschaft handelten (BVerwG VIZ 1995, 527, 528 und 654, 655; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 143, 18, 26).

  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 130/98

    Amtspflichtverletzung im Restitutionsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06
    Immerhin war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon zuvor anerkannt, dass die zuständigen Landratsämter und Stadtverwaltungen bei der Wahrnehmung der ihnen durch das seinerzeitige Investitionsgesetz (s. oben) und das Vermögensgesetz zugewiesenen Aufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises der jeweiligen kommunalen Körperschaft handelten (BVerwG VIZ 1995, 527, 528 und 654, 655; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 143, 18, 26).
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren

    Auszug aus BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06
    Hieraus hat der Senat für Amtspflichtverletzungen eines kreiskommunalen Bediensteten in Hessen, gleichgültig, ob diese bei kreiskommunalen Aufgaben oder bei staatlichen Aufgaben des Landrats als unterer Behörde der allgemeinen Landesverwaltung eintreten, die Folgerung gezogen, dass der Kreis haftet; andererseits haftet für Amtspflichtverletzungen von staatlichen Bediensteten beim Landrat das Land, ebenfalls unabhängig davon, ob die Amtspflichtverletzung bei kreiskommunalen oder bei staatlichen Aufgaben erfolgt (Senatsurteil BGHZ 99, 326, 332).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Auch der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit abweichender gesetzlicher Regelungen ohne weiteres vorausgesetzt (siehe neben dem Urteil vom 19.05.1988, III ZR 213/86, dort Rn. 18 in Juris, etwa BGH NJW 1987, 2737, 2738) und in seinem Urteil vom 14.12.2006 (III ZR 74/06, VersR 2007, 497) auch ausdrücklich bejaht (a.a.O., Rn. 8).
  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 323/12

    Amtshaftungsanspruch eines Vor-Zweckverbandes wegen nicht sachgemäßer Ausübung

    Die Frage, welche Körperschaft, Landkreis oder Land, bei Pflichtverletzungen von Amtsträgern zu haften hat, beantwortet sich - soweit nicht der Landrat persönlich gehandelt hat beziehungsweise keine besonderen gesetzlichen Regelungen bestehen - grundsätzlich nicht nach der Natur der Aufgabe (hier: Kommunalaufsicht als Aufgabe des Landes), sondern danach, welche Körperschaft den handelnden Mitarbeiter angestellt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06, VersR 2007, 497 Rn. 7 f und vom 15. Januar 1987 - III ZR 17/85, BGHZ 99, 326, 330 f mwN).
  • OLG Dresden, 16.04.2008 - 8 U 1543/07

    Kein Schadensersatz für BFI-Kunden

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  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09

    Staatshaftung in den neuen Bundesländern: Unterbrechung der Verjährung eines

    Vielmehr werden diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister wahrgenommen und die kreisfreien Städte stellen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 25 f; BVerwG VIZ 1995, 654, 655, jeweils zu § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06, VersR 2007, 497 Rn. 7 f).
  • OLG Dresden, 16.04.2008 - 8 U 1544/07

    Kein Schadensersatz für BFI-Kunden

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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2007 - III ZR 74/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12678
BGH, 19.04.2007 - III ZR 74/06 (1) (https://dejure.org/2007,12678)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - III ZR 74/06 (1) (https://dejure.org/2007,12678)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - III ZR 74/06 (1) (https://dejure.org/2007,12678)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nichtvorlage von angeforderten Gewinn- und Verlustrechnungen; Möglichkeit der Heilung nach späterer Einreichung weiterer Unterlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.07.2015 - IX ZB 68/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rückwirkende Verfahrenskostenstundung

    Auf einen erst nach Abschluss der Instanz gestellten Antrag kann grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden, weil ein solcher Antrag unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 19. April 2007 - III ZR 74/06, juris Rn. 2; vom 4. Juli 2013 - IX ZB 66/12, juris Rn. 4).
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