Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2916
BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72 (https://dejure.org/1974,2916)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1974 - III ZR 82/72 (https://dejure.org/1974,2916)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1974 - III ZR 82/72 (https://dejure.org/1974,2916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Passivlegitimation - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Leibrentenanspruchs - Unzulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 300
  • DB 1975, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 170/71

    Begriff der Rechtsnachfolge, Veräußerung und Abtretung

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72
    Die in Rechtslehre und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob § 265 ZPO im Falle der befreienden Schuldübernahme anzuwenden ist, hat der Bundesgerichtshof verneint (BGHZ 61, 140 ff mit zahlreichen Hinweisen zum Meinungsstand).

    Er schließt mit den Begriffen "Veräußerung, Abtretung und Rechtsnachfolger" nur den Übergang der Berechtigung im weitesten Sinne - die Übertragung oder den Erwerb des vollen oder nur eines minderen Rechts (etwa eines Pfandrechts) - ein (vgl. BGHZ 61, 140, 142).

  • RG, 04.07.1928 - V 466/27

    Rechtsnachfolge im Prozess

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72
    Einer Anpassung des Klageantrags an die veränderte materielle Rechtslage bedarf es bei dieser Änderung der Rechtszuständigkeit auf Seiten der beklagten Partei nicht (vgl. RGZ 56, 243, 244; 102, 177, 179; 121, 379, 382; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 533, 534; Schwab in ZZP 83 (1974), S. 95-97; für eine Verurteilung des Rechtsnachfolgers bei einer Klage auf künftige Leistung und bei der Feststellungsklage Grunsky, Die Veräußerung der streitbefangenen Sache, S. 194 ff).
  • RG, 03.05.1921 - III 485/20

    Miete; In Streit befangene Sache

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72
    Einer Anpassung des Klageantrags an die veränderte materielle Rechtslage bedarf es bei dieser Änderung der Rechtszuständigkeit auf Seiten der beklagten Partei nicht (vgl. RGZ 56, 243, 244; 102, 177, 179; 121, 379, 382; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 533, 534; Schwab in ZZP 83 (1974), S. 95-97; für eine Verurteilung des Rechtsnachfolgers bei einer Klage auf künftige Leistung und bei der Feststellungsklage Grunsky, Die Veräußerung der streitbefangenen Sache, S. 194 ff).
  • RG, 18.12.1903 - VII 308/03

    Übergangsvorschriften. Wesentlicher Bestandteil einer Sache.

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72
    Einer Anpassung des Klageantrags an die veränderte materielle Rechtslage bedarf es bei dieser Änderung der Rechtszuständigkeit auf Seiten der beklagten Partei nicht (vgl. RGZ 56, 243, 244; 102, 177, 179; 121, 379, 382; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 533, 534; Schwab in ZZP 83 (1974), S. 95-97; für eine Verurteilung des Rechtsnachfolgers bei einer Klage auf künftige Leistung und bei der Feststellungsklage Grunsky, Die Veräußerung der streitbefangenen Sache, S. 194 ff).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72
    Die Frage, ob im Rechtsstreit die tatsächlichen Voraussetzungen für die Höhe dieser Leistungen nach dem erfahrungsgemäß zu erwartenden Ablauf der Dinge - gegebenenfalls nur für einen bestimmten Zeitraum - festgestellt werden können, betrifft nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (vgl. RGZ 145, 196, 199; zu den Voraussetzungen einer Verurteilung zu künftiger Leistung auch BGH in LM § 206 BEG Nr. 21; BAG in NJW 1972, 733, 734).
  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72
    Die Frage, ob im Rechtsstreit die tatsächlichen Voraussetzungen für die Höhe dieser Leistungen nach dem erfahrungsgemäß zu erwartenden Ablauf der Dinge - gegebenenfalls nur für einen bestimmten Zeitraum - festgestellt werden können, betrifft nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (vgl. RGZ 145, 196, 199; zu den Voraussetzungen einer Verurteilung zu künftiger Leistung auch BGH in LM § 206 BEG Nr. 21; BAG in NJW 1972, 733, 734).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Einer Grundlage entbehrt aber seine Ansicht, es handele sich hier um eine Veräußerung durch den Beklagten, die gegebenenfalls gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf den Prozeß keinen Einfluß hätte und daher in ihm nicht zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu RGZ 121, 379; BGH, Urt. v. 31. Oktober 1974 - III ZR 82/72, ZZP 1975, 324, 328; Lüke in MünchKomm./ZPO, 2. Aufl. § 265 Rdn. 91).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Für die befreiende Schuldübernahme und auch für einen Fall, in dem die Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente nach dem zugrundeliegenden Vertrag zunächst den Vertragspartner A und später bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses den Vertragspartner B treffen sollte, hat der Bundesgerichtshof eine entsprechende Ausdehnung des § 265 ZPO bereits abgelehnt (BGHZ 61, 136, 142 ff.; Urteil vom 31. Oktober 1974 - III ZR 82/72 - LM Nr. 14 zu § 265 ZPO).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Die Beklagte ist dagegen, sofern sie den Weg einer späteren Titelumschreibung gemäß §§ 727, 731 ZPO wählen will, nicht zur Änderung des Widerklageantrages gezwungen (BGH, Urt. v. 31. Oktober 1974, III ZR 82/72, ZZP 88 [1975], 324, 328).
  • BGH, 09.03.1998 - II ZR 366/96

    Haftung auf Handeln im Namen einer GmbH vor deren Errichtung; Zustimmung zur

    Sogar wenn die Klägerin gegen den Beklagten vorgegangen wäre, solange dieser noch verpflichtet war, wäre der Klage durch eine nach ihrer Erhebung erfolgende Schuldübernahmevereinbarung die Grundlage entzogen worden, weil der Übernehmer einer Schuld kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 265 Abs. 2 ZPO ist (vgl. BGHZ 61, 140; BGH, Urt. v. 31. Oktober 1974 - III ZR 82/72, ZZP 88, 324, 327 f.).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Diese Regelung dient dem Schutz des Gegners der Partei, auf deren Seite eine Änderung der sachlichen Legitimation eingetreten sein soll, und der Ökonomie des Verfahrens, unbeeinflußt von einer materiell-rechtlichen Änderung der Inhaberschaft des streitbefangenen Gegenstands das Verfahren fortzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1974 - III ZR 82/72, LM Nr. 14 zu § 265 ZPO; Urt. v. 4.2.1975 - VI ZR 85/73, NJW 1975, 929; BGHZ 72, 236, 241 f. - Aufwärmvorrichtung; 118, 312, 315; MünchKommZPO/Lüke, § 265 Rdn. 1 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 265 Rdn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht