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   OLG Hamm, 07.10.2011 - III-3 Ws 321/11   

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https://dejure.org/2011,5014
OLG Hamm, 07.10.2011 - III-3 Ws 321/11 (https://dejure.org/2011,5014)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2011 - III-3 Ws 321/11 (https://dejure.org/2011,5014)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - III-3 Ws 321/11 (https://dejure.org/2011,5014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 11 Ns 42/11
  • OLG Hamm, 07.10.2011 - III-3 Ws 321/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.06.2007 - 2 Ws 174/07

    Pflichtverteidigerbeiordnung; Zeitpunkt; Ablehnung; Rechtsmittel; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass die (rückwirkende) Bestellung eines Pflichtverteidigers nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unzulässig ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 2 Ws 174/07 -, Rdnr. 8 ).
  • OLG Stuttgart, 08.09.1986 - 1 Ws 264/86

    Überblick über Beweisaufnahme; Berufungshauptverhandlung; Sitzungstage; Zahl der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11
    Eine schwierige Sachlage ist erst dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Angeklagte seine Rechte ohne die Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann, insbesondere weil er allein den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren droht (so OLG Stuttgart, StV 1987, 8, im Falle einer neuntägigen Beweisaufnahme mit insgesamt 168 Zeugen).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ws 306/95

    Wiederaufnahme; Verfahren; Analogie

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11
    Ein Wiederaufnahmeverfahren bezüglich eines Bewährungswiderrufsbeschlusses ist nicht statthaft (OLG Hamm, VRS 90, 136; OLG Düsseldorf, JMBl NRW 2004, 81).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21

    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Eine solche besteht nicht stets bei längerer Dauer der Hauptverhandlung oder bei einer komplexen Beweislage (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 27; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011, 3 Ws 321/11, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11

    Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz

    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11

    Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines

    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, v. Beschl. 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16

    Recht der Landesbeamten

    Das ist der Fall, wenn die Gefahr für den Betroffenen droht, den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 5 Ws 131/22

    Notwendige Verteidigung; Pflichtverteidiger; intellektuelle Fähigkeiten des

    Von einer schwierigen Sachlage ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn die Gefahr besteht, dass der Angeklagte seiner Rechte ohne die Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr in ausreichendem Maß wahrnehmen kann, insbesondere weil er ohne anwaltliche Hilfe den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren droht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2011 - 3 Ws 321/11 -, juris).
  • LG Braunschweig, 02.12.2021 - 4 Qs 270/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen subjektiver Schwierigkeit der Sach-

    Ein Pflichtverteidiger ist u.a. auch dann erforderlich, wenn zu besorgen ist, dass der Beschuldigte ohne anwaltliche Hilfe seine Rechte alleine nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011, Az.: 111-3 Ws 321/11, 3 Ws 321/11, juris, Rn. 16).
  • VG Cottbus, 21.10.2020 - 4 K 1556/19

    Recht der Landesbeamten

    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
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