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   OLG Hamm, 13.09.2012 - III-1 RBs 112/12   

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https://dejure.org/2012,28615
OLG Hamm, 13.09.2012 - III-1 RBs 112/12 (https://dejure.org/2012,28615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2012 - III-1 RBs 112/12 (https://dejure.org/2012,28615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2012 - III-1 RBs 112/12 (https://dejure.org/2012,28615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StPO § 261, StPO § 267, StVO § 3
    Vier-Augen-Prinzip, Beweiswürdigung, Geschwindigkeitsmessung

  • Burhoff online

    Vier-Augen-Prinzip, Beweiswürdigung, Geschwindigkeitsmessung

  • openjur.de

    Vieraugenprinzip, Geschwindigkeitsmessung, Lasermessgerät

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 724 OWi (41/11)
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - III-1 RBs 112/12
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Für die Frage, ob eine weitere Beweiserhebung erforderlich war, ist nicht entscheidend, welche Vorstellung der Betroffene vom bisherigen Beweisergebnis hat, sondern wie sich dieses der Tatrichterin darstellen musste (zu vgl. BayObLGSt 1994, 1/3 = VRS 87, 42 ff.).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (zu vgl. BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (zu vgl. BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    - NJW 2000, 2340; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316, 317; OLG Stuttgart.
  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Angesichts des Umstandes, dass es sich vorliegend um ein standardisiertes Messverfahren handelte und weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich noch vorgetragen waren, dass einzelne der erforderlichen Funktionstests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren, reicht die Angabe im Urteil, dass die erforderlichen Funktionstests ausgeführt worden sind (vgl. OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Angesichts des Umstandes, dass es sich vorliegend um ein standardisiertes Messverfahren handelte und weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich noch vorgetragen waren, dass einzelne der erforderlichen Funktionstests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren, reicht die Angabe im Urteil, dass die erforderlichen Funktionstests ausgeführt worden sind (vgl. OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Zum Zeitpunkt des Urteilserlasses war mit rund 1 ¼ Jahr auch noch nicht so viel Zeit seit der Tat vergangen, als dass sich das Amtsgericht zwingend mit einem Entfallen des Fahrverbots, weil es möglicherweise seine Denkzettel- und Warnfunktion verloren hätte, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 436; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2012-3 RBs 364/11 = BeckRS 2012, 07643).
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RBs 364/11

    Absehen vom Fahrverbot; Zwei-Jahres-Grenze

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Zum Zeitpunkt des Urteilserlasses war mit rund 1 ¼ Jahr auch noch nicht so viel Zeit seit der Tat vergangen, als dass sich das Amtsgericht zwingend mit einem Entfallen des Fahrverbots, weil es möglicherweise seine Denkzettel- und Warnfunktion verloren hätte, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 436; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2012-3 RBs 364/11 = BeckRS 2012, 07643).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 3 RBs 35/12

    Kein "Vier-Augen-Prinzip"bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    Existiert - wie bei dem in der vorliegenden Sache eingesetzten Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" - keine von dem technischen Messsystem selbst hergestellte fotografisch-schriftliche Dokumentation des Messergebnisses, sind die Fragen nach dem vom Gerät angezeigten Messwert und nach der Zuordnung des Messergebnisses zu einem bestimmten Fahrzeug unter Heranziehung der hierfür im jeweiligen Einzelfall vorhandenen Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, Messprotokoll) nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO) zu klären (OLG Hamm Beschl. v. 21.06.2012 - 3 RBs 35/12 = BeckRS 2012, 18144).
  • OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03

    Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung durch elektronisch übermittelten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
    NJW 2003, 3429, 3430).
  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem

  • OLG Stuttgart, 14.01.1976 - 3 Ss 744/75

    Bußgeldbescheid; Faksimile-Unterschrift; Wirksamkeit als Verfahrensgrundlage

  • OLG Hamm, 22.02.2019 - 1 RBs 20/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Feststellung des Geschwindigkeitsverstoßes bei

    Zur Feststellung des Geschwindigkeitsverstoßes sind die Grundsätze der freien Beweiswürdigung heranzuziehen (Festhaltung Senat, Beschluss vom 13.09.2012 - II-1 RBs 112/12-, juris).

    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 13. September 2012 (III-1 RBs 112/12 -, Rn. 15, juris; vgl. im Anschluss auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2012 - IV-2 RBs 129/12 -, juris) ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17

    Rechtsbeschwerde; standardisiertes Messverfahren; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Das Messgerät Riegl FG 21 P ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, III-1 RBs 112/12) weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. dazu allgemein BGHSt 39, 291 und 43, 277).
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