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   OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11   

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https://dejure.org/2011,18990
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen unbemerkten Ausfalls der Telefonverbindung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 17.06.2005 - 2 Ss OWi 579/05

    Wirksamkeit von Handlungen eines Verteidigers bei Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 152/11
    Zwar hat die Verteidigerin die Richtigkeit ihres Vortrags nicht - wie üblich - anwaltlich versichert, dies ist aber mit Rücksicht auf die Wahrheitspflicht der Rechtsanwältin unschädlich (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2005 - 2 Ss OWi 579/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14

    Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine

    An der Einschätzung des Senats, die Fristversäumnis sei verschuldet, ändert sich nichts durch den Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf den Beschluss des OLG Hamm vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 -.
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