Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 44; StPO § 46
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Faxdefekt - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen unbemerkten Ausfalls der Telefonverbindung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Faxdefekt
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Faxdefekt beim Verteidiger
Verfahrensgang
- AG Unna, 09.08.2011 - 171 OWi 611/11
- OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11
Papierfundstellen
- NZV 2012, 254
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 17.06.2005 - 2 Ss OWi 579/05
Wirksamkeit von Handlungen eines Verteidigers bei Verstoß gegen das …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 152/11
Zwar hat die Verteidigerin die Richtigkeit ihres Vortrags nicht - wie üblich - anwaltlich versichert, dies ist aber mit Rücksicht auf die Wahrheitspflicht der Rechtsanwältin unschädlich (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2005 - 2 Ss OWi 579/05).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14
Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine …
An der Einschätzung des Senats, die Fristversäumnis sei verschuldet, ändert sich nichts durch den Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf den Beschluss des OLG Hamm vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 -.