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   OLG Köln, 05.07.2013 - III-1 RBs 152/13   

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https://dejure.org/2013,24094
OLG Köln, 05.07.2013 - III-1 RBs 152/13 (https://dejure.org/2013,24094)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2013 - III-1 RBs 152/13 (https://dejure.org/2013,24094)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - III-1 RBs 152/13 (https://dejure.org/2013,24094)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Kompensation und Absehen vom Fahrverbot bei berufsbedingter Härte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots; Voraussetzungen für die Annahme und Darlegung eines Härtefalls beim Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Fahrverbot

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begründung eines Fahrverbots und berufsbedingte Härte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Geldbuße statt Verhängung eines Regelfahrverbots?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Geldbuße statt Verhängung eines Regelfahrverbots

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Härtefall" beim Absehen vom Fahrverbot und zu den Urteilsanforderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Geldbuße statt Verhängung eines Regelfahrverbots?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2013 - 1 RBs 152/13
    Eine Verpflichtung, nähere Feststellungen dazu zu treffen, welcher Berufstätigkeit der Betroffene nachgeht, besteht insbesondere dann, wenn der Betroffene sich mit konkretem Tatsachenvortrag auf das Vorliegen eines "Härtefalles" beruft und das Gericht sich zur Gewährung des rechtlichen Gehörs damit in den Entscheidungsgründen befassen muss (BVerfG NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 2785 [NJW Jahr 1996 Seite 2786]; SenE v. 22.8. 1997 - Ss 483/97 Z - = VRS 94, VRS Band 94 Seite 123 [VRS Band 94 Seite 125]; SenE v. 4.2. 1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, NZV Jahr 1999 Seite 264 = VRS 96, VRS Band 96 Seite 451).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2013 - 1 RBs 152/13
    Eine Verpflichtung, nähere Feststellungen dazu zu treffen, welcher Berufstätigkeit der Betroffene nachgeht, besteht insbesondere dann, wenn der Betroffene sich mit konkretem Tatsachenvortrag auf das Vorliegen eines "Härtefalles" beruft und das Gericht sich zur Gewährung des rechtlichen Gehörs damit in den Entscheidungsgründen befassen muss (BVerfG NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 2785 [NJW Jahr 1996 Seite 2786]; SenE v. 22.8. 1997 - Ss 483/97 Z - = VRS 94, VRS Band 94 Seite 123 [VRS Band 94 Seite 125]; SenE v. 4.2. 1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, NZV Jahr 1999 Seite 264 = VRS 96, VRS Band 96 Seite 451).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2013 - 1 RBs 152/13
    Der Tatrichter muss sich dieser Möglichkeit aber bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen erkennen lassen (BGHSt 38, 125; SenE vom 04.01.2000, Ss 602/99 B).
  • OLG Köln, 09.12.1997 - Ss 709/97
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2013 - 1 RBs 152/13
    Zur Beurteilung der Frage, ob ein "Härtefall" vorliegt, der der Verhängung eines Regelfahrverbots nach der BKatV entgegensteht, hat das Tatgericht im Allgemeinen Ausführungen zu der Berufstätigkeit des Betroffenen zu treffen (SenE vom 9.12.1997 - Ss 709/97 B; SenE vom 8.8. 2000 - SS 306/00).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Grenzen der

    Indes besteht eines solche Verpflichtung nur dann, wenn sich der Betroffene mit konkretem Tatsachenvortrag auf das Vorliegen eines "Härtefalls" beruft, so dass sich das Gericht hiermit in den Entscheidungsgründen auseinandersetzen muss (OLG Köln DAR 2013, 529).
  • KG, 27.07.2015 - 3 Ws (B) 312/1515

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Amtsgericht habe nicht geprüft, ob der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch durch eine Erhöhung der Geldbuße zu erreichen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 1 RBs 152/13 -, Rn. 10, juris), ist dem nicht zu folgen.
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