Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.2011 - III-1 RBs 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6077
OLG Köln, 04.03.2011 - III-1 RBs 42/11 (https://dejure.org/2011,6077)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2011 - III-1 RBs 42/11 (https://dejure.org/2011,6077)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2011 - III-1 RBs 42/11 (https://dejure.org/2011,6077)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zum qualifizierten Rotlichtverstoß, obwohl zunächst angehalten wurde - Absehen vom Fahrverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materiell-rechtliche Vollständigkeit einer Urteilsbegründung zu einer Geldbuße wegen eines fahrlässigen, qualifizierten Rotlichtverstoßes im Falle eines Anfahrens bei rotem Ampelzeichen nach vorherigem Anhalten und fehlender Einlassung des Angeklagten; Anfängliche ...

  • rabüro.de

    Zum qualifizierten Rotlichtverstoß, obwohl zunächst angehalten wurde

  • bussgeldsiegen.de

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Anfahren trotz noch Rotlicht zeigender Ampel - Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37; StVO § 49; BKat Nr. 132.3
    Strafrecht - Anfahren bei rotem Ampellicht nach vorherigem Anhalten

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrverbot aktuell: Wenn einer fährt und alle stehen...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen- ist Schweigen wirklich Gold?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: bei Rotlicht erst halten, dann doch während Rotphase anfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: bei Rotlicht erst halten, dann doch während Rotphase anfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: bei Rotlicht erst halten, dann doch während Rotphase anfahren

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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18

    Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise davon ausgegangen wird, die Einkommensschätzung könne u.a. anhand des geführten Fahrzeugs erfolgen (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 04. März 2011 - III-1 RBs 42/11 -, Rn. 23, juris), so lässt sich der Akte nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen, dass das Fahrzeug, mit dem der Betroffene die Ordnungswidrigkeit begangen hat, in dessen Eigentum steht und damit als Schätzgrundlage für dessen Einkommenssituation gelten kann.
  • AG Landstuhl, 10.11.2014 - 2 OWi 4286 Js 3164/14

    Schweigen des Betroffenen im Bußgeldverfahren: Annahme von Vorsatz bei

    Selbst wenn man aber die hier gesetzlich vorgesehene Verdoppelung der Geldbuße wegen Vorsatzes als abweichenden Fall von einer Regelgeldbuße ansehen wollte, kann hier im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Köln (OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2011 - 1 RBs 42/11, juris) von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des dazu schweigenden Betroffenen abgesehen werden und dennoch die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße bejaht werden.
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