Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
JGG § 31
Einheitsjugendstrafe, Urteilsgründe, Anforderungen - openjur.de
Jugendstrafe, schädliche Neigungen, nachträgliche Bildung einer Einheitsjugendstrafe, erforderliche Feststellungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Jugendstrafe, schädliche Neigungen, nachträgliche Bildung einer Einheitsjugendstrafe, erforderliche Feststellungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründungsanforderungen bei der nachträglichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31, § 54; StPO § 267
Begründungsanforderungen bei der nachträglichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Nachträgliche Einheitsjugendstrafe: Was muss aus der einbezogenen Entscheidung ins Urteil?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sachverhaltsdarstellung muss sich bei Einheitsjugendstrafe auch auf einbezogenes Urteil erstrecken
Verfahrensgang
- AG Lünen - 132 Js 1981/12
- AG Lünen - 21 Ls 23/13
- OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14
Papierfundstellen
- StV 2014, 747
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08
Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften); …
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14
Erforderlich ist daher, dass die früheren Taten, die Gegenstand der einbezogenen Verurteilung sind, kurz dargestellt und auch die Strafzumessungserwägungen hinsichtlich dieser Taten kurz mitgeteilt werden (vergleiche BGH, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 StR 162/08 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 - III - 3 RVs 16/13 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 03.04.1991 - 2 StR 28/91
Anderweitige Rechtshängigkeit - Grundlagen der Jugendstrafenbildung
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14
Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt bei der Fassung der Urteilsformel die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 03.04.1991 -2 StR 28/91-; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 - juris.de). - OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines …
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14
Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt bei der Fassung der Urteilsformel die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 03.04.1991 -2 StR 28/91-; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 - juris.de).
- OLG Hamm, 20.12.2016 - 1 RVs 94/16
Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters
Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle in der Urteilsformel aufgrund der Regelung des § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14 - m.w.N., juris).