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   OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14   

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https://dejure.org/2014,11130
OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14 (https://dejure.org/2014,11130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14 (https://dejure.org/2014,11130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2014 - III-1 RVs 11/14 (https://dejure.org/2014,11130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    JGG § 31
    Einheitsjugendstrafe, Urteilsgründe, Anforderungen

  • openjur.de

    Jugendstrafe, schädliche Neigungen, nachträgliche Bildung einer Einheitsjugendstrafe, erforderliche Feststellungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Jugendstrafe, schädliche Neigungen, nachträgliche Bildung einer Einheitsjugendstrafe, erforderliche Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungsanforderungen bei der nachträglichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31, § 54; StPO § 267
    Begründungsanforderungen bei der nachträglichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachträgliche Einheitsjugendstrafe: Was muss aus der einbezogenen Entscheidung ins Urteil?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachverhaltsdarstellung muss sich bei Einheitsjugendstrafe auch auf einbezogenes Urteil erstrecken

Verfahrensgang

  • AG Lünen - 132 Js 1981/12
  • AG Lünen - 21 Ls 23/13
  • OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14

Papierfundstellen

  • StV 2014, 747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14
    Erforderlich ist daher, dass die früheren Taten, die Gegenstand der einbezogenen Verurteilung sind, kurz dargestellt und auch die Strafzumessungserwägungen hinsichtlich dieser Taten kurz mitgeteilt werden (vergleiche BGH, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 StR 162/08 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 - III - 3 RVs 16/13 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 28/91

    Anderweitige Rechtshängigkeit - Grundlagen der Jugendstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14
    Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt bei der Fassung der Urteilsformel die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 03.04.1991 -2 StR 28/91-; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 - juris.de).
  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14
    Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt bei der Fassung der Urteilsformel die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 03.04.1991 -2 StR 28/91-; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 - juris.de).
  • OLG Hamm, 20.12.2016 - 1 RVs 94/16

    Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters

    Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle in der Urteilsformel aufgrund der Regelung des § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.04.2014 - III-1 RVs 11/14 - m.w.N., juris).
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