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OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
- openjur.de
Betäubungsmittel, Wirkstoffgehalt, geringe Menge
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betäubungsmittel, Wirkstoffgehalt, geringe Menge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf Angaben zum konkreten Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln bei geringen Mengen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 5
Verzicht auf Angaben zum konkreten Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln bei geringen Mengen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hinreichende Beschreibung der Wirkstoffkonzentration von Betäubungsmitteln
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 45 Ns 223/14
- LG Dortmund - 800 Js 436/14
- OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im …
Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15
Im Bereich der geringen Menge kann aber auf die konkrete Bestimmung des Mindestwirkstoffgehalts des Rauschgifts verzichtet werden (vgl. Bay ObLG, Beschluss vom 11.03.2003 - 4 St RR 24/2003 -, zitiert nach juris). - BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11
Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von …
Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus den Urteilsgründen oder aus allgemeinem Erfahrungswissen ein Bezugsrahmen entnehmen lässt, der eine hinreichende Konkretisierung des Wirkstoffgehalts ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11 -, NStZ 2012, 339;… Weber, Betäubungsmittelgesetz, 4. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff, Rdnr. 918).
- OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von …
Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).