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   OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15   

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https://dejure.org/2015,27012
OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15 (https://dejure.org/2015,27012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2015 - 1 RVs 51/15 (https://dejure.org/2015,27012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2015 - 1 RVs 51/15 (https://dejure.org/2015,27012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf Angaben zum konkreten Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln bei geringen Mengen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 5
    Verzicht auf Angaben zum konkreten Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln bei geringen Mengen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinreichende Beschreibung der Wirkstoffkonzentration von Betäubungsmitteln

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 45 Ns 223/14
  • LG Dortmund - 800 Js 436/14
  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15
    Im Bereich der geringen Menge kann aber auf die konkrete Bestimmung des Mindestwirkstoffgehalts des Rauschgifts verzichtet werden (vgl. Bay ObLG, Beschluss vom 11.03.2003 - 4 St RR 24/2003 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus den Urteilsgründen oder aus allgemeinem Erfahrungswissen ein Bezugsrahmen entnehmen lässt, der eine hinreichende Konkretisierung des Wirkstoffgehalts ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11 -, NStZ 2012, 339; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 4. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff, Rdnr. 918).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).
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