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   OLG Hamm, 08.10.2019 - III-1 RVs 64/19   

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https://dejure.org/2019,49662
OLG Hamm, 08.10.2019 - III-1 RVs 64/19 (https://dejure.org/2019,49662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2019 - III-1 RVs 64/19 (https://dejure.org/2019,49662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - III-1 RVs 64/19 (https://dejure.org/2019,49662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 S. 1; StPO § 327
    Innerprozessuale Bindungswirkung bei wirksamer Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch.

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Rechtskraftbindung bei doppelrelevanter Tatsachen wie Schuldvorwurf und Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bindungswirkung bei Berufungs-Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 18/19
  • OLG Hamm, 08.10.2019 - III-1 RVs 64/19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80

    Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2019 - 1 RVs 64/19
    Gleiches gilt bezüglich sog. doppelrelevanter Tatsachen, die sowohl für den Schuldumfang als auch für die Strafzumessung Bedeutung haben (hier: die Schadenshöhe bei einer Sachbeschädigung); zulässig sind insoweit lediglich ergänzende, nicht jedoch widersprechende Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1981 - 1 StR 688/80 -, juris).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit (inneren Einheit) und damit notwendigen Widerspruchsfreiheit der Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1982 zu 4 StR 642/81, zitiert nach juris Rn. 11 m.w.N.) Daher durfte das Landgericht insoweit lediglich ergänzende, nicht jedoch widersprechende Feststellungen treffen (BGH, Urteil vom 24. März 1981 zu 1 StR 688/80, zitiert nach juris Rn. 11).

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 43/10

    Berufungsbeschränkung, Teilrechtskraft, neue Hauptverhandlung, Beschwer des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2019 - 1 RVs 64/19
    Dieser Rechtsfehler in Gestalt der Verkennung der Bindungswirkung der nicht angefochtenen und damit bindenden amtsgerichtlichen Urteilsfeststellungen betreffend die Schadenshöhe wegen des zerschlagenen Fernsehers durch das Landgericht führt auf die Revision des Angeklagten (auch ohne diesbezügliche ausdrückliche Rüge) zur Aufhebung im Ausspruch über die dafür verhängte Einzelstrafe mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen (vgl. dazu Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 327 Rn. 9), zumal der Angeklagte durch den Rechtsfehler beschwert ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010 zu III-3 RVs 43/10, zitiert nach juris Rn. 8 und 9).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2019 - 1 RVs 64/19
    Die vom Angeklagten im Rahmen der Berufungshauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit vorgenommene Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist - was der Senat von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 zu 3 Ss 422/09, zitiert nach juris Rn. 6 m.w.N.; Paul, in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 318 Rn. 1 und § 327 Rn. 11- jeweils mw.N.; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 318 Rn. 33) und wovon auch das Landgericht zutreffend ausgegangen ist - wirksam.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2019 - 1 RVs 64/19
    Dies folgt aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit (inneren Einheit) und damit notwendigen Widerspruchsfreiheit der Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1982 zu 4 StR 642/81, zitiert nach juris Rn. 11 m.w.N.) Daher durfte das Landgericht insoweit lediglich ergänzende, nicht jedoch widersprechende Feststellungen treffen (BGH, Urteil vom 24. März 1981 zu 1 StR 688/80, zitiert nach juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 03.02.2022 - 5 RVs 136/21

    Pflicht zur Tenorierung bei qualifizierter Steuerhehlerei; Zuordnung der Höhe des

    Denn die Feststellungen zur Schadenshöhe sind als doppelrelevante Tatsachen infolge der wirksamen Berufungsbeschränkung in Teilrechtskraft erwachsen (OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.2019 - III-1 RVs 64/19 -, Rn. 7, juris m.w.N).
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