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   OLG Düsseldorf, 08.06.2012 - III-1 Ws 109/12   

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OLG Düsseldorf, 08.06.2012 - III-1 Ws 109/12 (https://dejure.org/2012,21199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2012 - III-1 Ws 109/12 (https://dejure.org/2012,21199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - III-1 Ws 109/12 (https://dejure.org/2012,21199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand, Wahrnehmung mehrerer Termine, mehrfacher Anfall der Verfahrensgebühr

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand, Wahrnehmung mehrerer Termine, mehrfacher Anfall der Verfahrensgebühr

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2009 - 1 Ws 562/09

    Gebühren des beigeordneten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2012 - 1 Ws 109/12
    Grundlage für die Vergütung der Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Verfahrensgebühr 4301 Nr. 4 VV RVG (III-1 Ws 562/09 vom 6. November 2009 ; zuletzt etwa III-1 Ws 181/11 und III-1 Ws 391/11).
  • LG Duisburg, 22.02.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).

    Dass Rechtsanwältin M. ihren Mandanten zu zwei Hauptverhandlungsterminen begleitet hat, führt nicht zu einem doppelten Ansatz der Verfahrensgebühr entsprechend Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG, da im ersten Termin noch keine Vernehmung des Zeugen erfolgte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -111-1 Ws 109/12 - Rdn. 5 ff. bei juris).

  • LG Duisburg, 22.06.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).

    Nr. 7008 VV RVG 43, 49 Euro Gesamt 315, 35 Euro Dass Rechtsanwältin M. ihren Mandanten zu zwei Hauptverhandlungsterminen begleitet hat, führt nicht zu einem doppelten Ansatz der Verfahrensgebühr entsprechend Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG, da im ersten Termin noch keine Vernehmung des Zeugen erfolgte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -111-1 Ws 109/12 - Rdn. 5 ff. bei juris).

  • LG Bad Kreuznach, 16.10.2013 - 1042 Js 2656/13

    Strafverfahren: Beiordnung eines Zeugenbeistands für die erneute Vernehmung eines

    Jedoch erstreckt sich die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand auf die Dauer der Vernehmung des Zeugen und endet mit seiner Entlassung (vgl. OLG Düsseldorf StRR 2013, 79).
  • LG Leipzig, 22.05.2014 - 2 Qs 3/14

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    In der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich in den letzten fünf Jahren bundesweit eine herrschende Meinung herausgebildet, welche die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der richterlichen Zeugenvernehmung vergütungsmäßig als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG bewertet (vgl. etwa nur OLG Hamm in StraFo 2009, 474 unter Aufgabe der früher abweichenden Auffassung; KG Berlin in StRR 2014, 120; OLG Düsseldorf in StRR 2013, 79; Thüringer OLG in JurBüro 2011, 473; HansOLG Hamburg v. 2.8.2010, Az.: 2 Ws 95/10; OLG Braunschweig v. 6.7.2010, Az.: Ws 163/10 und OLG München v. 4.3.2014, Az.: 4c Ws 5/14, letztere jeweils veröffentlicht in der Datenbank "juris").
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