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   OLG Hamm, 26.06.2014 - III-1 Ws 324/14   

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https://dejure.org/2014,17379
OLG Hamm, 26.06.2014 - III-1 Ws 324/14 (https://dejure.org/2014,17379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2014 - III-1 Ws 324/14 (https://dejure.org/2014,17379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - III-1 Ws 324/14 (https://dejure.org/2014,17379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 121; StPO § 122
    U-Haft, Beschleunigungsgebot, Terminierung

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, Beschleunigung, Terminierung, Beweisantrag, Auslandszeuge

  • openjur.de

    Beschleunigung in Haftsachen, Terminierung, Beweisantrag

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 36 KLs 2/14
  • OLG Hamm, 26.06.2014 - III-1 Ws 324/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    Denn der Beschuldigte hat es nicht zu vertreten, wenn seine Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären (BVerfG NJW 2006, 668, 669).
  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    Je nach Sachlage kann dabei bereits eine vermeidbare Verfahrensverzögerung von wenigen Wochen mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen unvereinbar sein (KG Berlin, Beschl. v. 28.10.2013 - 4 Ws 132/13 - juris m.w.N.).".
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    Das Beschleunigungsgebot ist dann nicht mehr gewahrt, wenn auch außerhalb dieser sich in einem angemessenen Rahmen zu haltenden Unterbrechungszeiten die in Haftsachen gebotene Terminierungsdichte nicht annähernd eingehalten wird, ohne dass hierfür zwingende, nicht der Justiz anzulastende Gründe erkennbar sind (BVerfG, Beschl. vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris).
  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 1 Ws 137/14

    Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    Der Senat geht dabei von folgenden Grundsätzen aus, die er bereits in seinem Beschluss vom 03. April 2014 (III-1 Ws 137/14 - juris) wie folgt dargelegt hat:.
  • KG, 28.01.2013 - 4 Ws 12/13

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer bei einem durch die Republik Südafrika an

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    Bei mehreren aufeinander folgenden Haftentscheidungen kann in der Regel nur die letzte angefochten werden, sofern sie eine Entscheidung über den Bestand des Haftbefehls beinhaltet (vgl. auch § 117 Abs. 2 StPO), denn es widerspräche einem sinnvollen Verfahrensablauf, wenn der Beschwerdeführer beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, obwohl deren Begründung möglicherweise bereits überholt ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 12 - 13/13, 4 Ws 12/13, 4 Ws 13/13, 4 Ws 12 - 13/13 - 161 AR 37/12, 4 Ws 12/13 - 161 AR 37/12, 4 Ws 13/13 - 161 AR 37/12 -, juris).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    An dessen zügigen Fortgang sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht reicht eine Verhandlungsdichte von durchschnittlich einem oder knapp über einem Verhandlungstag pro Woche nicht aus, jedenfalls dann nicht, wenn die Untersuchungshaft schon lange andauert bzw. an den einzelnen Verhandlungstagen nur kurz verhandelt wurde, der Sitzungstag also nicht ausgeschöpft wurde (BVerfG, Beschl. v. 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12 - juris).
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