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   OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - III-1 Ws 363/12   

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https://dejure.org/2013,1962
OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - III-1 Ws 363/12 (https://dejure.org/2013,1962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2013 - III-1 Ws 363/12 (https://dejure.org/2013,1962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - III-1 Ws 363/12 (https://dejure.org/2013,1962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Erstattungsanspruchs eines Pflichverteidigers i.R.d. § 52 RVG; Anrechenbarkeit ausgezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem Teilfreispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 52
    Umfang des Erstattungsanspruch des Pflichverteidigers im Rahmen des § 52 RVG; Anrechnung ausgezahlter Pflichtverteidigergebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 1 Ws 363/12
    Ob und in welcher Höhe der Angeklagte die Gebühren eines gewählten Verteidigers, die er nach § 52 Abs. 1 RVG dem Pflichtverteidiger schuldet, im Falle eines (wie hier) echten Teilfreispruchs als notwendige Auslagen i. S. v. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO von der Staatskasse ersetzt verlangen kann, ist in drei Schritten zu ermitteln (vgl. Senat, 1 Ws 700/09 vom 24. Februar 2010 ; Burhoff/Volpert, RVG, 3. Aufl. [2012], Vergütungs-ABC Rdnrn. 941 ff., § 52 Rdnrn. 56 ff., jeweils mwN):.
  • OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07

    Freispruch, Wahlanwaltsvergütung; Kostenfestsetzungsverfahren; Vollmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 1 Ws 363/12
    Das Rechtsmittel ist statthaft (§ 464b Satz 3, § 304 Abs. 3 StPO, § 11 Abs. 1 RpflG i. V. m. § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO), rechtzeitig eingelegt (§ 311 Abs. 2 StPO) und erkennbar im Namen und mit insoweit fortwirkender Vollmacht (vgl. OLG Hamm, 3 Ws 209/07 vom 12. April 2007 ) des Angeklagten erhoben.
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 2 Ws 270/09

    Terminsgebühr; Terminsdauer, Bemessung, kurzer Termin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 1 Ws 363/12
    Der Senat entscheidet in der Besetzung mit drei Richtern (vgl. Senat, III-1 Ws 124/09 vom 8. April 2009; OLG Hamm, 2 Ws 270/09 vom 3. Dezember 2009, Rdnr. 30 ).
  • OLG München, 30.01.2017 - 4c Ws 5/17

    Kostenfestsetzungsbeschluss bei Teilfreispruch

    Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind auch - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 08. August 2016 - 1 Ws 382/16 Rdn. 24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14 Rdn. 13; Thüringer OLG, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 Ws 403/13, Rdn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 2013 - III-1 Ws 363/12 Rdn. 20 jeweils zit. nach juris).
  • OLG Jena, 28.02.2014 - 1 Ws 403/13

    Kostenfestsetzung bei teilweisem Freispruch

    Ob und in welcher Höhe der Angeklagte die Gebühren eines gewählten Verteidigers, die er nach § 52 Abs. 1 RVG dem Pflichtverteidiger schuldet, im Falle eines Teilfreispruchs als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO aus der Staatskasse ersetzt verlangen kann, ist in drei Schritten zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2013, III-1 Ws 363/12 bei juris).
  • LG Essen, 21.06.2013 - 56 Qs 5/13

    Festsetzung, Wahlanwaltsgebühren

    Die geltend gemachten Auslagen des Verteidigers sind im Rahmen von § 52 RVG grundsätzlich nicht erstattungsfähig, weil der gerichtlich bestellte Verteidiger von dem Beschuldigten nur die Zahlung von "Gebühren" verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2013, Az: 1 Ws 363/12 mwN).
  • LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren - Erstattung nach Teilfreispruch - Anrechnung

    Denn bei einem Teilfreispruch sind die festgesetzten und erstatteten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang auf den teilweisen Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.1.2013 - III-1 Ws 363/12; OLG München, Beschluss vom 30.1.2017 - 4c Ws 5/17).
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