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   OLG Hamm, 21.12.2012 - III-2 RBs 83/12   

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https://dejure.org/2012,46253
OLG Hamm, 21.12.2012 - III-2 RBs 83/12 (https://dejure.org/2012,46253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2012 - III-2 RBs 83/12 (https://dejure.org/2012,46253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - III-2 RBs 83/12 (https://dejure.org/2012,46253)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogenfahrt: Lallen und starkes Zittern? Reicht das?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogenfahrt: Weiß doch jeder, dass man nach Kiffen nicht fahren darf….

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Soweit allerdings vertreten wird, dass es an dieser Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt ausnahmsweise fehlen könne, wenn zwischen Einnahme des Rauschmittels und Begehung der Tat längere Zeit vergangen sei (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Bremen, NZV 2006, 276), kann dieser pauschalierten Sichtweise nicht gefolgt werden (so ausdrücklich nunmehr auch das OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris).

    Es genügt, wenn der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden, wenn auch womöglich subjektiv nicht spürbare Rauschwirkung hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris, OLG Brandenburg, a.a.O., OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. August.2010, - 2 Ss OWi 166/10-).

    Dabei muss er alles in seiner Macht stehende tun, damit er nicht, da objektiv unter Drogenwirkung stehend, eine für andere potenziell gefährliche Fahrt antritt (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris, König, NStZ 2009, 425, 427).

    Betroffene unabhängig davon, wann er die Drogen zu sich genommen hatte, verpflichtet war, sich hinreichend über die mögliche Wirkungsdauer zu erkundigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 (NJW 2005, 349) können mit Rücksicht auf die durch verbesserten Nachweismethoden erhöhte Nachweisdauer dieser Zeitraum und die Wirkungsdauer nicht mehr gleichgesetzt werden.
  • OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05

    Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und innere

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Soweit allerdings vertreten wird, dass es an dieser Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt ausnahmsweise fehlen könne, wenn zwischen Einnahme des Rauschmittels und Begehung der Tat längere Zeit vergangen sei (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Bremen, NZV 2006, 276), kann dieser pauschalierten Sichtweise nicht gefolgt werden (so ausdrücklich nunmehr auch das OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Eine solche Wirkung liegt gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 2 StVG vor, wenn eine dieser in der Anlage aufgeführten Substanzen - bei Cannabis handelt es sich um das Abbauprodukt Tetrahydrocannabinol (THC) - im Blut nachgewiesen wird, ohne dass die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt gewesen sein muss (OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2010 - 2 Ss OWi 166/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Drogeneinfluss: Notwendige

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Es genügt, wenn der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden, wenn auch womöglich subjektiv nicht spürbare Rauschwirkung hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris, OLG Brandenburg, a.a.O., OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. August.2010, - 2 Ss OWi 166/10-).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Bezogen auf den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StVG bedeutet dies, dass dem Betroffenen nachzuweisen ist, dass er die Möglichkeit fortdauernder Wirkung seines Cannabiskonsums entweder erkannt hat oder zumindest hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, NJW 2005, 3298, OLG Brandenburg BA 45, 135-138; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08

    Drogenfahrt; Feststellungen; Rauschmittel; Urteilsgründe, Menge

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Das ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft jedenfalls dann der Fall, wenn zumindest der in der Empfehlung der Grenzwertkommission vom 20.11.2002 (BA 2005, 160) empfohlene Nachweisgrenzwert erreicht ist, der für THC (Cannabis) derzeit bei 1 ng/ml liegt (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08 - König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40.Aufl., § 24a StVG Rdnr. 21 a m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.12.1966 - Ss 449/66

    Blutalkoholgehalt; Alkoholwirkung; Medikamenteneinnahme; Unzurechnungsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12
    Insoweit ist seit Jahrzehnten anerkannt, dass ein Kraftfahrer, der (legale) Medikamente zu sich nimmt, verpflichtet ist, die Gebrauchsanleitung des Medikamentes zu beachten (OLG Braunschweig, DAR 64, 170; OLG Köln VRS 32, 349; OLG Hamm VM 69, 18; LG Freiburg, Blutalkohol 2007, 183-186, juris).
  • AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12

    Drogenfahrt, Fahrlässigkeitsvorwurf, Anforderungen

    Ein Betroffener, der kein gewohnheitsmäßiger Konsument ist, muss nach Ablauf von drei Tagen nach der von ihm eingeräumten Drogeneinnahme in der Regel nicht mehr damit rechnen, dass sein Drogenkonsum seine Fahrsicherheit noch beeinträchtigen könnte, so dass es an einem fahrlässigen Handeln des Betroffenen fehlt (OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012, Aktenzeichen: III-2 RBS 83/12).

    Wie schon das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.12.2012 (III-2 RBS 83/12) dargelegt hat, hätte der Betroffene nach Ablauf von drei Tagen nicht mehr damit rechnen müssen, dass sein Drogenkonsum seine Fahrsicherheit noch beeinträchtigen konnte, so dass sich ein fahrlässiges Handeln nicht feststellen lasse.

  • LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Qs 61/13

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Nachweis einer rauschmittelbedingten

    Zwar konnte bei der Beschuldigten ein - allerdings sehr geringer und nur knapp über der Nachweisgrenze von 1 ng/mL (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012 - 2 RBs 83/12) liegender - Wirkstoffgehalt von THC im Blut festgestellt werden.
  • LG Kiel, 10.10.2013 - 8 Q 61/13

    Gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit;

    Zwar konnte bei der Beschuldigten ein - allerdings sehr geringer und nur knapp über der Nachweisgrenze von 1 ng/mL (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012 - 2 RBs 83/12) liegender - Wirkstoffgehalt von THC im Blut festgestellt werden.
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