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   OLG Hamm, 15.07.2010 - III-2 RVs 34/10   

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https://dejure.org/2010,5322
OLG Hamm, 15.07.2010 - III-2 RVs 34/10 (https://dejure.org/2010,5322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2010 - III-2 RVs 34/10 (https://dejure.org/2010,5322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - III-2 RVs 34/10 (https://dejure.org/2010,5322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Revision mit einer Verletzung der §§ 329, 412 Strafprozessordnung (StPO); Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) genügenden Verfahrensrüge als Voraussetzung für die Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verwerfungsurteil: Aufgepasst bei der Begründung der Revision bzw. Rechtsbeschwerde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was häufig übersehen wird: Begründung des Rechtmittels beim Verwerfungsurteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2010 - 2 RVs 34/10
    An die Zulässigkeit dieser Rüge, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt, werden zwar keine strengen Anforderungen gestellt (zu vgl. OLG Köln, StV 1989, 53) und die Rüge kann auch in dem gleichzeitig mit der Revision geltend gemachten Wiedereinsetzungsantrag enthalten sein (zu vgl. Senatsbeschluss v. 17.11.2009 - 2 Ws 303/09 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2010 - 2 RVs 34/10
    Das Revisionsgericht kann vielmehr schon auf Grund dieser so genannten "unsubstanziierten Verfahrensrüge" prüfen, ob die Urteilsgründe rechtsfehlerhafte Erwägungen zum Begriff der genügenden Entschuldigung erkennen lassen (vgl. OLG Hamm, VRS 98, 203, 204; OLG Köln, NJW 2001, 1223 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2010 - 2 RVs 34/10
    An die Zulässigkeit dieser Rüge, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt, werden zwar keine strengen Anforderungen gestellt (zu vgl. OLG Köln, StV 1989, 53) und die Rüge kann auch in dem gleichzeitig mit der Revision geltend gemachten Wiedereinsetzungsantrag enthalten sein (zu vgl. Senatsbeschluss v. 17.11.2009 - 2 Ws 303/09 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2010 - 2 RVs 34/10
    Das Revisionsgericht kann vielmehr schon auf Grund dieser so genannten "unsubstanziierten Verfahrensrüge" prüfen, ob die Urteilsgründe rechtsfehlerhafte Erwägungen zum Begriff der genügenden Entschuldigung erkennen lassen (vgl. OLG Hamm, VRS 98, 203, 204; OLG Köln, NJW 2001, 1223 mit zahlreichen Nachweisen).
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