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   OLG Köln, 28.02.2018 - III-2 Ws 73/18   

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https://dejure.org/2018,6314
OLG Köln, 28.02.2018 - III-2 Ws 73/18 (https://dejure.org/2018,6314)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2018 - III-2 Ws 73/18 (https://dejure.org/2018,6314)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - III-2 Ws 73/18 (https://dejure.org/2018,6314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG-VV

  • Burhoff online

    Einziehung, Strafvollstreckung, Tätigkeiten nach Rechtskraft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wertgebühr über 80.000 EUR Gegenstandswert oder Rahmengebühr?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18
    Zur Entscheidung berufen ist, obwohl die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist, der Senat und nicht der Einzelrichter, da § 568 S. 1 ZPO im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Anwendung findet (vgl. nur SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).
  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13

    Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18
    Nachdem das Urteil zunächst rechtskräftig geworden war, hob der Bundesgerichtshof auf die Revision eines Mitangeklagten des Beschwerdeführers das Urteil durch Beschluss vom 26.03.2014 (2 StR 202/13) teilweise auf; die Teilaufhebung erstreckte sich auch auf die gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Verurteilung.
  • OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07

    Abweichung von anwaltlicher Bestimmung der Rahmengebühr im Festsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18
    Zur Entscheidung berufen ist, obwohl die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist, der Senat und nicht der Einzelrichter, da § 568 S. 1 ZPO im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Anwendung findet (vgl. nur SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).
  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18
    Auf die hiergegen seitens des Beschwerdeführers eingelegte sofortige Beschwerde hat der Senat den vorgenannten Beschluss vom 04.04.2017 mit seiner Entscheidung vom 27.10.2017 (2 Ws 293/17) aufgehoben und die Vollstreckung des im Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.10.2012 hinsichtlich des Beschwerdeführers angeordneten Wertersatzverfalls i.H.v. 80.000 EUR für unzulässig erklärt.
  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    Dabei kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an, sodass die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB und eine voraussichtliche Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB die Straferwartung und den mit dieser verbundenen Fluchtanreiz unter Umständen verringern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - StraFo 2013, 160; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris; Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; KG, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 -, StV 2012, 350; Senat, Beschluss vom 27. April 2018 - 2 Ws 73/18 -).
  • OLG Schleswig, 16.11.2020 - 2 Ws 142/20

    In Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitun- gen im Straßenverkehr

    Die nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorgenommenen Bemühungen stellen Tätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung dar und können damit nach Teil 4 Abschnitt 2 (Gebühren in der Strafvollstreckung) vergütet werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 2018 ­ III ­ 2 Ws 73/18 ­, juris),.
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