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   OLG Hamm, 20.05.2014 - III-2 Ws 91/14   

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https://dejure.org/2014,14036
OLG Hamm, 20.05.2014 - III-2 Ws 91/14 (https://dejure.org/2014,14036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2014 - III-2 Ws 91/14 (https://dejure.org/2014,14036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - III-2 Ws 91/14 (https://dejure.org/2014,14036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StGB § 68
    Weisung, Führungsaufsicht, Kontaktverbot

  • openjur.de

    Gesetzwidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, keinen Kontakt zu dem 17-jährigen Sohn des Verurteilten aufzunehmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gesetzwidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, keinen Kontakt zu dem 17-jährigen Sohn des Verurteilten aufzunehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung neuer Straftaten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung neuer Straftaten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung neuer Straftaten; Unwirksamkeit eines Kontaktverbots bezüglich des minderjährigen Sohnes des Verurteilten, wenn dieser bislang strafrechtlich nur in Bezug auf weibliche Familienmitglieder in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wegen Missbrauchs an Ehefrau und Tochter verurteiltem Sexualstraftäter darf kein Kontaktverbot zum Sohn auferlegt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Eine Weisung widerspricht dem materiellen Recht und ist damit gesetzwidrig im Sinne des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet oder missbraucht; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weisung entgegen § 68 b Abs. 3 StGB einen unverhältnismäßig einschneidenden Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthält (zu dem insoweit gleichlautenden § 56 c Abs. 1 S. 2 StGB Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 c, Rn 3; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 185/98 -, juris, Rn 6; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 2 Ws 687/97 -, juris, Rn 9).
  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Eine Weisung widerspricht dem materiellen Recht und ist damit gesetzwidrig im Sinne des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet oder missbraucht; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weisung entgegen § 68 b Abs. 3 StGB einen unverhältnismäßig einschneidenden Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthält (zu dem insoweit gleichlautenden § 56 c Abs. 1 S. 2 StGB Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 c, Rn 3; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 185/98 -, juris, Rn 6; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 2 Ws 687/97 -, juris, Rn 9).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Dies ist dahin zu verstehen, dass es dem Verurteilten untersagt ist, aus eigenem Antrieb und aktiv einen unmittelbaren Kontakt zu einem Mitglied der Personengruppe herzustellen (BGH, Urteil vom 07. Februar 2013 - 3 StR 486/12 -, BGHSt 58, 136-140, zitiert nach juris, Rn 5).
  • OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09

    Kontaktverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Der Umstand, dass dem Verurteilten die elterliche Sorge u.a. für seinen gehörlosen Sohn G entzogen worden ist, dieser unter der Vormundschaft des Jugendamtes der Stadt C steht, in einer therapeutischen Jugendeinrichtung lebt und sich ein Kontakt des Verurteilten zu G nach Einschätzung des Jugendamtes negativ auf die ohnehin labile psychische Verfassung Gs auswirken würde, rechtfertigt eine auf § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB gestütztes Verbot der Kontaktaufnahme zu G aufgrund der aufgezeigten engen Zweckrichtung dieser Vorschrift nicht; die vorstehenden Gesichtspunkte sind allein im Rahmen zivil- bzw. familienrechtlicher Vorschriften und Regelungen maßgebend (vgl. Schönke/Schröder, a.a.O.; OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2009 - 2 Ws 409/09).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 2 Ws 38/14

    Gesetzeswidrigkeit der Weisung, sich einer Person räumlich nicht zu nähern, ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Die Weisungen müssen dabei inhaltlich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Gesetzeszweck stehen (Fischer, a.a.O., § 68 b, Rn 16) und gemessen am Rechtsstaatsprinzip und § 68 b Abs. 1 S. 2 StGB dem Bestimmtheitsgebot entsprechen (OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014, III - 2 Ws 38/14).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Es gibt und gab den Sachverhaltsschilderungen zufolge keine Anhaltspunkte dafür, dass auch männliche Jugendliche dem Angeklagten Gelegenheit oder Anreiz für die Begehung ähnlich gelagerter Taten boten oder dass Kontakte zu diesen dazu benutzt worden sein könnten, die Weisung in ihrer Zielrichtung zu umgehen (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2014 - III-2 Ws 91/14, 2 Ws 91/14 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

    Der mit den Kontaktverboten zu Nr. 3d und 3e des Beschlusstenors verfolgte Zweck, den Verurteilten von resozialisierungsfeindlichen Einflüssen fernzuhalten, ist zwar vom Grundsatz her nicht zu beanstanden, sondern - entgegen der Ansicht des Verurteilten - von der gesetzlichen Zielrichtung des § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB ausdrücklich erfasst (OLG Hamm Beschluss vom 20. Mai 2014 [III-2 Ws 91/14] ).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Denn ein richterliches Kontaktverbot dient unmittelbar der Straftatverhütung und dem konkreten Opferschutzinteresse (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 263; OLG Dresden NStZ 2010, 153; BT-Drucks. 16/1993 Seite 18), allerdings im Lichte der begangenen maßregelbegründenden Straftat (vgl. OLG Dresden NStZ 2010, 153).
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