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   OLG Hamm, 05.10.2021 - III-3 RBs 211/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41743
OLG Hamm, 05.10.2021 - III-3 RBs 211/21 (https://dejure.org/2021,41743)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2021 - III-3 RBs 211/21 (https://dejure.org/2021,41743)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - III-3 RBs 211/21 (https://dejure.org/2021,41743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren wegen Missachtung Rotlichtverstoß - Fahreridentifizierung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fahrereigenschaft bei Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde Feststellungspflicht des Gerichts zur Fahrereigenschaft bei schlechter Bildqualität Zurückverweisung an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts aus prozessökonomischen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 04.02.2019 - 4 RBs 17/19

    Verweis auf elektronische Speichermedien; Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
    Auch ist keine Beurteilung dahingehend möglich, ob es sich bei der Bewertung der Beweisbedeutung der übereinstimmenden Merkmale durch den Sachverständigen nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der abgegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage erheblich relativieren (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 04. Februar 2019 - III-4 RBs 17/19 -, Rdnr. 5, juris).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Anforderungen an die Darlegung bzgl. eines (anthropologisch-morphologischen) Sachverständigengutachtens nur für den Fall gelten, dass sich der Tatrichter für seine Überzeugungsbildung von der Täterschaft - wie hier - allein auf ein Sachverständigengutachten stützt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04. Februar 2019 - III-4 RBs 17/19 -, Rdnr. 6, juris).

  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 216/17

    Fahrerindentifizierung; Sachverständigengutachten; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
    Die Überzeugung des Tatrichters beruht zudem nach der Darstellung in den Urteilsgründen allein auf dem mündlich erstatteten Sachverständigengutachten (zu vgl. OLG Hamm, BeckRS 2017, 117469 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; anthropolisches

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer in sich geschlossenen (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 -, Rdnr. 2, juris; Senat, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 Ss OWi 793/07 -, Rdnr. 9, juris).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
    Nur so ist gewährleistet, dass das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler überprüfen kann (st. Rspr., zu vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2013, NStZ-RR 2013, 387, 288; Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/29; zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08

    Standardisiertes Messverfahren; Vorgaben; Verwendung; Beachtung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
    Dies ist in der Regel unzureichend (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 2 Ss OWi 229/08 -, Rdnr. 7, juris).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer in sich geschlossenen (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 -, Rdnr. 2, juris; Senat, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 Ss OWi 793/07 -, Rdnr. 9, juris).
  • AG Bielefeld, 06.07.2021 - 191 OWi 416/20

    Qualifizierter Rotlichtverstoß - Abstreiten der Tatbegehung

    Dieses Urteil wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.10.2021 - 3 RBs 211/21 - aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
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