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   OLG Hamm, 12.10.2010 - III-3 RVs 49/10   

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https://dejure.org/2010,7983
OLG Hamm, 12.10.2010 - III-3 RVs 49/10 (https://dejure.org/2010,7983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2010 - III-3 RVs 49/10 (https://dejure.org/2010,7983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - III-3 RVs 49/10 (https://dejure.org/2010,7983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Protokollberichtigung, Verfahren, Trunkenheitsfahrt

  • Burhoff online

    §§ 261, 273 StPO; § 316 StGB
    Protokollberichtigung, Wirksamkeit, Trunkenheitsfahrt, Alkolisierung

  • openjur.de

    §§ 274, 261 StPO
    Zur Unwirksamkeit einer Protokollberichtigung, wenn das Verfahren nicht eingehalten wurde; keine Annahme von Fahruntüchtigkeit nur auf Grundlage der Erfahrung oder "der empfindlichen Nase" eines Polizeibeamten

  • openjur.de

    Protokollberichtigung Verfahren rechtliches Gehör Rügeverkümmerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO §§ 261, 274
    Protokollberichtigung Verfahren rechtliches Gehör Rügeverkümmerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung einer Missachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vorgeschriebenen Verfahrens auf die Wirksamkeit einer Protokollberichtigung; Zulässigkeit eines Rückschlusses auf das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit allein aufgrund der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 274
    Protokollberichtigung; Verfahren; rechtliches Gehör; Rügeverkümmerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bad Oeynhausen - 14 Js 1218/09
  • AG Bad Oeynhausen - 5 Cs 658/09
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - III-3 RVs 49/10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10

    Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10
    Eine solche nachträgliche Protokollberichtigung hat vorliegend jedoch nicht in der gebotenen Weise stattgefunden und kann auch nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - 2 StR 158/10, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2009.

    - 2 StR 158/10, juris).

    Eine nochmalige Rücksendung der Akten zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Berichtigungsverfahrens ist bei dieser Sachlage nicht geboten, denn sie käme der Wiederholung eines nicht ordnungsgemäßen Verfahrens unter Verletzung des Rechts des Angeklagten auf ein faires Verfahren gleich (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 10.03.2009, 5 Ss 506/08, juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 271 Rdnr. 26 a).

    Neben einer ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs allein unter Berücksichtigung abgegebener dienstlicher Erklärungen und damit unter geringeren Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren nach erhobener Verfahrensrüge zum Nachteil des Angeklagten nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 14.07.2010, 2 StR 158/10, juris m.w.N.).

    Ob hiervon in Fällen krasser Widersprüchlichkeit Ausnahmen zu machen sind, kann offen bleiben (BGH, Beschluss vom 14.07.2010, 2 StR 158/10, juris).

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10
    Darüber hinaus kann zwar nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durch eine nachträgliche Berichtigung des Protokolls einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge zum Nachteil des Revisionsführers die Tatsachengrundlage entzogen werden (BGHSt 51, 298 - 317; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07, juris).

    Fehlt es hieran, kann das Protokoll nicht mehr berichtigt werden (BGHSt 51, 298, 314, 316).

    Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGHSt 51, 298, 315 f; BGH NStZ 2008, 580, 581).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10
    Darüber hinaus kann zwar nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durch eine nachträgliche Berichtigung des Protokolls einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge zum Nachteil des Revisionsführers die Tatsachengrundlage entzogen werden (BGHSt 51, 298 - 317; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07, juris).

    Dies insbesondere auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der nachträglichen Protokollberichtigung mit der Folge, dass einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge nachträglich die Grundlage entzogen wird, eng damit verknüpft hat, dass die Berichtigung das vom Bundesgerichtshof vorgegebene förmliche Verfahren einhält (BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, Randnummern 76 ff., juris).

  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 5 Ss 506/08

    Voraussetzungen für eine der Revisionsrüge den Boden entziehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10
    - 5 Ss 506/08, juris).

    Eine nochmalige Rücksendung der Akten zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Berichtigungsverfahrens ist bei dieser Sachlage nicht geboten, denn sie käme der Wiederholung eines nicht ordnungsgemäßen Verfahrens unter Verletzung des Rechts des Angeklagten auf ein faires Verfahren gleich (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 10.03.2009, 5 Ss 506/08, juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 271 Rdnr. 26 a).

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; nachträgliche Protokollberichtigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10
    Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGHSt 51, 298, 315 f; BGH NStZ 2008, 580, 581).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Der von der Rechtsprechung und der Literatur vereinzelt vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung, eine solche Vorgehensweise verstoße gegen das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren (OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2009 - 5 Ss 506/08, StV 2009, 349; Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 3 RVs 49/10, StV 2011, 272; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 271 Rn. 26a), kann sich der Senat jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht anschließen.
  • LG Köln, 21.02.2011 - 105 Qs 335/10

    Nachträgliche Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls bzgl. Anklageverlesung

    Eine solche nachträgliche Berichtigung hat aber vorliegend nicht in der gebotenen Weise stattgefunden und konnte bzw. kann auch nicht nachgeholt werden (BGH Beschluss vom 14.07.2010 2 StR 158/10, OLG Hamm Beschluss vom 12.10.2010 3 RVs 49/10).

    Die Vorlage zur Abzeichnung der bereits beschlossenen Änderungen stellt keine Anhörung des Protokollführers dar und erst recht keine dienstliche Äußerung (OLG Hamm 3 RVs 49/10 B vom 12.10.2010, zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10

    Anforderungen an eine nachträgliche Protokollberichtigung

    Auch dann gilt das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 3 Rvs 49/10, III-3 Rvs 49/10- jew. zit. nach juris).
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