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   OLG Hamm, 22.11.2011 - III-3 RVs 89/11, 3 RVs 89/11   

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https://dejure.org/2011,3342
OLG Hamm, 22.11.2011 - III-3 RVs 89/11, 3 RVs 89/11 (https://dejure.org/2011,3342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2011 - III-3 RVs 89/11, 3 RVs 89/11 (https://dejure.org/2011,3342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2011 - III-3 RVs 89/11, 3 RVs 89/11 (https://dejure.org/2011,3342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines Kontos und Annahme einer ec-Karte als Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Eröffnung eines Kontos und Aushändigung einer ec-Karte; POZ-System; POS-System

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 28/11
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - III-3 RVs 89/11, 3 RVs 89/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto eröffnet und ihm - antragsgemäß - eine ec-Karte (eurocheque-Karte) und Schecks ausgehändigt werden (vgl. BGHSt 47, 160 m.w.N.).

    In der Abhebung des (Teil-)Betrages von 20.000 EUR von dem D-Geldauszahlungsautomaten kann daher kein Betrug im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB liegen (zur Anwendbarkeit der §§ 263a, 266b StGB vgl. BGHSt 47, 160; AG Gera, NStZ-RR 2005, 213).

  • BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05

    Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    Die Bank des Zahlungsempfängers (Lastschriftgläubigers), die von diesem den Auftrag zum Lastschrifteinzug erhält und dem Lastschriftgläubiger eine Gutschrift über den Lastschriftbetrag erteilt, trägt grundsätzlich das Risiko, dass die Lastschrift von der Bank des Lastschriftschuldners - z.B. mangels Deckung auf dessen Konto - nicht eingelöst wird (BGH, NStZ 2005, 634).

    Der Betrug kann dann - je nach den Umständen des Einzelfalles - bereits mit der Zulassung des Bankkunden zur Teilnahme am Lastschriftverkehr (vgl. BGH, BeckRS 2007, 08197; AG Gera, a.a.O.), mit der Erlangung der Vorbehaltsgutschriften auf dem Konto des Lastschriftgläubigers (vgl. BGH, NStZ 2005, 634; OLG Hamm, a.a.O.) oder mit der Barabhebung der gutgeschriebenen Beträge durch den Lastschriftgläubiger (vgl. AG Gera, a.a.O.) vollendet sein.

  • OLG Hamm, 15.06.1977 - 4 Ss 363/76
    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    In dieser Konstellation ist ein Betrug des Lastschriftgläubigers zum Nachteil seiner Bank denkbar, wenn dieser das Lastschriftverfahren unter Täuschung der Mitarbeiter seiner Bank missbräuchlich - zum Beispiel im Wege der "Lastschriftreiterei" mit dem Ziel der Kreditbeschaffung - einsetzt oder einsetzen will (vgl. hierzu BGH, a.a.O.; OLG Hamm, NJW 1977, 1834).
  • AG Gera, 10.11.2004 - 750 Js 32484/03

    Ausnutzen des Lastschriftverfahrens zur Beschaffung kurzfristigen Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    In der Abhebung des (Teil-)Betrages von 20.000 EUR von dem D-Geldauszahlungsautomaten kann daher kein Betrug im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB liegen (zur Anwendbarkeit der §§ 263a, 266b StGB vgl. BGHSt 47, 160; AG Gera, NStZ-RR 2005, 213).
  • BGH, 18.11.2008 - 4 StR 485/08

    Mangelnde Feststellungen für einen "Kontoeröffnungsbetrug" (Betrug mit EC-Karten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    Jedoch betreffen diese Entscheidungen Fälle, in denen die Kartenzahlung oder die Einlösung des Schecks von der Bank garantiert wurde (so ausdrücklich BGH, NStZ 2009, 329).
  • BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10

    Voraussetzungen des Kontoeröffnungsbetruges (Vermögensschaden; schadensgleiche

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    aa) Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass ein (versuchter) "Kontoeröffnungsbetrug" durch die Einrichtung des auf Guthabenbasis geführten Sparkontos, für das auch keine ec-Karte ausgegeben wurde, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ 2011, 160).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07

    Barabhebung von einem Girokonto

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB von vornherein nur dann in Betracht kommt, wenn ein Mensch getäuscht wird und einem Irrtum erliegt (OLG Düsseldorf, NStZ 2008, 219).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 446/06

    Vorsätzliches Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis (Begriff der Einlage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
    Der Betrug kann dann - je nach den Umständen des Einzelfalles - bereits mit der Zulassung des Bankkunden zur Teilnahme am Lastschriftverkehr (vgl. BGH, BeckRS 2007, 08197; AG Gera, a.a.O.), mit der Erlangung der Vorbehaltsgutschriften auf dem Konto des Lastschriftgläubigers (vgl. BGH, NStZ 2005, 634; OLG Hamm, a.a.O.) oder mit der Barabhebung der gutgeschriebenen Beträge durch den Lastschriftgläubiger (vgl. AG Gera, a.a.O.) vollendet sein.
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    aa) Bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den Nichtberechtigten - wie sie hier vorliegt - oder bei einer Kreditrahmenüberschreitung durch den Berechtigten im POZ-System (Point of sales ohne Einlösungsgarantie) bzw. ELV-System (elektronisches Lastschriftverfahren) liegt vollendeter Betrug zu Lasten des Händlers vor (BGHSt 46, 146, 153; BGH NJW 2003, 1404; NStZ 2009, 245; wistra 2009, 107; Beschluss vom 19.10.2011 - 4 StR 409/11; KG, Beschluss vom 29.12.1999 - 1 HEs 244/99, juris; OLG Hamm wistra 2012, 161; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 59, § 263a Rn. 15; Schönke/Schröder/Cramer/Perron, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 30, § 263a Rn. 13).
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