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   OLG Hamm, 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14   

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OLG Hamm, 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14 (https://dejure.org/2014,27017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14 (https://dejure.org/2014,27017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2014 - III-3 Ws 253/14 (https://dejure.org/2014,27017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen führt nicht zwingend zu unbilliger Härte einer Verfallanordnung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen führt nicht zwingend zu unbilliger Härte einer Verfallanordnung

  • rechtsportal.de

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen führt nicht zwingend zu unbilliger Härte einer Verfallanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall, Wertersatz - und die Beschwerde gegen den dinglichen Arrest

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall - und die unbillige Härte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen nach § 111i Abs. 3 StPO

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Anordnung des Verfalls schlechthin ungerecht wäre und das Übermaßverbot verletzen würde (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.März 2009, 3 StR 579/08).

    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen, welche nach Satz 2 der Vorschrift ein Absehen vom Verfall nach pflichtgemäßem Ermessen ermöglichen, nicht zugleich einen zwingenden Ausschlussgrund nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB bilden können, folgt aus der Systematik der Norm, dass das Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen jedenfalls für sich genommen keine unbillige Härte darstellen kann, sondern dem Anwendungsbereich des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB unterfällt (BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 3 StR 83/14, juris Rn. 3).

    Dies setzt voraus, dass die Anordnung des Verfalls schlechthin ungerecht wäre und das Übermaßverbot verletzen würde (BGH, Urteil vom 26. März 2009, NStZ 2010, 86 f. mwN).

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Nach § 111b Abs. 2 und 5, § 111d StPO kann der dingliche Arrest angeordnet werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass der Verfall von Wertersatz oder der Verfall nur deshalb nicht angeordnet werden kann, weil Ansprüche Verletzter bestehen (vgl. zum dinglichen Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe etwa BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f.; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158 f.; Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06, NStZ-RR 2006, 346 mwN).

    - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f. mwN).

    aa) Da die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision die Verletzung sowohl materiellen als auch formellen Rechts beanstandet hat, ist hier unerheblich, inwieweit die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO einer Verfahrensrüge bedarf (vgl. dazu einerseits BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 156; andererseits BGH, Urteil vom 22. November 2013.

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Abgesehen von den im ursprünglichen Arrestbefehl dargelegten Gründen, liegt eine solche Besorgnis regelmäßig schon dann nahe, wenn der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111, 112 mwN; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - Ws 320/13, juris Rn. 28 mwN).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Es wäre mit Sinn und Zweck des Verfalls von Wertersatz schwerlich zu vereinbaren, vom Verfall von Wertersatz vollständig abzusehen, um dem Angeklagten vorhandene Vermögenswerte etwa für Zwecke der Resozialisierung zu erhalten (s. bereits BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 836/94, NStZ 1995, 495).
  • BVerfG, 17.07.2008 - 2 BvR 2182/06
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    dd) Soweit der Arrest - in Höhe von 4.080 EUR - bestehen bleibt, ist dessen Aufrechterhaltung nach einer Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen verhältnismäßig (vgl. zu den Maßstäben etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 2 BvR 2182/06, WM 2008, 1588 f. mwN).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    - 3 StR 162/13, juris Rn. 12).
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Das Beschwerdegericht hat - ähnlich wie bei einer Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, NStZ-RR 2013, 16, 17 mwN; zu neuen Tatsachen nach Urteilsverkündung BGH, Beschluss vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277) - hier keine weitergehenden Erkenntnisse als das Tatgericht.
  • BGH, 26.06.2014 - 3 StR 83/14

    Wertersatzverfall (Nichtvorhandensein des Erlangten im Vermögen des Täters;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen, welche nach Satz 2 der Vorschrift ein Absehen vom Verfall nach pflichtgemäßem Ermessen ermöglichen, nicht zugleich einen zwingenden Ausschlussgrund nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB bilden können, folgt aus der Systematik der Norm, dass das Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen jedenfalls für sich genommen keine unbillige Härte darstellen kann, sondern dem Anwendungsbereich des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB unterfällt (BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 3 StR 83/14, juris Rn. 3).
  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Abgesehen von den im ursprünglichen Arrestbefehl dargelegten Gründen, liegt eine solche Besorgnis regelmäßig schon dann nahe, wenn der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111, 112 mwN; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - Ws 320/13, juris Rn. 28 mwN).
  • OLG Hamburg, 10.02.2011 - 2 Ws 13/11

    Beschlagnahme: Verletzteneigenschaft bei Zulassung der Zwangsvollstreckung in

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
    Wegen der Einzelheiten der jeweiligen Taten, insbesondere zu den individuellen Geschädigten und den Schadenshöhen, die zur Konkretisierung der zu sichernden zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten von Bedeutung sind (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 2 Ws 13/11, wistra 2011, 279, 280; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 Ws 727/98, NStZ 1999, 583, 584), wird auf die Darlegungen im ursprünglichen Arrestbefehl und im Urteil vom 17. März 2014 Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 4 Ws 727/98

    Berechtigte, Geschädigte, Verletzte, Zugriffsmöglichkeit, Zurückgewinnungshilfe

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Verfall des Wertersatzes (Härteklausel)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06

    Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher

  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 1 Ws 390/13

    Möglichkeit der Aufhebung der Arrestanordnung nach vorläufiger Einstellung des

  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

  • BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (zum bis zum 01.07.2017 geltenden Recht: BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/82 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2005 - 3 Ws 42/05 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ws 41/07 -, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 Ws 328/07 -, juris; KG, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10 -, juris ; OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 111e Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.11.2016 - 1 StR 428/16

    Unzuständigkeit des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über die Beschwerden

    Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung von § 305a Abs. 2 StPO auf Beschwerden gegen Beschlüsse gemäß § 111i Abs. 3 StPO liegen nicht vor (OLG Hamm, Beschluss vom 4. September 2014 - 3 Ws 253/14, juris Rn. 4).
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