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   OLG Hamm, 25.08.2015 - III-3 Ws 307/15   

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https://dejure.org/2015,24819
OLG Hamm, 25.08.2015 - III-3 Ws 307/15 (https://dejure.org/2015,24819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2015 - III-3 Ws 307/15 (https://dejure.org/2015,24819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 (https://dejure.org/2015,24819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Gründe, Rechtsmittel

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Begrndung, Rechtsmittel

  • openjur.de

    Pflichtverteidiger Entpflichtung Beschwerderecht Ausbleiben Angeklagten Hauptverhandlung wichtiger Grund

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflichtverteidiger Entpflichtung Beschwerderecht Ausbleiben Angeklagten Hauptverhandlung wichtiger Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung; Keine Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen Kontaktabbruchs zu dem auf der Flucht befindlichen Angeklagten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

  • rechtsportal.de

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mandant kommt nicht zur HV - Entpflichtung des Pflichtverteidigers?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Aufhebung der Pflichtverteidigung wegen Kontaktabbruchs durch den Angeklagten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Kontaktabbruch ist kein Grund für die Entpflichtung des Pflichtverteidigers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Trotz Flucht des Angeklagten - der Pflichtverteidiger muss bleiben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Untertauchen eines Angeklagten stellt keinen wichtigen Grund für eine Entpflichtung dar

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 10 KLs 1/15
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - III-3 Ws 307/15

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 718
  • StV 2016, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, der sich wiederholt mit der Begründetheit eines Antrags auf Entpflichtung eines notwendigen Verteidigers befasst hat und hierbei - jeweils ohne nähere Darlegung - von der Zulässigkeit einer Beschwerde des Pflichtverteidigers ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 StR 22/88 -, juris; BGH, Urteil vom 26. August 1993, 4 StR 364/93 -, juris= BGHSt 39, 310; HK-StPO-Julius, 5.A., § 143 Rn.9).

    In Ermangelung einer besonderen Regelung der Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung - vom Fall des § 143 StPO abgesehen -, ist nach allgemeiner Ansicht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers aufzuheben, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 08. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris = BVerfGE 39, 238; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 -, juris; BGHSt 39, 310; OLG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 1995, 2 Ws 561/95, StraFO 1996, 62; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. § 143 Rdnr. 3).

    Stellt der Pflichtverteidiger unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 -, juris; BGHSt 39, 310; HK-StPO-Julius, 5.A., § 143 Rn.6 ).

  • OLG Köln, 15.12.1995 - 2 Ws 561/95
    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    In Ermangelung einer besonderen Regelung der Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung - vom Fall des § 143 StPO abgesehen -, ist nach allgemeiner Ansicht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers aufzuheben, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 08. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris = BVerfGE 39, 238; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 -, juris; BGHSt 39, 310; OLG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 1995, 2 Ws 561/95, StraFO 1996, 62; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. § 143 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 02.08.1995 - 2 Ws 368/95
    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    Da die Wirkung der Beiordnung in der Begründung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht besteht, bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens durch sachgemäße Verteidigung des Angeklagten mitzuwirken und dabei auch persönliche sowie wirtschaftliche Interessen des Verteidigers zurücktreten müssen, können nur solche Umstände die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung begründen, durch die der Zweck der Pflichtverteidigung und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf ernsthaft gefährdet werden (OLG Köln, Beschluss vom 2. August 1995 - 2 Ws 368/95, StraFO1995, 118).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    Soweit vereinzelt vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe ein eigenes Recht zur Beschwerde nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89 -, juris = MDR 1990, 460; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris), vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen, da sie im Widerspruch zu § 48 Abs. 2 BRAO steht, der ein eigenes Recht auf Aufhebung der Beiordnung gerade vorsieht.
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, der sich wiederholt mit der Begründetheit eines Antrags auf Entpflichtung eines notwendigen Verteidigers befasst hat und hierbei - jeweils ohne nähere Darlegung - von der Zulässigkeit einer Beschwerde des Pflichtverteidigers ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 StR 22/88 -, juris; BGH, Urteil vom 26. August 1993, 4 StR 364/93 -, juris= BGHSt 39, 310; HK-StPO-Julius, 5.A., § 143 Rn.9).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    In Ermangelung einer besonderen Regelung der Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung - vom Fall des § 143 StPO abgesehen -, ist nach allgemeiner Ansicht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers aufzuheben, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 08. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris = BVerfGE 39, 238; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 -, juris; BGHSt 39, 310; OLG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 1995, 2 Ws 561/95, StraFO 1996, 62; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. § 143 Rdnr. 3).
  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15
    Soweit vereinzelt vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe ein eigenes Recht zur Beschwerde nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89 -, juris = MDR 1990, 460; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris), vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen, da sie im Widerspruch zu § 48 Abs. 2 BRAO steht, der ein eigenes Recht auf Aufhebung der Beiordnung gerade vorsieht.
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Wird der Antrag abgelehnt, ist für den Pflichtverteidiger gegen diese Entscheidung die (sofortige, vgl. § 143a Abs. 4 StPO) Beschwerde gegeben, soweit sie - wie nunmehr hier - nach § 304 StPO im Übrigen statthaft ist (vgl. BT-Drucks. 3/120, S. 78; Weyland/Nöker, BRAO, 10. Aufl., § 49 Rn. 8b; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - 3 Ws 307/15, NStZ 2015, 718; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 304 Rn. 47; für eine generelle Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers SSWStPO/Beulke, 4. Aufl., § 143 Rn. 29 mwN; jedenfalls bei eigener Entpflichtung HKStPO/Julius/Schiemann, 6. Aufl., § 143 Rn. 10; Hilgendorf, NStZ 1996, 1, 6).
  • KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18

    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

    Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (NStZ 2015, 718 = StV 2016, 145), das das Antragsrecht des Verteidigers nach § 48 Abs. 2 BRAO (gemeint ist: i.V.m. § 49 Abs. 2 BRAO) in den Vordergrund stellt, ist nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass dem Verteidiger gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. August 2020 - 5 Ws 129 - 130/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 143a Rdnr. 36; BeckOK-Graf/Krawczyk, StPO, 43. Edition, Stand. 01.04.2022).
  • KG, 05.08.2020 - 5 Ws 129/20

    Eigenes Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner

    Die Betroffenheit des Pflichtverteidigers ergibt sich in Fällen wie dem vorliegenden aus § 49 Abs. 2 i.V.m. § 48 Abs. 2 BRAO (BGH a.a.O.; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - juris Rn. 9).
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