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   OLG Hamm, 28.09.2010 - III-3 Ws 393/10   

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https://dejure.org/2010,6945
OLG Hamm, 28.09.2010 - III-3 Ws 393/10 (https://dejure.org/2010,6945)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2010 - III-3 Ws 393/10 (https://dejure.org/2010,6945)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2010 - III-3 Ws 393/10 (https://dejure.org/2010,6945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    §§ 68f, 68b StGB
    Führungsaufsicht, Weisung, Bestimmtheit

  • Burhoff online

    Führungsaufsicht, Weisung, Bestimmtheit

  • openjur.de

    Führungsaufsicht Weisung Richtervorbehalt Genehmigungsvorbehalt Bestimmungsgebot Drogenszene

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 68b
    Führungsaufsicht Weisung Richtervorbehalt Genehmigungsvorbehalt Bestimmungsgebot Drogenszene

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelnde Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b Abs. 1
    Mangelnde Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 1113/10
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - III-3 Ws 393/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 141
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ws 485/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 393/10
    Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte, insbesondere den Bewährungshelfer oder die Führungsaufsichtsstelle, ist nicht nur gesetzlich nicht vorgesehen, sondern dürfte angesichts der Erheblichkeit eines denkbaren Eingriffs in das verfassungsmäßig verbürgte Freiheitsgrundrecht des Verurteilten mit dem Richtervorbehalt nicht im Einklang stehen und sich somit als verfassungswidrig erweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.12.2009 - 3 Ws 485/09 -, juris - und vom 11.03.2010 - 3 Ws 100/10 -).
  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 393/10
    handelt es sich um eine Weisung nach § 68 b Abs. 2 StGB (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Ws 66/06 - juris; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68 b.
  • OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09

    Fehlende Bestimmtheit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 393/10
    Nur dadurch wird auch die Überwachung der Weisung ermöglicht (zu vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.10.2009 - 1 Ws 431/09 - m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Da- mit ist ihr das vom Angeklagten erwartete Verhalten ausreichend deutlich zu entnehmen (vgl. BGHSt 58, 136 - 140; Senat, NStZ-RR 2008 und StV 2010, 642 f.; OLG München, NStZ 2010, 218 f.; OLG Oldenburg, StV 2009, 542; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 141; BVerfG, StV 2012, 481 zu Weisungen nach § 56 c StGB; BGH, NStZ-RR 2008, 277 und NJW 2013, 710 f.; LK/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145 a Rdnr. 8).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Dem Betroffenen muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, welches Tun oder Unterlassen von ihm erwartet wird, so dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11, StV 2012, 481 zu Weisungen nach § 56c StGB; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, NJW 2013, 710 f.; LK/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145a Rn. 8; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 St RR 52/09, NStZ 2010, 218 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, StV 2009, 542; OLG Hamm, Beschluss vom 28. September 2010 - III 3 Ws 393/10, NStZ-RR 2011, 141; OLG Dresden, Beschlüsse vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08, NStZ-RR 2008, 326 f.; vom 27. Oktober 2009 - 2 Ws 509/09, StV 2010, 642 f.).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Gesetzeswidrig und damit unzulässig wäre allein eine auf § 68 b Abs. 1 StGB gestützte Weisung, aufgrund derer der Wechsel von Arbeitsplatz oder Wohnung letztlich von der Zustimmung des Bewährungshelfers abhängig gemacht würde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 389/08, zit. nach juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10; anders aber Senatsbeschluss vom 21. August 2003 - 2 Ws 252/03 zit. nach burhoff.de; 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - III-3 Ws 393/10; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 = RuP 2010, 98 f.).

    Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte, insbesondere den Bewährungshelfer, ist nicht nur gesetzlich nicht vorgesehen, sondern dürfte angesichts der Erheblichkeit eines denkbaren Eingriffs in das verfassungsmäßig verbürgte Freiheitsgrundrecht des Verurteilten mit dem Richtervorbehalt nicht in Einklang stehen und sich somit als verfassungswidrig erweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10 im Anschluss an den 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09, zit. nach juris; Beschluss vom 11. März 2010 - 3 Ws 100/10; Beschluss vom 28. September 2010 - 3 Ws 393/10).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Gesetzeswidrig und damit unzulässig wäre allein eine auf § 68 b Abs. 1 StGB gestützte Weisung, aufgrund derer der Wechsel von Arbeitsplatz oder Wohnung letztlich von der Zustimmung des Bewährungshelfers abhängig gemacht würde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 389/08, zit. nach juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10; anders aber Senatsbeschluss vom 21. August 2003 - 2 Ws 252/03 zit. nach burhoff.de; 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - III-3 Ws 393/10; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 = RuP 2010, 98 f.).

    Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte, insbesondere den Bewährungshelfer, ist nicht nur gesetzlich nicht vorgesehen, sondern dürfte angesichts der Erheblichkeit eines denkbaren Eingriffs in das verfassungsmäßig verbürgte Freiheitsgrundrecht des Verurteilten mit dem Richtervorbehalt nicht in Einklang stehen und sich somit als verfassungswidrig erweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 - III-2 Ws 266/10 im Anschluss an den 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09, zit. nach juris; Beschluss vom 11. März 2010 - 3 Ws 100/10; Beschluss vom 28. September 2010 - 3 Ws 393/10).

  • OLG Hamm, 06.12.2016 - 5 Ws 303/16

    Führungsaufsicht, Erledigung, Suchtmittelkontrolle, Kostentragungspflicht

    Vielmehr hat die Strafvollstreckungskammer selbst die nach § 145 a StGB strafbewehrte Weisung inhaltlich konkret auszugestalten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 in III-5 Ws 201 und 205/13 und vom 6. Februar 2012 in III-5 Ws 358/11; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 in 2 Ws 190 und 191/12; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 141; OLG München, NStZ 2011, 94, 95).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 3 Ws 279/13

    Zulässigkeit eines einem Berufsverbot gleichkommenden Tätigkeitsverbots im Rahmen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senat, BeckRS 2010, 29839 mit ausführlicher Begründung) ist eine derartige Weisung wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot sowie gegen den aus dem Gesetz folgenden Richtervorbehalt gesetzwidrig.
  • OLG Koblenz, 23.03.2011 - 1 Ws 161/11

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit von Weisungen im Zusammenhang mit der Kontrolle

    Weder § 68b Abs. 1 StGB noch Abs. 2 dieser Bestimmung gestatten eine Übertragung der Weisungsbefugnis auf Dritte (OLG München NStZ 2011, 94; OLG Hamm, Beschluss 3 Ws 393/10 vom 28.09.2010, in juris m.w.N.).
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