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   OLG Hamm, 18.03.2013 - III-3 Ws 71/13   

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https://dejure.org/2013,15152
OLG Hamm, 18.03.2013 - III-3 Ws 71/13 (https://dejure.org/2013,15152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2013 - III-3 Ws 71/13 (https://dejure.org/2013,15152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2013 - III-3 Ws 71/13 (https://dejure.org/2013,15152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine qualifizierte Rücknahme der Einwilligung zur Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung durch den Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Einwilligung zur Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 3968/12
  • OLG Hamm, 18.03.2013 - III-3 Ws 71/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 03.01.1992 - 1 Ws 273/91
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2013 - 3 Ws 71/13
    Eine Einwilligungserklärung mit Wirksamkeit nur für ein bestimmtes Verfahren oder nur gegenüber einem bestimmten Gericht ist der Regelung des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB fremd, gleiches gilt für die Rücknahme der Einwilligung als actus contrarius (entgegen OLG Karlsruhe, MDR 1992, 595).

    Nach einer in der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, MDR 1992, 595) und der Literatur (Meyer-Goßner, a.a.O., § 462a Rdnr. 12) vertretenen Auffassung endet das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer (gemeint ist wohl: automatisch) mit der Rücknahme der Einwilligung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB.

  • BGH, 18.02.1999 - 2 ARs 94/99

    Zuständigkeit für die Entscheidung gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO (Befasstsein)

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2013 - 3 Ws 71/13
    Es kann dahinstehen, ob eine "verfrühte" Befassung - d.h. eine Befassung zu einem Zeitpunkt, in dem vernünftigerweise noch keine Veranlassung für eine inhaltliche Bearbeitung und Entscheidung der Sache besteht - nicht geeignet ist, die örtliche Zuständigkeit der befassten Strafvollstreckungskammer zu begründen (so OLG Hamm, JMBl. NW 1981, 11; OLG Jena, NStZ 1996, 455; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 462a Rdnr. 10; a.A. wohl BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 2 ARs 94/99 -, BeckRS 1999, 30047401).
  • BGH, 12.12.2001 - 2 ARs 350/01

    Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungswiderruf; Befasstsein)

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2013 - 3 Ws 71/13
    Das Befasstsein endet, wenn die Strafvollstreckungskammer über die Frage, mit der sie befasst war, abschließend entschieden hat oder sich die Sache auf andere Weise erledigt (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 2 ARs 350/01 - m.w.N.).
  • OLG Jena, 27.09.1995 - 1 Ws 159/95
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2013 - 3 Ws 71/13
    Es kann dahinstehen, ob eine "verfrühte" Befassung - d.h. eine Befassung zu einem Zeitpunkt, in dem vernünftigerweise noch keine Veranlassung für eine inhaltliche Bearbeitung und Entscheidung der Sache besteht - nicht geeignet ist, die örtliche Zuständigkeit der befassten Strafvollstreckungskammer zu begründen (so OLG Hamm, JMBl. NW 1981, 11; OLG Jena, NStZ 1996, 455; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 462a Rdnr. 10; a.A. wohl BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 2 ARs 94/99 -, BeckRS 1999, 30047401).
  • BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 181/20

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Eine solche Erklärung ist jedoch rechtlich irrelevant; sie beendet nicht das Befasstsein des nach § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO zur Entscheidung berufenen Gerichts mit der Sache (vgl. BGH, aaO, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2013 - III-3 Ws 71/13, juris Rn. 16 f.).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 ARs 254/20

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe (Einwilligung der

    Eine Rücknahme der Einwilligung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB liegt nur dann vor, wenn den Erklärungen oder dem sonstigen Verhalten des Verurteilten der Erklärungswert zukommt, er wolle - entgegen seiner früher geäußerten Willenslage - nun doch zumindest bis auf Weiteres in Strafhaft bleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2013 - III-3 Ws 71/13 -, juris, Rn. 17).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die

    Der gesetzlichen Regelung in § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB und in den §§ 454, 462a StPO ist die Erteilung einer Einwilligungserklärung nur für ein konkretes Verfahren gegenüber einem bestimmten Gericht fremd (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2013 - III-3 Ws 71/13).
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