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   OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - III-3 Ws 76 - 78/05, 3 Ws 76 - 78/05, III-3 Ws 76/05, III-3 Ws 77/05, III-3 Ws 78/05   

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https://dejure.org/2005,13150
OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - III-3 Ws 76 - 78/05, 3 Ws 76 - 78/05, III-3 Ws 76/05, III-3 Ws 77/05, III-3 Ws 78/05 (https://dejure.org/2005,13150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2005 - III-3 Ws 76 - 78/05, 3 Ws 76 - 78/05, III-3 Ws 76/05, III-3 Ws 77/05, III-3 Ws 78/05 (https://dejure.org/2005,13150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2005 - III-3 Ws 76 - 78/05, 3 Ws 76 - 78/05, III-3 Ws 76/05, III-3 Ws 77/05, III-3 Ws 78/05 (https://dejure.org/2005,13150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines Angeklagten zur Beobachtung; Geeignetheit der stationären Beobachtung eines Angeklagten zur Erlangung von Erkenntnissen über die Schuldfähigkeit und die Gefährlichkeit; Unzulässigkeit der ...

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StPO § 81; ; StPO § 81 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 81 a; ; StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 305 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 81a
    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 490
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05
    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • BayObLG, 01.08.1956 - BReg. 1 St 109/56
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05
    Denn im Rahmen des § 81 a StPO dürfen nur genau angegebene und hinreichend bestimmt bezeichnete körperliche Eingriffe für zulässig erklärt werden, da der anordnende Richter und nicht der Sachverständige im Einzelfall zu prüfen hat, ob von einem körperlichen Eingriff ein Nachteil für die Gesundheit des Angeschuldigten zu besorgen ist (BayObLG NJW 1957, 272; OLG Hamm JMBlNW 1953, 117; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn 27).
  • OLG Celle, 21.03.1985 - 1 Ws 69/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05
    Eine derartige Unterbringung des Angeklagten letztlich mit dem Ziel der Einwirkung auf seine Aussagefreiheit wäre jedoch nicht statthaft (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Celle StV 1985, 224).
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Untergebrachte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; NStZ 1991, 598; OLG Frankfurt a.M. aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf StV 2005, 490, 491).
  • OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11

    Verhältnismäßigkeit der Untersuchung durch einen Amtsarzt zwecks Feststellung der

    Dabei muss eine gerichtliche Anordnung auf der Grundlage von § 81 a StPO die Art der Eingriffe genau bezeichnen und darf die einzelnen Untersuchungsmethoden nicht dem untersuchenden Arzt überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2005, 490), weil Blutentnahmen und andere ärztliche Eingriffe dem Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO unterliegen.
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07

    Strafprozessrecht: Konkretisierung des Untersuchungsauftrags an den Arzt

    Die Untersuchungsanordnung muss nämlich, soweit sie körperliche Eingriffe mit umfassen soll, diese genau bezeichnen und darf die dahingehende Entscheidung nicht dem mit der Untersuchung betrauten Arzt überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2005, 490 m.w.N.; Thüringer OLG, StV 2007, 24).
  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 Ws 235/06

    Zwangsmaßnehmen, Rechtsmittel

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  • OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 4 Ws 488/11

    Beschwerde gegen die Anordnung der körperlichen Untersuchung

    Die lediglich allgemein gehaltene Anordnung einer "... körperlichen Untersuchung nach § 81a StPO soweit der Sachverständige dies für geboten hält ...", genügt nicht den zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen (zu vgl. OLG Düsseldorf, StV 2005, 490).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 78/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines

    III-3 Ws 76/05 III-3 Ws 77/05 III-3 Ws 78/05.
  • KG, 12.06.2020 - 5 Ws 87/20

    Anfechtbarkeit einer Anordnung einer Begutachtung zu den medizinischen

    Beides ist vorliegend nicht der Fall; die Angeklagte soll zur Durchführung der angeordneten Untersuchung insbesondere nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2005 - III-3 Ws 76-78/05 -, juris Rdnr. 5 f. m. w. Nachw.) untergebracht werden.
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