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   OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - III-3 Ws 81/03   

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https://dejure.org/2003,15721
OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - III-3 Ws 81/03 (https://dejure.org/2003,15721)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2003 - III-3 Ws 81/03 (https://dejure.org/2003,15721)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2003 - III-3 Ws 81/03 (https://dejure.org/2003,15721)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willkürlichkeit einer Abgabeentscheidung eines Gerichts bezüglich nachträglicher Entscheidungen im Hinblick auf die dem Verurteilten gewährte Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen; Strafaussetzung zur Bewährung; Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Wohnsitzgericht; Bindungswirkung bei Fehlen besonderer Gründe; Zweckmäßigkeit der Abgabe; Willkürlichkeit der Abgabeentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Langenfeld - 16 Ds 80 Js 318/02
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - III-3 Ws 81/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Dies ist bei einer Abgabeentscheidung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz StPO nicht schon dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399; NStZ 1993, 200 [201]; OLG Hamm JMBl. NW 1996, 237; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 462 a Rn. 23; Fischer in KK-StPO, 4. Auflage, § 462 a Rn. 27; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 462 a Rn. 58).
  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Eine gerichtliche Entscheidung ist willkürlich, wenn sie auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht, bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45 [49]; BGHSt 29, 216 [219]).
  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Dies ist bei einer Abgabeentscheidung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz StPO nicht schon dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399; NStZ 1993, 200 [201]; OLG Hamm JMBl. NW 1996, 237; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 462 a Rn. 23; Fischer in KK-StPO, 4. Auflage, § 462 a Rn. 27; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 462 a Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Insbesondere kann daraus, dass nach dem Gesetz lediglich eine Abgabemöglichkeit und keine Abgabepflicht besteht, nicht gefolgert werden, der Gesetzgeber habe der Bewährungsüberwachung durch das erkennende Gericht im Normalfall den Vorzug geben und eine Abgabe an das Wohnsitzgericht nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulassen wollen (so aber OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - VRS Bd. 86 S. 187; NStZ 1992, 206 jeweils unter Berufung auf BGH NJW 1958, 560).
  • BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75

    Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Der Vorschrift des § 462 a Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz StPO liegt die Überlegung zugrunde, dass die Bewährungsüberwachung ggf. effektiver durch dasjenige Gericht wahrgenommen werden kann, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, da es diesem Gericht aufgrund seiner Ortsnähe leichter fällt, sich die für Entscheidungen nach den §§ 56 a bis 56 g StGB maßgeblichen Erkenntnisse zu verschaffen sowie schneller und flexibler hierauf zu reagieren (vgl. BGHSt 26, 204 [206]; Wendisch a.a.O. Rn. 55: "entscheidungsnäherer Richter").
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Eine gerichtliche Entscheidung ist willkürlich, wenn sie auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht, bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45 [49]; BGHSt 29, 216 [219]).
  • BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
    Insbesondere kann daraus, dass nach dem Gesetz lediglich eine Abgabemöglichkeit und keine Abgabepflicht besteht, nicht gefolgert werden, der Gesetzgeber habe der Bewährungsüberwachung durch das erkennende Gericht im Normalfall den Vorzug geben und eine Abgabe an das Wohnsitzgericht nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulassen wollen (so aber OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - VRS Bd. 86 S. 187; NStZ 1992, 206 jeweils unter Berufung auf BGH NJW 1958, 560).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03

    Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der

    Dies ist bei einer Abgabeentscheidung iSd § 462 a Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz StPO nicht bereits dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1993, 200, 201; Beschlüsse vom 22.1.2003 [2 ARs 385/02, 12.4.2002 [2 ARs 96/02], 4.3.2002 [2 ARs 55/02], 5.12.2002 [2 ARs 321/02], 5.5.2000 [2 ARs 108/00], 23.12.1999 [2 ARs 494/99], 17.8.1994 [2 ARs 262/94]; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 10.3.2003 [III-1 Ws 60/03]; 3. Strafsenat, Beschluss vom 20.3.2003 [III-3 Ws 81/03]; OLG Hamm JMBl NW 1996, 237, 238).
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