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   OLG Hamm, 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17   

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https://dejure.org/2017,5299
OLG Hamm, 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17 (https://dejure.org/2017,5299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17 (https://dejure.org/2017,5299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - III-4 RVs 2/17 (https://dejure.org/2017,5299)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrverbot und isolierte Sperrfrist, auch beim Wiederholungstäter muss (eingehend) begründet werden

Verfahrensgang

  • AG Tecklenburg - 10 Ds 51/16
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 2/17
    Der neue Tatrichter wird ggf. auch Gelegenheit haben, zu prüfen, ob die Motivation des Angeklagten für die Trunkenheitsfahrt, sich durch Neubeschaffung von Alkoholika in einem Supermarkt, Entzugserscheinungen zu vermeiden, seine Schuldfähigkeit erheblich i.S.v. § 21 StGB beeinträchtigt hat (vgl. nur BGH NStZ 2012, 44 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 5 RVs 125/15

    Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung der Regelvermutung bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 2/17
    An eine Widerlegung der Regelvermutung sind nochmals gesteigerte Anforderungen zu stellen, sofern es sich um einen Wiederholungstäter handelt, gegen den bereits früher Maßregeln nach §§ 69, 69 a StGB verhängt worden sind (OLG Hamm, Urt. v. 10.11.2015 - III-5 RVs 125/15 -juris m.w.N.).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 2/17
    Maßregeln der Besserung und Sicherung dienen aber dem Schutz der Allgemeinheit vor dem Straftäter, also der Gefahrenabwehr, durch bessernde oder sichernde Maßnahmen, nicht - wie die Strafe (jedenfalls auch) - der Zufügung eines (Straf-) Übels (Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Vor § 71 ff., Rdn. 2 ff.; vgl. zu freiheitsentziehenden Maßregeln auch: BVerfG NJW 2012, 1784, 1786).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Die Bestimmung begründet eine Regelvermutung dafür, dass bei Begehung einer solchen Tat Umstände in der Person des Angeklagten wirksam geworden sind, welche die Schlussfolgerung auf Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zulassen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2015 - III-5 RVs 125/15, juris Rn. 8; Beschl. v. 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17, juris Rn. 12; Fischer, a. a. O., § 69 Rn. 21).

    Senatsbeschluss; OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2015 - III-5 RVs 125/15, juris Rn. 8; Beschl. v. 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17, juris Rn. 12; Fischer, a. a. O.).

    Dabei sind an die Widerlegung der Regelvermutung nochmals gesteigerte Anforderungen zu stellen, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, gegen den bereits früher Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB verhängt wurden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2015 - III-5 RVs 125/15, juris Rn. 9; Beschl. v. 31.01.2017 - III-4 RVs 2/17, juris Rn. 12; Schönke/Schröder/Kinzig, a. a. O., § 69 Rn. 42).

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21

    Sittliche und geistige Reife eines heranwachsenden Täters Pflicht zur

    Dabei sind an die Widerlegung der Regelvermutung nochmals gesteigerte Anforderungen zu stellen, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, gegen den bereits früher Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB verhängt wurden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2015 - III- 5 RVs 125/15, juris Rn. 9; Beschl. v. 31.01.2017 - III- 4 RVs 2/17, juris Rn. 12).
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