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   OLG Hamm, 29.07.2010 - III-4 Ws 193/10   

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OLG Hamm, 29.07.2010 - III-4 Ws 193/10 (https://dejure.org/2010,6577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2010 - III-4 Ws 193/10 (https://dejure.org/2010,6577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - III-4 Ws 193/10 (https://dejure.org/2010,6577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus; Anspruch eines seit zehn Jahren sicherungsverwahrten Straftäters auf Erledigungserklärung seiner Unterbringungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).

    Eine derartige andere Bestimmung stellt hier Art. 7 Abs. 1 S. 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof dar (so BGH 4 StR 577/09 Rn. 15 bei juris).

    Jedoch wird die Rechtsauffassung des Senats gestützt von der Entscheidung des 4. Senats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Der Untergebrachte hat im Hinblick auf die seit dem 10. Mai 2010 endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (Az.: 19359/04) beantragt, die Unterbringung für erledigt zu erklären.

    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (Az.: 19359/04), nach der der im Jahre 1998 angeordnete rückwirkende Wegfall der 10-Jahres-Frist für die erste Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig ist.

  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 171/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Vor allem kann die Generalstaatsanwaltschaft sich nicht auf die Entscheidung des 2. Strafsenats vom 12. Mai 2010 (2 StR 171/10) stützen.
  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 3/10

    Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in zwei sogenannten Altfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ( 2 Ws 431/10) gibt dem Senat keine Veranlassung von seiner Rechtsauffassung, die im Übrigen von den Oberlandesgerichten Frankfurt in zwischenzeitlich sieben Beschlüssen (zu letzt 3 Ws 638/10), dem Oberlandesgericht Karlruhe (2 Ws 44/10 und 2 Ws 458/10) sowie dem Oberlandesgericht Schleswig (1 OJs 2/10 und 1 OJs 3/10) geteilt wird, abzuweichen.
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Aufhebung, Divergenzvorlage

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat nach erneuter Überprüfung, wie bereits im Beschluss vom 22.7.2010 (4 Ws 180/10) fest.
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

    Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ( 2 Ws 431/10) gibt dem Senat keine Veranlassung von seiner Rechtsauffassung, die im Übrigen von den Oberlandesgerichten Frankfurt in zwischenzeitlich sieben Beschlüssen (zu letzt 3 Ws 638/10), dem Oberlandesgericht Karlruhe (2 Ws 44/10 und 2 Ws 458/10) sowie dem Oberlandesgericht Schleswig (1 OJs 2/10 und 1 OJs 3/10) geteilt wird, abzuweichen.
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 44/10

    Zulässige Dauer vor 1998 angeordneter Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ( 2 Ws 431/10) gibt dem Senat keine Veranlassung von seiner Rechtsauffassung, die im Übrigen von den Oberlandesgerichten Frankfurt in zwischenzeitlich sieben Beschlüssen (zu letzt 3 Ws 638/10), dem Oberlandesgericht Karlruhe (2 Ws 44/10 und 2 Ws 458/10) sowie dem Oberlandesgericht Schleswig (1 OJs 2/10 und 1 OJs 3/10) geteilt wird, abzuweichen.
  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 2/10

    Sicherungsverwahrung in "Altfällen"

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ( 2 Ws 431/10) gibt dem Senat keine Veranlassung von seiner Rechtsauffassung, die im Übrigen von den Oberlandesgerichten Frankfurt in zwischenzeitlich sieben Beschlüssen (zu letzt 3 Ws 638/10), dem Oberlandesgericht Karlruhe (2 Ws 44/10 und 2 Ws 458/10) sowie dem Oberlandesgericht Schleswig (1 OJs 2/10 und 1 OJs 3/10) geteilt wird, abzuweichen.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Deutsche Gerichte haben daher die Konvention wie anderes Bundesrecht im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegungen zu beachten und anzuwenden (vgl. BGH a.a.O. Rn. 16, BVerfGE 111, 307, 316; Gollwitzer a.a.O. Einführung Rdnr. 39, 43 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10
    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

  • LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10

    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    III-4 Ws 193/10 vom 29. Juli 2010,.

    Auf diese Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in seinen nachfolgenden Beschlüssen III-4 Ws 180/10 vom 22. Juli 2010 und III-4 Ws 193/10 vom 29. Juli 2010 Bezug genommen und sie weiter aufrechterhalten.

    Es hat deshalb die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG ebenso verneint, wie das Oberlandesgericht Hamm in seinen Beschlüssen III-4 Ws 180/10 vom 22. Juli 2010 und III-4 Ws 193/10 vom 29. Juli 2010.

  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Der Senat folgt damit den Beschlüssen des 4. Strafsenats des BGH vom 18. November 2010 - 4 ARs 27/10 - juris - und vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 - (NStZ 2010, 567), des 3. Strafsenats des BGH vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - juris und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (u.a. NStZ 2010, 573; NStZ-RR 321; Hamm (u. a. Beschluß vom 29. Juli 2010 - III-4 Ws 193/10 -juris); Karlsruhe (u.a. NStZ-RR 2010, 322) und Schleswig (SchlHA 2010, 296)(so auch Grabenwarter JZ 2010, 857).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

    (vgl. die Beschlüsse des OLG Karlsruhe vom 15. Juli 2010 [2 Ws 44/10 und 2 Ws 458/09] und 4. August 2010 [2 Ws 227/10], des OLG Frankfurt vom 24. Juni 2010 [3 Ws 485/10] und 1. Juli 2010 [3 Ws 539/10], des OLG Hamm vom 6. Juli 2010 [4 Ws 157/10], vom 22. Juli 2010 [4 Ws 180/10] und vom 29. Juli 2010 [4 Ws 193/10] sowie des OLG Schleswig vom 15. Juli 2010 [1 Ws 268/10]; ebenso der 4. Strafsenat des BGH in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 [4 StR 577/09] betreffend einen Fall nachträglicher Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2010 - 52 StVK 40/10

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer des Maßregelvollzugs für einen

    Danach bleibt in gleichgelagerten Fällen für Entscheidungen über die Sicherungsverwahrung mit Straftaten vor dem 31. Januar 1998 der zur Tatzeit geltende § 67 d Abs. 1 StGB a.F. mit der Folge anwendbar, dass die Sicherungsverwahrung - unabhängig von der Gefährlichkeit der Betroffenen - spätestens nach Ablauf der 10-Jahres-Frist für erledigt zu erklären ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Juli 2010, 3 Ws 539/10; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2010, III-4 Ws 193/10, 4 Ws 193/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. August 2010, 2 Ws 227/10; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Juli 2010, 1 Ws 267/10, ebenso Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des EGMR, S. 42 ff.).
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