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   OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - III-4 Ws 573/09   

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https://dejure.org/2010,4698
OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - III-4 Ws 573/09 (https://dejure.org/2010,4698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2010 - III-4 Ws 573/09 (https://dejure.org/2010,4698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - III-4 Ws 573/09 (https://dejure.org/2010,4698)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der an sich gebotenen Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes aufgrund unzureichender oder falscher Angaben über den Verbleib von Gegenständen durch den Verurteilten

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Unterlassung von Nachforschungen zum Verbleib der Beute durch den Verurteilten sowie daraus folgender unzureichender Angaben diesbezüglich auf eine mögliche Aussetzung des Strafrestes

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Versagung der Reststrafenaussetzung zur Bewährung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der Tatbeute

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 6
    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der Tatbeute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wo ist die Beute? Sag es mir - sonst gibt es keine Bewährung - das OLG Düsseldorf legt noch einen drauf…. - Absprache

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 08.11.1998 - 1 Ws 502/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 4 Ws 573/09
    Die Regelung des § 57 Abs. 6 StGB dient nämlich nicht nur den Belangen des Opfers, sondern auch einer wirksamen Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung (OLG Zweibrücken NStZ 1999, 104; Terhorst JR 1988, 295 f.).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 4 Ws 573/09
    Die Regelung des § 57 Abs. 6 StGB dient nämlich nicht nur den Belangen des Opfers, sondern auch einer wirksamen Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung (OLG Zweibrücken NStZ 1999, 104; Terhorst JR 1988, 295 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 4 Ws 573/09
    Bloße Mutmaßungen, dass noch Teile des aus der Straftat Erlangen vorhanden sind und der Verurteilte über den Verbleib unzureichende oder falsche Angaben gemacht hat, reichen für die Anwendung des § 57 Abs. 6 StGB nicht aus, vielmehr bedarf es in einem solchen Fall einer gesicherten Tatsachengrundlage und des Vorliegens einer für die richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Gewissheit (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 405 ff.; OLG Celle NdsRpfl. 1991, 207 f.).
  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    cc) Der Strafvollstreckungskammer ist zunächst darin zuzustimmen, dass es dem Täter, der die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung begehrt, grundsätzlich zuzumuten ist, nach Kräften an der Aufklärung hinsichtlich des Verbleibs der Beute mitzuwirken (Terhorst, Anm. zu OLG München, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2010, 220; Kinzig, a.a.O.).
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