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   OLG Hamm, 05.01.2012 - III-5 RVGs 81/11   

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https://dejure.org/2012,3536
OLG Hamm, 05.01.2012 - III-5 RVGs 81/11 (https://dejure.org/2012,3536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2012 - III-5 RVGs 81/11 (https://dejure.org/2012,3536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - III-5 RVGs 81/11 (https://dejure.org/2012,3536)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Der Umstand, dass dieser Zeitraum offensichtlich jedenfalls teilweise vor seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger lag, ändert nichts daran, dass der gesamte Zeitaufwand bei der Prüfung der Unzumutbarkeit heranzuziehen ist, da der Pflichtverteidiger bei der Bestellung im ersten Rechtszug gemäß § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG die Vergütung auch für seine Tätigkeit in Verfahrensabschnitten einschließlich des Ermittlungsverfahrens vor seiner Bestellung erhält (vgl. OLG Hamm StraFo 2012, 161 Rdn. 3 nach juris; s. auch Thüringer OLG StRR 2008, 479 Rdn. 8 f. nach juris).
  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    Wenn nämlich dem Pflichtverteidiger für einen Verfahrensabschnitt oder eine bestimmte Tätigkeit keine (gesetzlichen) Gebühren zustehen - sei es, dass eine Gebühr gar nicht entstanden ist, oder sei es, dass auf eine entsprechende Gebühr verzichtet worden ist -, kann dieser Verfahrensabschnitt oder diese Tätigkeit auch bei der Bewilligung einer Pauschgebühr nicht berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2012 - III-5 RVGs 81/11, StraFo 2012, 161 m. Anm. Burhoff; Gerold/Schmidt/Burhoff, aaO § 51 Rn. 16; Burhoff in: Burhoff/Volpert, aaO, RVG § 51 Rn. 21; BeckOK RVG/K. Sommerfeld/M. Sommerfeld, § 51 Rn. 9).

    Diese Auffassung ist indes auf Kritik gestoßen (vgl. Burhoff aaO), und das Oberlandesgericht Hamm hat angedeutet, sie künftig nicht mehr zu vertreten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2012 - III-5 RVGs 81/11, StraFo 2012, 161 m. Anm. Burhoff).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14

    Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache:

    Es ist anerkannt, dass Tätigkeit für einen Verfahrensabschnitt, für die keine Gebühr verlangt werden kann, auch bei der Pauschgebühr keine Berücksichtigung findet (OLG Hamm StraFo 2012, 161 mit Anm. Burhoff; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 6), wenngleich es sich vorliegend nicht um einen "Verfahrensabschnitt" handelt.
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 5 RVGs 99/11

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger

    Der Senat ist aufgrund des Verzichts des Verteidigers auf die gesetzlichen Gebüren nach Nr. 4101 und 4113 VVRVG in Höhe von insgesamt 313,- EUR bei der Festsetzung der Pauschgebühr davon ausgegangen, dass dem Antragsteller gesetzliche Gebühren lediglich in Höhe von 3.588,- EUR zustehen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 2012 in III-5 RVGs 81/11).
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