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   OLG Hamm, 13.11.2012 - III-5 Ws 329/12   

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OLG Hamm, 13.11.2012 - III-5 Ws 329/12 (https://dejure.org/2012,50710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2012 - III-5 Ws 329/12 (https://dejure.org/2012,50710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 (https://dejure.org/2012,50710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Rechte eines Untersuchungshäftlings insbesondere im Bezug auf fermündliche und schriftliche Kontaktaufnahmen zur Außenwelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 6 KLs 18/12
  • OLG Hamm, 13.11.2012 - III-5 Ws 329/12

Papierfundstellen

  • StV 2014, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt dagegen für die Anordnung von Haftbeschränkungen nicht (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1997, 7; NStZ 1994, 52; BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).

    Insbesondere die akustische Überwachung ist eine Einschränkung des durch Artikel 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG geschützten persönlichen Lebensbereichs sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers (BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2004 - 1 Ws 227/04), dies in Verbindung mit Artikel 6 GG, soweit familiärer Besuch betroffen ist.

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Der Schutzbereich des Artikel 6 Abs. 1 GG erfasst auch das - hier durch die generelle Überwachung betroffene - Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfG, NJW 1981, 1943, 1944).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2009 - 2 Ws 388/08) und sonstigen Postverkehr, das heißt auch Paketverkehr (Pagenkopf, in Sachs, 5. Aufl. 2009, Artikel 10 GG Rn. 13), sowie auf unüberwachte Telekommunikation (vgl. BVerfGE 85, 386, zitiert nach juris Rn. 46 f.; BVerfG, NJW 2007, 2749, 2750).
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt dagegen für die Anordnung von Haftbeschränkungen nicht (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1997, 7; NStZ 1994, 52; BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2009 - 2 Ws 388/08) und sonstigen Postverkehr, das heißt auch Paketverkehr (Pagenkopf, in Sachs, 5. Aufl. 2009, Artikel 10 GG Rn. 13), sowie auf unüberwachte Telekommunikation (vgl. BVerfGE 85, 386, zitiert nach juris Rn. 46 f.; BVerfG, NJW 2007, 2749, 2750).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2009 - 2 Ws 388/08) und sonstigen Postverkehr, das heißt auch Paketverkehr (Pagenkopf, in Sachs, 5. Aufl. 2009, Artikel 10 GG Rn. 13), sowie auf unüberwachte Telekommunikation (vgl. BVerfGE 85, 386, zitiert nach juris Rn. 46 f.; BVerfG, NJW 2007, 2749, 2750).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Insbesondere die akustische Überwachung ist eine Einschränkung des durch Artikel 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG geschützten persönlichen Lebensbereichs sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers (BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2004 - 1 Ws 227/04), dies in Verbindung mit Artikel 6 GG, soweit familiärer Besuch betroffen ist.
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2009 - 2 Ws 388/08) und sonstigen Postverkehr, das heißt auch Paketverkehr (Pagenkopf, in Sachs, 5. Aufl. 2009, Artikel 10 GG Rn. 13), sowie auf unüberwachte Telekommunikation (vgl. BVerfGE 85, 386, zitiert nach juris Rn. 46 f.; BVerfG, NJW 2007, 2749, 2750).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Es ist hingegen nicht erforderlich, dass in Bezug auf einen der im Gesetz benannten Haftgründe wie etwa hinsichtlich einer abzuwehrenden Verdunkelungsgefahr bereits konkrete, dem Beschuldigten zurechenbare Vertuschungs- oder Verdunkelungshandlungen festzustellen sind (vgl. hierzu ausführlich den Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats, a.a.O.; a. A. OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss vom 09. Februar 2010, Az. 3 Ws 46/10 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrunde liegen (Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 119 Rdnr. 5; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 11. April 2012 - 2 Ws 121/12; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292; OLG Hamm MDR 1997, 283).
  • OLG Hamm, 19.11.1996 - 3 Ws 581/96
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrunde liegen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2012 - 5 Ws 329/12 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 119 Rn. 5).

    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr - auf den der Beschränkungsbeschluss vorliegend gestützt wird - lässt sich nach Erlass des Urteils nicht mehr aufrecht erhalten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2012, a.a.O.), zumal vorliegend sogar bereits ein zweitinstanzliches Urteil erlassen wurde.

    Einer eingehenden Begründung dieser Maßnahmen bedurfte es nicht, da diese Anordnungen bei Annahme von Fluchtgefahr im Regelfall als erforderlich anzusehen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2012, a.a.O.).

  • OLG Celle, 10.01.2020 - 3 Ws 372/19

    Keine Verdunkelungsgefahr bei bloßer Möglichkeit der Gefahr für öffentliche

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12, StV 2014, 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525).
  • OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrundeliegen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 119 Rdnr. 5; KG Berlin, StV 2010, 370; OLG Köln, StV 2013, 525; OLG Hamm, StV 2014, 28).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5; 42, 234; 57, 170; OLG Hamm, StV 2014, 28; OLG Köln, StV 2013, 525).

  • OLG Celle, 11.05.2020 - 3 Ws 94/20

    Anordnung im Einzelfall für Beschränkungen im Untersuchungshaftvollzug;

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12, StV 2014, 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung zur Abwehr der

    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind daher nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die gesetzlichen Haftzwecke besteht, die nicht anders als durch die in Rede stehenden Beschränkungen abgewehrt werden kann; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG a.a.O.; VerfGH Berlin a.a.O. Rdn. 18; KG, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 1 Ws 52/14 - [juris Rdn. 4] und 23. November 2015 - 4 Ws 119/15 - m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 - juris Rdn. 28; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 119 Rdn. 6 f.).
  • OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22

    Ablehnung eines Antrags auf Telefonerlaubnis; Maßstab des Art. 6 GG bei Prüfung

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 , StV 2014, 28 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525 ; LR-Gärtner, a.a.O. Rn. 13; KK-StPO-Schultheiß, 8. Aufl., § 119 Rn. 7).
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