Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 323 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 444 BGB
Mangel einer Kaufsache: Schimmelbildung an Wohnhaus aufgrund von unzureichender Isolierung; Arglist; Behauptung ins Blaue hinein - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323 § 434 § 437 § 444
Massive Feuchtigkeitsschäden als Mangel eines Wohnhauses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Behauptung ins Blaue hinein" stellt Arglist dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Rücktrittsrechts wegen Mangelhaftigkeit eines gekauften Hauses; Voraussetzungen für die Annahme der Mangelhaftigkeit einer Sache; Feuchtigkeit und dadurch bedingte Schimmelpilzbildung im Haus als Mangel; Notwendigkeit des Bestehens des Mangels zum ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Behauptung ins Blaue hinein" stellt Arglist dar! (IMR 2007, 160)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 19.07.2005 - 4 O 327/03
- OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
- BGH - V ZR 56/06
Papierfundstellen
- IMR 2007, 160
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, NJW 1980, 2461) gibt es auch ein arglistige Täuschung durch eine Behauptung ins Blaue. - OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01
Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Wenn der Verkäufer eines Hausanwesens Kenntnis von erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall in dem Gebäude hat, muss er den Käufer, der - wie im vorliegenden Fall der Kläger - diese Mängel bei einer Hausbesichtigung nicht erkennen konnte, darauf hinweisen (vgl. OLG Bamberg, OLGR 2003, 131).
- OLG Naumburg, 11.07.2019 - 1 U 116/18
Mangel einer Eigentumswohnung bei zum Schimmelpilzwachstum führenden Eintrag von …
Eine Eignung zu Wohnzwecken fehlt (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2006 - 21 U 57/05).