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   OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9257
OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15 (https://dejure.org/2016,9257)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.02.2016 - 2 U 14/15 (https://dejure.org/2016,9257)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 2 U 14/15 (https://dejure.org/2016,9257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängel eines im Grundwasser errichteten Gebäudes

  • rechtsportal.de

    BGB § 463 S. 2 a.F.; BGB § 459 a.F.
    Mängel eines im Grundwasser errichteten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel an "weißer Wanne" sind hinzunehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mangel eines Gebäudes beim Einbau von Flutungsöffnungen und ihren Folgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ein Teileigentum baut und verwaltet, kennt auch Jahre später alle anfänglichen Mängel! (IMR 2016, 1116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IMR 2016, 1116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    In Überleitungsfällen ist die Frist allerdings nicht starr vom 1. Januar 2002, sondern unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 -, juris).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    Jedenfalls dann aber ist das Bestreiten der Beklagten mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) zulässig (vergl. Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 138 ZPO, Rn. 14 mit Verweis auf BGH NJW 95, 130, 131).
  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 182/13

    Bereicherungsanspruch einer Bank gegen eine Fondsgesellschaft bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    Dafür notwendige konkrete Anhaltspunkte hat die insoweit darlegungsbelastete Beklagte nicht ausreichend vorgebracht (vergl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - XI ZR 182/13 -, juris).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    In persönlicher Hinsicht ist der Kreis derjenigen Personen, deren Wissen der Geschäftsherr sich zurechnen lassen muss, auf so genannte Wissensvertreter beschränkt (vergl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1992 - V ZR 262/90 -, juris).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    Die Verletzung dieser Pflicht begründet ihre Arglisthaftung, weil ihr der Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt war und sie zugleich wenigstens damit rechnete und billigend in Kauf nahm, dass die Kläger als technische Laien den Mangel nicht kannten und bei Offenbarung den Vertrag nicht geschlossen hätten (vergl. BGH NJW 2013, 2182, 2183).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Unterscheidung nach den jeweiligen Schadensfolgen dahingehend möglich ist, dass sich ein jeweils eigenständiges oder zusätzliches Risiko verwirklicht (vergl. zur Anlagehaftung BGH, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 186/10 -, juris).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 203/09

    Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft bei Abschluss des Kaufvertrags und der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    Umgekehrt bedarf die Wissenszurechnung jedoch einer Begrenzung in inhaltlicher, persönlicher und zeitlicher Hinsicht, um eine gleichfalls ungerechtfertigte Schlechterstellung zu vermeiden (vergl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 -, juris).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15
    Wenn eine natürliche Person der Arglisthaftung entgehen kann, indem sie ein Vergessen des Mangels glaubhaft darlegt (vergl. BGH NJW-RR 1987, 1415, 1416), muss das im Grundsatz auch für eine juristischen Person gelten.
  • LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Die Aussagen bringen zum Ausdruck, dass der Verzehr des beworbenen Bachblütenproduktes den Hund beruhigt und von Stress befreit und damit sein seelisches Wohlbefinden deutlich steigern und seelisches Leiden lindern oder vermeiden kann (vgl. zur Einordnung als gesundheitsbezogene Angabe: zu Bachblüten als Lebensmittel mit der Bewerbung "Ruhe und Gelassenheit" OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.08 2015, I-2 U 14/15 (unveröffentlicht), zu x als Lebensmittel mit der Bewerbung "sanften Hilfe für einen guten Schlaf" OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2023, I-20 U 65/22, Rn. 35ff., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 20 U 120/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Bachblüten-Präparats mit der Aussage,

    Im Übrigen bezieht sich der Kläger auf das Urteil des 2. Zivilsenats vom 6. August 2015 im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren I-2 U 14/15 und macht sich dessen Ausführungen zu eigen.
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