Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.07.2016 - 1 U 173/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen eines vom Mieter oder Pächter vorgenommenen Überbaus
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vermieter hat gegen Mieter keinen Anspruch aus § 912 BGB
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 912, 94
Keine Anwendbarkeit der Regelungen zum (berechtigten) Überbau für den Eigentümer bei vom Mieter vorgenommener Errichtung - baurechtsiegen.de
Kein Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers bei berechtigtem Überbau durch einen Mieter/Pächter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überbau; Eigentum
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen eines vom Mieter oder Pächter vorgenommenen Überbaus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter erstellt Überbau: Wer wird Eigentümer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überbau durch einen Mieter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers bei berechtigtem Überbau durch einen Mieter/Pächter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ein vom Mieter vorgenommener Überbau wird grundsätzlich nicht Eigentum des Vermieters (IMR 2017, 1037)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 02.10.2013 - 17 O 173/11
- OLG Schleswig, 01.07.2016 - 1 U 173/13
Papierfundstellen
- IMR 2017, 1037
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55
Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung, …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2016 - 1 U 173/13
Beim Bau auf fremden Grund und Boden durch einen Mieter oder Pächter wird regelmäßig vermutet, dass dieser im eigenen Interesse handelt und nicht die Absicht hat, dass das erstellte Werk nach Beendigung der Vertragsbeziehungen dem Grundstückseigentümer zufällt (BGH NJW 1957, 457). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 9 U 89/11
Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2016 - 1 U 173/13
Insoweit hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 9. Zivilsenates des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (9 U 89/11) in einem vorangegangenen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zutreffend dargelegt, dass das Grundeigentum des Klägers durch den fehlenden Seezugang nicht beeinträchtigt ist, da dieses Eigentumsrecht nicht dazu führt, dass der Kläger dem Eigentümer angrenzender Grundstücke Maßnahmen verbieten könnte, die dazu führen, dass ein vormals bestehender Gewässerzugang nicht mehr gegeben ist. - BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2016 - 1 U 173/13
Zur Widerlegung dieser Annahme ist im Gegenzug nicht ausreichend, dass der Ersteller des Bauwerkes erwartet, er müsse es später nicht wieder beseitigen, sondern die positive Absicht, es bei Beendigung der vertraglichen Grundstücksnutzung in das Eigentum des Grundstückseigentümers fallen zu lassen (BGH MDR 1967, 749, Rn. 24 nach juris).