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   LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47461
LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16 (https://dejure.org/2016,47461)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.11.2016 - 15 O 152/16 (https://dejure.org/2016,47461)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. November 2016 - 15 O 152/16 (https://dejure.org/2016,47461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 652 BGB
    Immobilienmakler: Inhaltskontrolle für die formularmäßige Vereinbarung einer "Reservierungsgebühr"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Reservierungsgebühr für Makler!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Keine Reservierungsgebühr für Makler

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Reservierungsgebühr beim Makler: In Verbraucherverträgen unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reservierungsgebühr eines Maklers unzulässig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Immobilienmakler: Gebühr für Reservierung einer Immobilie ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reservierungsgebühr eines Immobilienmaklers stellt unangemessene Benachteiligung der Kaufinteressenten dar - Entgeltliche Reservierungsvereinbarung für Kaufinteressenten nicht von Vorteil

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Reservierungsgebühr für Makler in AGB! (IMR 2017, 297)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IMR 2017, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16
    Zwar sind von der Inhaltskontrolle nach allgemeiner Ansicht Bestimmungen über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung einschließlich der Vereinbarungen über das zu erbringende Entgelt ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 21/10, zitiert nach juris).

    " Die vorliegende Vertragsgestaltung ist vergleichbar mit derjenigen, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 23.9.2010, III ZR 21/10 zu Grunde lag.

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16
    Ferner ist zu beachten, dass einer Überprüfung nach § 307 BGB nur der enge Bereich von Regelungen entzogen ist, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 74).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.09.2013 - 216 C 270/13

    Rückzahlung von Reservierungsentgelt aus unwirksamem Reservierungsauftrag für

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16
    Dass nach diesen Maßstäben die vorliegende Vereinbarung einer Reservierungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung darstellt, hat bereits das Amtsgericht Charlottenburg in seinem Urteil vom 14. September 2013 (Geschäftszeichen 216 C 270/13) überzeugend wie folgt ausgeführt:.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.04.2015 - 235 C 33/15

    Unwirksamkeit von vorformuliertem Reservierungsauftrag führt zu

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16
    Das Amtsgericht Charlottenburg hat diesbezüglich in den klägerseits zitierten Entscheidungen, insbesondere AG Charlottenburg, Urteil vom 2. April 2015 - 235 C 33/15 -, ausgeführt (zitiert nach juris Rdnrn. 39 ff.):.
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