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   OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - I-24 U 251/18   

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https://dejure.org/2019,59334
OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - I-24 U 251/18 (https://dejure.org/2019,59334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2019 - I-24 U 251/18 (https://dejure.org/2019,59334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - I-24 U 251/18 (https://dejure.org/2019,59334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausverkauf: grundsätzliche Aufklärungsfrist bei Bleirohren!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bleirohre in einem Haus als aufklärungspflichtiger Sachmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bleirohre müssen bei Hausverkauf offenbart werden.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Hausverkäufers bei Bleirohren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverkäufer muss selbst bei nicht akuten Sanierungsbedarf über Bleirohre im Haus aufklären - Bleirohre stellen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Häuser müssen bleifrei sein! (IMR 2020, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IMR 2020, 469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Hamburg, 05.02.1991 - 16 S 33/88

    Rechte des Mieters bei Bleihaltigkeit des Trinkwassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Eine Mietsache ist als mangelhaft gem. § 536 BGB anzusehen, wenn sie nur in der Richtung der Gefahrverwirklichung genutzt werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987 - 30 REMiet 1/86, Rz. 20; LG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1991 - 16 S 33/88, Rz. 3).

    Jedenfalls bei Überschreiten der Grenzwerte für Blei liegt ein Mangel vor, welchen den Mieter zur Geltendmachung einer Minderung nach § 536 BGB berechtigt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1991 - 16 S 33/88, Rz. 3; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, § 536 Rn. 181; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019, Rn. 3083)).

    Vielmehr hat er dafür Sorge zu tragen, dass eben diese Qualität nicht durch die baulichen Gegebenheiten des Mietobjekts verschlechtert wird (LG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1991 - 16 S 33/88, Rz. 3; Lames, Technische Standards und Sollbeschaffenheit der Mietsache, NZM 2007, 465ff., 466).

    Werden erhöhte Bleikonzentrationen im Wasser festgestellt, muss der Vermieter den Mangel beseitigen und notfalls die alten Bleirohre komplett austauschen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1991 - 16 S 33/88, Rz. 3; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, § 536 Rn. 183).

  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15

    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Bei dieser Beurteilung sind die Grundsätze heranzuziehen, die der Bundesgerichtshof zum Verkauf von Grundstücken mit Altlastenverdacht entwickelt hat (vgl. nur Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 6).

    Soweit der Bundesgerichtshof derartige Rechtsgrundsätze beim Verkauf von Grundstücken, hinsichtlich derer ein Altlastenverdacht besteht, angewandt hat (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15, Rz. 11; vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 6), erachtet der Senat dies bei Bleirohren, die zur Trinkwasserversorgung eingebaut sind, für vergleichbar.

    Weiter ist davon auszugehen, dass ihr auch klar war, dass der Kläger bei Kenntnis des Vorhandenseins der Bleirohre und des Umfangs der in den letzten Jahren aufgetretenen Rohrleitungsschäden den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. zu diesen Anforderungen auch BGH, st. Rspr. Urteile vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 11 und vom 3. März 1995 - V ZR 43/94).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Ein offenbarungspflichtiger Mangel liegt auch dann vor, wenn ein Gefährdungspotenzial ursprünglich als nicht gegeben oder nur als geringfügig eingestuft wurde, nunmehr aber als gravierend erkannt worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, Rz. 6ff.; vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99, jeweils zu mit Altlasten kontaminierten Grundstücken bzw. einem Altlastenverdacht).

    Vielmehr ist von einem solchen Mangel schon dann auszugehen, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem erheblichen gesundheitsgefährdenden Potenzial im Rahmen der üblichen Nutzung des Kaufobjekts austreten (vgl. BGH Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, Rz. 9).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Ein offenbarungspflichtiger Mangel liegt auch dann vor, wenn ein Gefährdungspotenzial ursprünglich als nicht gegeben oder nur als geringfügig eingestuft wurde, nunmehr aber als gravierend erkannt worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, Rz. 6ff.; vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99, jeweils zu mit Altlasten kontaminierten Grundstücken bzw. einem Altlastenverdacht).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Im Höheverfahren wird sich das Landgericht unter anderem mit der Frage zu beschäftigen haben, ob es trotz der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22. Februar 2018 (Az. VII ZR 46/17) beim Recht des Käufers verbleibt, fiktive Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des kleinen Schadensersatzes geltend zu machen (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 9. Oktober 2018 - I-24 U 194/17, Rz. 49, der dies bejaht) und ob eine Anrechnung Neu für Alt stattzufinden hat, insbesondere, ob ein Vorteilsausgleich im Fall einer arglistigen Täuschung überhaupt vorzunehmen ist.
  • BGH, 08.07.2016 - V ZR 35/15

    Mangelhaftigkeit eines gekauften Grundstücks: Gefahr von erheblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Soweit der Bundesgerichtshof derartige Rechtsgrundsätze beim Verkauf von Grundstücken, hinsichtlich derer ein Altlastenverdacht besteht, angewandt hat (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15, Rz. 11; vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 6), erachtet der Senat dies bei Bleirohren, die zur Trinkwasserversorgung eingebaut sind, für vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 24 U 194/17

    Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Im Höheverfahren wird sich das Landgericht unter anderem mit der Frage zu beschäftigen haben, ob es trotz der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22. Februar 2018 (Az. VII ZR 46/17) beim Recht des Käufers verbleibt, fiktive Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des kleinen Schadensersatzes geltend zu machen (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 9. Oktober 2018 - I-24 U 194/17, Rz. 49, der dies bejaht) und ob eine Anrechnung Neu für Alt stattzufinden hat, insbesondere, ob ein Vorteilsausgleich im Fall einer arglistigen Täuschung überhaupt vorzunehmen ist.
  • OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86

    Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Eine Mietsache ist als mangelhaft gem. § 536 BGB anzusehen, wenn sie nur in der Richtung der Gefahrverwirklichung genutzt werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987 - 30 REMiet 1/86, Rz. 20; LG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1991 - 16 S 33/88, Rz. 3).
  • BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch offenkundig unhaltbare

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Deshalb ist bereits das Fehlen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Mangel einer Mietsache zu verstehen (vgl. BVerfG, Kammer-beschluss vom 4. August 1998 - 1 BvR 1711/94, Rz. 18 mwN; siehe auch Münch in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, Stand: 01. Dezember 2016, § 536 BGB Rn. 62).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18
    Weiter ist davon auszugehen, dass ihr auch klar war, dass der Kläger bei Kenntnis des Vorhandenseins der Bleirohre und des Umfangs der in den letzten Jahren aufgetretenen Rohrleitungsschäden den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. zu diesen Anforderungen auch BGH, st. Rspr. Urteile vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 11 und vom 3. März 1995 - V ZR 43/94).
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