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   OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00   

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https://dejure.org/2000,5975
OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2000 - 11 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2000 - 11 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 TRIPS, § 110 Abs 1 ZPO, § 935 ZPO, §§ 935 ff ZPO
    Eilverfahren zum gewerblichen Rechtsschutz: Einrede fehlender Prozeßkostensicherheit gegenüber einer Partei aus einem Mitgliedsstaat des TRIPS-Übereinkommens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilverfahren; Ausländersicherheit; TRIPS-Abkommen; RBU-Abkommen; Sicherheitsleistung ; Prozesskostensicherheit; Verzögerungen; Zwischenurteil

  • Judicialis

    ZPO § 110 Abs. 1; ; ZPO § 110 Abs. 3; ; ZPO § 112; ; ZPO § 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 110 Abs. 1, Abs. 3 § 112 § 113
    Keine Ausländersicherheit im Eilverfahren - TRIPS- und RBU-Abkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IPRax 2002, 222
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00
    Wird die Einrede der mangelnden Prozeßkostensicherheit verworfen, so handelt es sich jedoch um ein Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage, das wie ein Endurteil anfechtbar ist (§ 280 Abs. 2 ZPO); Zöller/Vollkommer a.a.O. § 303 Rn. 11; BGHZ 102, 234 = NJW 1988, 1733).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 25/20

    Pharmazeutische Zusammensetzung 4

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Magazindienst 2004, 1255; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf InstGE 5, 234; Zöller/Herget, a.a.O., § 110 Rdn. 3; a.A. OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287).
  • OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 140/04

    Rechtskraft im Verfahren einer einstweiligen Verfügung; Sicherheitsleistung wegen

    Insbesondere ist das Zwischenurteil der Kammer wie ein Endurteil selbständig durch Berufung anfechtbar, § 280 Abs. 2 ZPO, weil es sich bei der Verwerfung der Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO um eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage handelt (vgl. BGH NJW 1988, 1733; OLG Frankfurt OLGR 2001, 51 f; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 303 ZPO Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 24/20

    Pharmazeutische Zusammensetzung 2

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Magazindienst 2004, 1255; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf InstGE 5, 234; Zöller/Herget, a.a.O., § 110 Rdn. 3; a.A. OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Urteil vom 13.08.2004 - 6 U 140/04 = BeckRS 2004, 9872; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2020 - 4c O 25/20 = GRUR-RS 2020, 39316; LG Düsseldorf, InstGE 5, 234; LG München I, GRUR-RS 2020, 31319; Rüting in Cepl/Voß, ZPO, 2. Aufl. 2018, § 110 Rn. 4; a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2022 - I-20 U 51/22; OLG Köln, ZIP 1994, 326; differenzierend danach, ob Prozesskostensicherheit ohne Verzögerung geleistet werden könnte: BeckOK ZPO/Jaspersen, 46. Ed. 1.9.2022, ZPO § 110 Rn. 3.1).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 6 U 181/04

    Prozesskostensicherheit: Grundsatz der Inländergleichbehandlung

    Soweit der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zur Bedeutung von Art. 3 I TRIPS für die Frage der Prozeßkostensicherheit eine andere Auffassung vertreten hat (IPRax 02, 222), beruhte dies noch auf der Annahme, die Verpflichtung zur Leistung dieser Sicherheit knüpfe - wie es § 110 I ZPO in der früher geltenden Fassung vorsah - allein an die Staatsangehörigkeit des Klägers an; die Gleichbehandlung des Ausländers mit dem im Ausland ansässigen Inländer ist in der Entscheidung dagegen ersichtlich nicht in Betracht gezogen worden.
  • LG Hamburg, 17.11.2017 - 318 O 195/17

    Unbefugter Namensgebrauch: Verwechslungsfähigkeit der Namen "Yoko Ono" und "Yoko

    § 110 ZPO findet in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß §§ 916 ff. ZPO keine Anwendung (OLG Hamburg, Urteil vom 12.03.1998, Az. 3 U 206/97, Rn. 137 f., zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2000, Az. 11 U 33/00, Rn. 7, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2005, Az. 4b O 435/04, Rn. 17 f., zitiert nach juris).
  • LG Köln, 07.07.2004 - 28 O 303/04

    The Day After Tomorrow

    Das ist der Fall für das TRIPS-Abkommen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, IPRax 2002, 222 f.), das für die Urheberrechtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA seit seinem Inkrafttreten maßgeblich ist.
  • LG Düsseldorf, 21.04.2005 - 4b O 435/04

    Anwendbarkeit des § 110 Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren auf Erlass einer

    Hiervon ausgehend verbietet es sich, die in § 110 ZPO geregelte Einrede der Prozesskostensicherheit für Kläger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, auf das einstweilige Verfügungsverfahren zu erstrecken, und zwar unabhängig davon, ob eine Entscheidung durch Beschluss oder aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 13.08.2004, 6 U 140/04, abgedruckt in Magazindienst 2004, 1255 ; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91 (L); Melullis, HdB des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 190; Zöller-Herget, a.a.O., § 110 ZPO Rdn. 3; a.A. noch OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287 Rdn. 3 f; Leible NJW 1995, 2817).
  • LG München I, 03.02.2005 - 7 O 2353/04
    Somit kann sich die Klägerin auch aus diesem Grund - entgegen der von anderen Gerichten vertretenen Auffassung (vgl. zur Kritik an der Entscheidung des OLG Frankfurt IPRAx 2002, 222, das sich zusätzlich - ebenso wie der ÖOGH GRUR Int. 2000, 447 - auf den hier nicht einschlägigen Art. 5 Abs. 2 RBÜ stützt, Schütze aaO - nicht auf Art. 3 TRIPs berufen (so auch mit eingehender Begründung LG Düsseldorf InstGE 1, 157 ff).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 25/2

    Pharmazeutische Zusammensetzung 3

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Magazindienst 2004, 1255; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf InstGE 5, 234; Zöller/Herget, a.a.O., § 110 Rdn. 3; a.A. OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 24/2

    Pharmazeutische Zusammensetzung

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