Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.1994 - C-294/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2204
EuGH, 17.05.1994 - C-294/92 (https://dejure.org/1994,2204)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1994 - C-294/92 (https://dejure.org/1994,2204)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - C-294/92 (https://dejure.org/1994,2204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Webb

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 16 Nr. 1
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Ausschließliche Zuständigkeiten; Rechtsstreitigkeiten betreffend "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen"; Begriff; Rechtsstreit über das Vorliegen eines "trust" in ...

  • EU-Kommission

    Webb

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, dass jemand eine Wohnung ausschließlich zugunsten des Klagenden hält und dass er auf Grund dessen verpflichtet ist, die zur Eigentumsübertragung notwendigen Schriftstücke auszustellen ; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zuständigkeit nach EuGVÜ bei Klage wegen Vorliegens eines trust in bezug auf eine unbewegliche Sache

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 16 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausschließliche Zuständigkeiten - Rechtsstreitigkeiten betreffend "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen" - Begriff - Rechtsstreit über das Vorliegen eines "trust" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nr. 1 - Klage wegen des Vorliegens eines "trust" in bezug auf eine unbewegliche Sache.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 590
  • IPRax 1995, 314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.01.1990 - 115/88

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

    Auszug aus EuGH, 17.05.1994 - C-294/92
    Aus dem Urteil vom 10. Januar 1990 in der Rechtssache C-115/88 (Reichert und Kockler, Slg. 1990, I-27), in dem darüber zu entscheiden war, ob diese ausschließliche Zuständigkeit im Fall einer Klage gegeben ist, mit der ein Gläubiger anstrebt, daß eine Verfügungshandlung über eine unbewegliche Sache, die sein Schuldner nach seinem Vorbringen absichtlich zur Beeinträchtigung seiner Rechte vorgenommen hat, ihm gegenüber für unwirksam erklärt wird, geht hervor, daß es für die Anwendbarkeit von Artikel 16 Nr. 1 nicht ausreicht, daß ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder daß die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht.
  • EuGH, 14.12.1977 - 73/77

    Sanders / Van der Putte

    Auszug aus EuGH, 17.05.1994 - C-294/92
    17 Wie der Gerichtshof entschieden hat, rechtfertigt sich die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, für Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, daß Streitigkeiten über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen häufig Nachprüfungen, Ermittlungen und die Tätigkeit von Sachverständigen erfordern, die notwendigerweise am Ort erfolgen müssen (Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 73/77, Sanders, Slg. 1977, 2383, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2006 - C-343/04

    CEZ - Auslegung von Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a des Brüsseler Übereinkommens

    24 - Urteile vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-294/92 (Webb, Slg. 1994, I-1717, Randnr. 16) und Sanders, Randnr. 13.

    25 - Urteil Webb, Randnr. 17.

    39 - Urteil Webb, Randnr. 15, und Beschluss Gaillard, Randnrn.

    40 - Urteil Webb, Randnr. 15. Siehe auch Beschluss Gaillard, Randnrn.

    41 - Urteil Webb, Randnr. 15.

    45 - Urteile Webb, Randnr. 14, und Lieber, Randnr. 13, sowie Beschluss Gaillard, Randnr. 16.

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZR 28/01

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Bewilligung

    Die Klage muß vielmehr auf ein dingliches Recht und - unbeschadet der für Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen vorgesehenen Ausnahme - nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein (im Anschluß an EuGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - C-294/92 - Sammlung der Rechtsprechung des EuGH 1994, S. 1-01717).

    Die Klage muß vielmehr auf ein dingliches Recht gestützt sein und nicht nur - abgesehen von der für Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen vorgesehenen Ausnahme - auf ein persönliches Recht (EuGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - C-294/92 - Sammlung der Rechtsprechung des EuGH 1994, S. 1-01717).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-8/98

    Dansommer

    Daher genügt es nach ständiger Rechtsprechung für die Anwendbarkeit des Artikels 16 Nummer 1 des Übereinkommens nicht, daß die Klage mit einer unbeweglichen Sache im Zusammenhang steht (Urteile vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-294/92, Webb, Slg. 1994, I-1717, Randnr. 14, und Lieber, Randnr. 13).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 11/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

    Nach der Rechtsprechung des EuGH genügt es für das Eingreifen von Art. 22 Nr. 1 Satz 1 EuGVVO nämlich nicht, dass ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder dass diese in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht (EuGH, IPRax 1995, 314, 315; NJW 1995, 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19

    Ellmes Property Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche

    15 Vgl. Urteil vom 17. Mai 1994, Webb (C-294/92, EU:C:1994:193, Rn. 15), und Beschluss vom 5. April 2001, Gaillard (C-518/99, EU:C:2001:209, Rn. 18).

    25 Vgl. im Umkehrschluss Urteile vom 17. Mai 1994, Webb (C-294/92, EU:C:1994:193, Rn. 15), und vom 9. Juni 1994, Lieber (C-292/93, EU:C:1994:241, Rn. 15), sowie Beschluss vom 5. April 2001, Gaillard (C-518/99, EU:C:2001:209, Rn. 18).

  • EuGH, 09.06.1994 - C-292/93

    Lieber / Göbel

    13 Aus demselben Urteil sowie aus dem Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-294/92 (Webb, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 14) ergibt sich, daß Artikel 16 Nr. 1 nicht allein deshalb anwendbar ist, weil die Klage ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen betrifft oder mit einer unbeweglichen Sache im Zusammenhang steht.
  • EuGH, 02.10.2008 - C-372/07

    Hassett und Doherty - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Entgegen dem Vorbringen der MDU lässt sich aus den vorstehenden Randnummern jedoch nicht herleiten, dass es für die Anwendung von Art. 22 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 ausreicht, dass eine Klage in irgendeinem Zusammenhang mit einer von einem Gesellschaftsorgan erlassenen Entscheidung steht (vgl. entsprechend Art. 16 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens, Urteile vom 17. Mai 1994, Webb, C-294/92, Slg. 1994, I-1717, Randnr. 14, und Dansommer, Randnr. 22).
  • OLG Schleswig, 11.07.2003 - 14 U 122/02

    Zuständigkeit für dingliche Klagen nach Art. 16 Ziff. 1 a des

    Dabei muss jedoch nach der Rechtsprechung des EuGH der Begriff "Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen ... zum Gegenstand haben" im Gemeinschaftsrecht autonom bestimmt werden und nicht nach dem Recht des jeweiligen Lageortes (EuGH IPRax 1991, 45 f; 45 f; EuGH IPRax 1995, 314 f; EuGH IPRax 1995, 99 ff; Nagel/Gottwald, JZPR, 5. Aufl., § 3 Rnr. 167; Germer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht , München 1997, Art. 16 LugÜ, Rnr. 42; Gottwald in MüKo, ZPO, 2. Aufl., Art. 16 EuGVÜ Rnr. 8).

    Streitigkeiten über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen erfordern zudem häufig Nachprüfungen, Ermittlungen und die Tätigkeit von Sachverständigen, die notwendigerweise am Ort erfolgen müssen (EuGH IPRax 1995, 314).

  • EuGH, 05.04.2001 - C-518/99

    Gaillard

    Die Klage muss vielmehr auf ein dingliches Recht und nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-294/92, Slg. 1994, I-1717, Randnr. 14, und Urteile Lieber, Randnr. 13, und Dansommer, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-438/12

    Weber - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -Verordnung (EG)

    34 - Vgl. u. a. Urteil vom 17. Mai 1994, Webb (C-294/92, Slg. 1994, I-1717, Rn. 14), und Beschluss Gaillard (Rn. 16 und 17 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-8/98

    Dansommer

  • LG Bonn, 02.04.2008 - 10 O 61/08

    Internationale Zuständigkeit - dinglicher Anspruch - schuldrechtlicher Anspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht