Weitere Entscheidung unten: OLG München, 03.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07   

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https://dejure.org/2007,9670
OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07 (https://dejure.org/2007,9670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07 (https://dejure.org/2007,9670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07 (https://dejure.org/2007,9670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Bestätigung einer Forderung als europäischer Vollstreckungstitel; Förmliche Ladung zum Gerichtstermin als Voraussetzung einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel; Heilung von Verfahrensfehlern bei der Beantragung

  • unalex.eu

    Art. 9 EuVTVO

  • Judicialis

    EuVTVO Art. 6 Abs. 1 c; ; EuVTVO Art. 9; ; EuVTVO Art. 13 Abs. 2; ; EuVTVO Art. 14 Abs. 1 e; ; EuVTVO Art. 14 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Bestätigung eines Versäumnisurteils als europäischer Vollstreckungstitel im Sinne von Art. 9 EuVTVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 319
  • IPRax 2009, 342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Rottweil, 04.05.2007 - 2 O 115/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 18.05.2007 gegen den Beschluss des Landgerichts Rottweil vom 04.05.2007 - 2 O 115/06 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 12.08.1997 - 1 W 491/96

    Recht des Sonderrechtsnachfolgers auf Ausfertigung einer notariellen Urkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
    Bei einer Ablehnung eines Antrages auf Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel gem. Art. 9 EuVTVO durch den Rechtspfleger des Landgerichts im ersten Rechtszug ist die sofortige Beschwerde eröffnet, weil gem. § 1080 Abs. 2. ZPO die gleichen Rechtsbehelfe statthaft sind wie bei der Verweigerung einer Vollstreckungsklausel (vgl. KG FamRZ 1985, 627; KG Rpfleger 1998, 65; Zöller/Stöber, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 724 ZPO).
  • KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
    Bei einer Ablehnung eines Antrages auf Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel gem. Art. 9 EuVTVO durch den Rechtspfleger des Landgerichts im ersten Rechtszug ist die sofortige Beschwerde eröffnet, weil gem. § 1080 Abs. 2. ZPO die gleichen Rechtsbehelfe statthaft sind wie bei der Verweigerung einer Vollstreckungsklausel (vgl. KG FamRZ 1985, 627; KG Rpfleger 1998, 65; Zöller/Stöber, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 724 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.12.2008 - 6 W 1956/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10464
OLG München, 03.12.2008 - 6 W 1956/08 (https://dejure.org/2008,10464)
OLG München, Entscheidung vom 03.12.2008 - 6 W 1956/08 (https://dejure.org/2008,10464)
OLG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 6 W 1956/08 (https://dejure.org/2008,10464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Anerkennung eines Ordnungsmittelbeschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel; Ordnungsgeld als Geldforderung

  • Wolters Kluwer

    Zur Anerkennung eines Ordnungsmittelbeschlusses gemäß § 890 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) als Europäischer Vollstreckungstitel; Zur Einordnung der Zahlungsverpflichtung aus einem Ordnungsmittelbeschluss als Forderung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 Europäischer ...

  • unalex.eu

    Art. 4, 6 EuVTVO

  • Judicialis

    EuVTVO Art. 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    EuVTVO Art. 4 Nr. 2
    Vollstreckbarkeit eines Ordnungsgeldbeschlusses im einstweiligen Verfügungsverfahren im europäischen Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 360 (Ls.)
  • Rpfleger 2009, 396
  • IPRax 2009, 342
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08

    Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Gläubigerin, mit der diese zuletzt allein noch die Bestätigung des Ordnungsgeldanspruchs begehrt hat, ist ohne Erfolg geblieben (OLG München IPRax 2009, 342 = OLG-Rep 2009, 152).
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