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   BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10   

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https://dejure.org/2011,10405
BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10 (https://dejure.org/2011,10405)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2011 - EnVR 27/10 (https://dejure.org/2011,10405)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10 (https://dejure.org/2011,10405)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 S 4 ARegV, § 32 Abs 1 Nr 4 ARegV, § 22 Abs 1 S 1 EnWG, § 24 S 1 Nr 1 EnWG, § 29 Abs 1 EnWG
    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung eines Stromnetzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie - Freiwillige Selbstverpflichtung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der freiwilligen Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Verschaffung von Verlustenergie in einem transparenten Verfahren als wirksame Verfahrensregulierung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur freiwilligen Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie

  • rewis.io

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung eines Stromnetzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie - Freiwillige Selbstverpflichtung

  • rewis.io

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung eines Stromnetzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie - Freiwillige Selbstverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 11 Abs. 2 S. 4
    Anerkennung der freiwilligen Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Verschaffung von Verlustenergie in einem transparenten Verfahren als wirksame Verfahrensregulierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Selbstverpflichtung zur Beschaffung von Verlustenergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlustenergiebeschaffung: Steine statt Brot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IR 2011, 228
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10
    Bei einer solchen Festlegung handelt es sich um eine Allgemeinverfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - KVR 28/07, WuW/E DE-R 2369 Rn. 8 ff.  EDIFACT), die, solange sie nicht aufgehoben ist, für die Netzbetreiber verbindlich ist.
  • BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68

    Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10
    Die erforderliche Beschwerdebefugnis fehlt nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 1968 - KVR 1/68, BGHZ 51, 61, 64 - Taxiflug und vom 25. Oktober 1983 - KVR 8/82, WuW/E BGH 2058, 2059 - Internord).
  • BGH, 25.10.1983 - KVR 8/82

    Aussteller - Einschreiten der Landeskartellbehörde - Nichtvermietung eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10
    Die erforderliche Beschwerdebefugnis fehlt nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 1968 - KVR 1/68, BGHZ 51, 61, 64 - Taxiflug und vom 25. Oktober 1983 - KVR 8/82, WuW/E BGH 2058, 2059 - Internord).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
    In der amtlichen Begründung des Verordnungsentwurfs vom 15.06.2007 zu § 11 Abs. 2 S. 4 ARegV heißt es, dass die Entscheidung der Regulierungsbehörde oder die Selbstverpflichtung den entsprechenden Bereich umfassend regeln muss und den Netzbetreibern keine oder nur geringfügige Möglichkeiten zur eigenständigen Kostenbeeinflussung lassen darf (BR-Drs. 417/07, S. 52, vgl. auch BGH, Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, Rn. 19, juris).

    Der Bundesnetzagentur steht bei der Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung nach § 11 Abs. 2 S. 4 und § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV ein weites Regulierungsermessen zu (Senat, Beschluss v. 17.02.2010, VI-3 Kart 4/09 [V], Rn. 32, juris; Beschluss v. 25.04.2015, VI-3 Kart 332/12 [V], Rn. 82, juris; Säcker/Sasse in: BerlK-EnR, 4. Auflage, § 11 ARegV, Rn. 69; Englmann/Meyer in: Holznagel/Schütz, ARegV, 2. Auflage, § 11, Rn. 163; offengelassen von BGH, Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, Rn. 18, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Wirksamkeit einer Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung nach § 11 Abs. 2 S. 4 ARegV voraus, dass die in den FSV niedergelegten Regelungen mit den für den betreffenden Bereich geltenden Rechtsnormen in Einklang stehen (BGH, Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, Rn. 19, juris).

  • BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen

    Die erforderliche Beschwerdebefugnis fehlt nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 15 mwN - Freiwillige Selbstverpflichtung).

    Die der Regulierung zugrunde liegende freiwillige Selbstverpflichtung muss einerseits mit den für den betreffenden Bereich geltenden Rechtsnormen in Einklang stehen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 20 ff. - Freiwillige Selbstverpflichtung).

    Diese regelt - wie auch die inhaltlich weitergehende Festlegung der Bundesnetzagentur vom 21. Oktober 2008 (BK6-08-006), die ebenfalls keine umfassende Regulierung ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 28 - Freiwillige Selbstverpflichtung) - zwar nähere Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 24. Mai 2011 (EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 28 - Freiwillige Selbstverpflichtung) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stellt diese Festlegung keine umfassende Regulierung der Beschaffung von Verlustenergie dar.

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Wie der Senat bereits entschieden hat, stellt die von der Betroffenen übernommene freiwillige Selbstverpflichtung keine wirksame Verfahrensregulierung dar, weil sie von zwingenden Vorgaben der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 21. Oktober 2008 (BK6-08-006) abweicht (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 24 ff. - Freiwillige Selbstverpflichtung).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18

    Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber

    In der amtlichen Begründung des Verordnungsentwurfs vom 15.06.2007 zu § 11 Abs. 2 S. 4 ARegV heißt es, dass die Entscheidung der Regulierungsbehörde oder die Selbstverpflichtung den entsprechenden Bereich umfassend regeln muss und den Netzbetreibern keine oder nur geringfügige Möglichkeiten zur eigenständigen Kostenbeeinflussung lassen darf (BR-Drs. 417/07, S. 52, vgl. auch BGH, Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, Rn. 19, juris).

    Der Bundesnetzagentur steht bei der Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung nach § 11 Abs. 2 S. 4 und § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV ein weites Regulierungsermessen zu (Senat, Beschluss v. 17.02.2010, VI-3 Kart 4/09 [V], Rn. 32, juris; Beschluss v. 25.04.2015, VI-3 Kart 332/12 [V], Rn. 82, juris; Säcker/Sasse in: BerlK-EnR, 4. Auflage, § 11 ARegV, Rn. 69; Englmann/Meyer in: Holznagel/Schütz, ARegV, 2. Auflage, § 11, Rn. 163; offengelassen von BGH, Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, Rn. 18, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Wirksamkeit einer Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung nach § 11 Abs. 2 S. 4 ARegV voraus, dass die in den FSV niedergelegten Regelungen mit den für den betreffenden Bereich geltenden Rechtsnormen in Einklang stehen (BGH, Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, Rn. 19, juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 3 U (Kart) 4/11

    Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfahrens oder zur Vorlage an den EuGH

    Der Kontrahierungszwang ist ein Eingriff in die Privatautonomie und dem Versorger folglich nur mit einer Preisanpassungsberechtigung zumutbar (so auch: Zorn, Anmerk. zu BGH, EuGH-Vorlage vom 18.05.2011, VIII ZR 71/10, IR 2011, 181; Krtschil, Anmerk. zu BGH, EuGH-Vorlage vom 29.06.2011, VIII ZR 211/10, IR 2011, 228).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2024 - 3 Kart 2/23
    Die Beschwerdebefugnis fehlt nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (Senat, Beschl. v. 15.11.2023 - VI-3 Kart 192/23 [V], juris Rn. 37; BGH, Beschl. v. 24.05.2011 - EnVR 27/10, juris Rn. 15; Beschl. v. 15.05.2012 - EnVR 46/10, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2011 (EnVR 27/10).
  • OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13

    Klage eines Stromnetznutzers gegen einen Netzbetreiber: Gerichtliche

    Der Bundesgerichtshof hat diese Vorgehensweise - Festlegung von Zielkorridoren statt der Akzeptanz einer freiwilligen Selbstkontrolle - in den von der Klägerin selbst zitierten Entscheidungen (Beschluss v. 15.05.2012, EnVR 46/10, RdE 2012, 333; und Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, RdE 2011, 420) als rechtmäßig und vom Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde gedeckt angesehen.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - 3 Kart 32/22

    Begriff der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile im Sinne von § 11 Abs.

    Daran fehlt es nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (Senat, Beschl. v. 17.02.2010 - VI-3 Kart 4/09 [V], juris Rn. 28; Beschl. v. 19.2.2020 - VI-3 Kart 882/18 [V], juris Rn. 39; Beschl. v. 05.07.2023 - VI-3 Kart 29/22 [V], juris Rn. 75; BGH, Beschl. v. 24.05.2011 - EnVR 27/10, juris Rn. 15 m.w.N. - Freiwillige Selbstverpflichtung; Beschl. v. 15.05.2012 - EnVR 46/10, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 5 Kart 2/15

    Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie

    Die insoweit erforderliche Beschwerdebefugnis fehlt nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 15 mwN - Freiwillige Selbstverpflichtung).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14

    Anpassung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2023 - 3 Kart 192/23

    Anwendbarkeit der Festlegungskompetenz hinsichtlich der Fortgeltung vereinbarter

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2022 - 3 Kart 114/21

    Ist einem Projekt im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land der

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