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   EuGH, 14.03.2000 - C-54/99   

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https://dejure.org/2000,670
EuGH, 14.03.2000 - C-54/99 (https://dejure.org/2000,670)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - C-54/99 (https://dejure.org/2000,670)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - C-54/99 (https://dejure.org/2000,670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Ausländische Direktinvestitionen - Vorherige Genehmigung - Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Eglise de scientologie

  • EU-Kommission PDF

    Église de scientologie

    EG-Vertrag, Artikel 73b und 73d Absatz 1 Buchstabe b [jetzt Artikel 56 EG und 58 Absatz 1 Buchstabe b EG]
    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen - Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind - Unbestimmtheit - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

  • EU-Kommission

    Église de scientologie

  • Wolters Kluwer

    Freier Kapitalverkehr ; Ausländische Direktinvestitionen ; Vorherige Genehmigung ; Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • Judicialis

    EGV Art. 58 Abs. 1 Buchst. b; ; EGV Art. 177 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 58 Abs. 1 Buchst. b; EGV Art. 177 a.F.
    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen - Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind - Unbestimmtheit - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

  • datenbank.nwb.de

    Freier Kapitalverkehr - Ausländische Direktinvestitionen - Vorherige Genehmigung - Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäisches Religions- und Weltanschauungsrecht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'Etat - Freier Kapitalverkehr - Auslegung des Artikels 73 d EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 EG) - Für einen Mitgliedstaat bestehende Möglichkeit, eine Regelung beizubehalten, wonach Investitionen, die die öffentliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IStR 2000, 287
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Erstens können insoweit die Mitgliedstaaten zwar im wesentlichen weiterhin frei nach ihren nationalen Bedürfnissen bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordern, doch sind diese Gründe im Gemeinschaftsrecht, insbesondere wenn sie eine Ausnahme von dem grundlegenden Prinzip des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen, eng zu verstehen, so daß ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Nachprüfung durch die Organe der Gemeinschaft bestimmt werden kann (in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, Randnrn.

    So können die öffentliche Ordnung und Sicherheit nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (in diesem Sinne Urteil Rutili, Randnr. 28, und Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11,Randnr. 21).

    Diese Gründe dürfen überdies nicht von ihrer eigentlichen Funktion losgelöst und in Wirklichkeit für wirtschaftliche Zwecke geltend gemacht werden (in diesem Sinne Urteil Rutili, Randnr. 30).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Eine nationale Vorschrift, die eine ausländische Direktinvestition einer vorherigen Genehmigung unterwirft, stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag dar (in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.

    Zweitens können Maßnahmen, durch die der freie Kapitalverkehr eingeschränkt wird, nur dann durch Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt werden, wenn sie zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten sollen, erforderlich sind, und auch nur insoweit, als diese Ziele nicht mit Maßnahmen erreicht werden können, die den freien Kapitalverkehr weniger einschränken (in diesem Sinne Urteil Sanz de Lera u. a., Randnr. 23).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Eine nationale Vorschrift, die eine ausländische Direktinvestition einer vorherigen Genehmigung unterwirft, stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag dar (in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Eine nationale Vorschrift, die eine ausländische Direktinvestition einer vorherigen Genehmigung unterwirft, stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag dar (in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Außerdem muß jedem, der durch eine auf eine solche Ausnahme gestützte beschränkende Maßnahme betroffen ist, ein Rechtsbehelf eröffnet sein (in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 1987 in derRechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    So können die öffentliche Ordnung und Sicherheit nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (in diesem Sinne Urteil Rutili, Randnr. 28, und Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11,Randnr. 21).
  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a. Slg. 1995, I-361) und im Urteil Sanz de Lera u. a., in denen es um die Ausfuhr von Devisen ging, festgestellt, daß Systeme der vorherigen Genehmigung unter den in diesen Fällen gegebenen Umständen nicht erforderlich waren, um es den nationalen Stellen zu ermöglichen, eine Kontrolle mit dem Ziel vorzunehmen, Verstöße gegen ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu verhindern, und daß solche Systeme daher Beschränkungen darstellten, die Artikel 73b EG-Vertrag zuwiderliefen; doch hat er insoweit nicht entschieden, daß ein System der vorherigen Genehmigung niemals gerechtfertigt sein könnte, insbesondere wenn eine solche Genehmigung tatsächlich zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich wäre (vgl. Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97, Konle, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a. Slg. 1995, I-361) und im Urteil Sanz de Lera u. a., in denen es um die Ausfuhr von Devisen ging, festgestellt, daß Systeme der vorherigen Genehmigung unter den in diesen Fällen gegebenen Umständen nicht erforderlich waren, um es den nationalen Stellen zu ermöglichen, eine Kontrolle mit dem Ziel vorzunehmen, Verstöße gegen ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu verhindern, und daß solche Systeme daher Beschränkungen darstellten, die Artikel 73b EG-Vertrag zuwiderliefen; doch hat er insoweit nicht entschieden, daß ein System der vorherigen Genehmigung niemals gerechtfertigt sein könnte, insbesondere wenn eine solche Genehmigung tatsächlich zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich wäre (vgl. Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97, Konle, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Bei einer derartigen Unbestimmtheit ist für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer der Umfang ihrer Rechte und Pflichten aus Art. 56 AEUV nicht erkennbar, so dass das betreffende System gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstößt (vgl. entsprechend Urteile Église de scientologie, C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 22, Kommission/Frankreich, C-483/99, EU:C:2002:327, Rn. 50, und Festersen, C-370/05, EU:C:2007:59, Rn. 43).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Folglich ist eine Berufung auf die öffentliche Ordnung nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteil vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-54/99, Église de scientologie, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17).

    36 Jedoch können Maßnahmen, durch die der freie Dienstleistungsverkehr eingeschränkt wird, nur dann durch Gründe der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden, wenn sie zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten sollen, erforderlich sind, und auch nur insoweit, als diese Ziele nicht mit Maßnahmen erreicht werden können, die den freien Dienstleistungsverkehr weniger einschränken (vgl. in Bezug auf den freien Kapitalverkehr Urteil Église de scientologie, Randnr. 18).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    Eine nationale Behörde kann sich deshalb für eine solche Beschränkung nur dann auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteil vom 17. März 2000 - C-54/99, Slg. 2000, I-1335 Rn. 17 = EWS 2000, 171 - Église de scientologie; Urteil vom 14. Oktober 2004 - C-36/02, Slg. 2004, I-9609 Rn. 30 - Omega; vgl. Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 2006/123/EG).
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