Rechtsprechung
| EuGH, 15.02.2007 - C-345/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden - Berücksichtigung der Betriebsausgaben - Voraussetzungen - Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften in dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
Centro Equestre da Lezíria Grande
Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen gezeigt werden - Berücksichtigung der Betriebsausgaben - Voraussetzungen - Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften in dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird
- NWB SteuerXpert START
EG Art. 234; EG-Vertrag Art. 59
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dienstleistungsfreiheit: Die Körperschaftsteuererstattung beschränkt Steuerpflichtiger darf voraussetzen, dass die Betriebsausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften stehen, nicht aber, dass sie die Hälfte der Einnahmen übersteigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 234; EG-Vertrag Art. 59
Freier Dienstleistungsverkehr: Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden - Berücksichtigung der Betriebsausgaben - Voraussetzungen - Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften in dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dienstleistungsfreiheit: Die Körperschaftsteuererstattung beschränkt Steuerpflichtiger darf voraussetzen, dass die Betriebsausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften stehen, nicht aber, dass sie die Hälfte der Einnahmen übersteigen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- idkv.de (Leitsatz)
Zur nationalen Anforderung an die Erstattung von Körperschaftssteuern
- herbach.net (Kurzinformation)
§ 50a EStG
Verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern gegen EU-Recht?
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 26. Mai 2004 in Sachen Centro Equestro da Leziria Grande LDA gegen Bundesamt für Finanzen.
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 49, EG Art 50, EGV Art 59, EGV Art 60, EStG § 1 Abs 4, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 50a Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 50 Abs 5 S 4 Nr 3 S 2, KStG § 2 Nr 1, KStG § 8 Abs 1
Beschränkte Steuerpflicht; Betriebsausgabe; Ertragsteuern; Künstler; Steuerabzug - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15.02.2007, Rs. C-345/04 (Dienstleistungsfreiheit: Die Körperschaftsteuererstattung beschränkt Steuerpflichtiger darf voraussetzen, dass die Betriebsausgaben ..." von RA/ StB und Dipl.-Vw. Prof. Dr. Adrian Cloer und Dipl.-Kffr. Nino Lavrelashvili, original erschienen in: EWS 2007, 357 - 360.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union durch Änderung der §§ 50, 50a EStG im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009" von Wiss. Mit. Dr. Heike Rüping, original erschienen in: IStR 2008, 575 - 581.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2007, I-1425
- EuZW 2007, 278
- BB 2007, 314
- DB 2007, 832
- IStR 2007, 212
Wird zitiert von ... (28)
- BFH, 24.04.2007 - I R 93/03
Erstattungsbeschränkungen in § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 …
Die Beschränkung auf die die Hälfte der Betriebseinnahmen übersteigenden Betriebsausgaben verstößt, die Beschränkung auf die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (Anschluss an EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda.", IStR 2007, 212; Bestätigung des BMF-Schreibens vom 3. November 2003, BStBl I 2003, 553).Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Mai 2004 I R 93/03 (BFHE 206, 341, BStBl II 2004, 991) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 212) zugrunde lag:.
Der Aussetzungsgrund ist entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in IStR 2007, 212 über die ihm vom Senat durch den Beschluss in BFHE 206, 341, BStBl II 2004, 991 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegte Rechtsfrage entschieden hat.
b) Der EuGH hat durch Urteil in IStR 2007, 212 jedoch entschieden, dass diese Rechtsfolge insoweit gegen Art. 59 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV-- (jetzt Art. 49 EG) verstößt, als das deutsche Recht eine Steuererstattung davon abhängig macht, dass die Betriebsausgaben die Hälfte der inländischen Einnahmen übersteigen.
Denn der EuGH hat in jenem Urteil in IStR 2007, 212 zugleich entschieden, dass es Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) nicht widerspricht, wenn die Erstattung der im Wege des Steuerabzugs von einem beschränkt Steuerpflichtigen erhobenen Körperschaftsteuer davon abhängig gemacht wird, dass die Betriebsausgaben, deren Berücksichtigung der Steuerpflichtige beantragt, in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, die im Rahmen der betreffenden im Inland ausgeübten Tätigkeit erzielt worden sind, vorausgesetzt, alle Kosten, die sich von dieser Tätigkeit nicht trennen lassen, werden unabhängig vom Ort oder Zeitpunkt ihrer Entstehung als solche in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausgaben betrachtet.
Ein davon abweichendes Verständnis liegt auch dem EuGH-Urteil in IStR 2007, 212 --entgegen der Annahme der Klägerin-- nicht zugrunde.
Lässt man mit der Vorinstanz und in Einklang mit dem EuGH-Urteil in IStR 2007, 212 diese Kostenpositionen und außerdem die seitens der Klägerin auch im erstinstanzlichen Verfahren nicht näher spezifizierten und nicht zuordenbaren Lizenzgebühren und Zusatzkosten von 32 836, 35 DM sowie zwei Drittel der insgesamt geltend gemachten Kosten für Kommunikation, Reisen, Hotel, Flug und Werbung außer Betracht, so verbleibt es im rechnerischen Ergebnis bei Zugrundelegung des Steuersatzes von 25 v.H. gemäß § 50a Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 bei einer Besserstellung der Klägerin gegenüber einem vergleichbaren gebietsansässigen Steuerpflichtigen, welcher zwar nicht dem Steuerabzugsbetrag, jedoch einem Steuersatz von 45 v.H. gemäß § 23 Abs. 1 KStG 1991 auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 4 ff. EStG 1990 i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG ermittelten Nettoeinkünfte unterfiele.
Eine noch weiter gehende Besserstellung kann die Klägerin auch nach Maßgabe der EuGH-Urteile in IStR 2007, 212 sowie in BStBl II 2003, 859 nicht erreichen.
- BFH, 29.11.2007 - I B 181/07
Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht
Es ist derzeit nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinen Urteilen vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" (IStR 2006, 743) und vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." (IStR 2007, 212) für die Jahre 1993 und 1996 aufgestellt hat, trotz des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der EG-Beitreibungsrichtlinie 2001/44/EG vom 15. Juni 2001 (ABlEG Nr. L 175, 17) auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.bb) Auch nach Auffassung des erkennenden Senats sind solche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des Steuerabzugsverfahrens (die sich auch auf den streitgegenständlichen Zeitraum auswirken würden) nicht ohne weiteres und von vornherein von der Hand zu weisen (vgl. --die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit jeweils offenlassend-- das in der Rechtssache "Gerritse" --im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 12. Juni 2003 Rs. C-234/01, EuGHE I 2003, 5933, BStBl II 2003, 859-- ergangene Schlussurteil des Senats vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312; das in der Rechtssache "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" ergangene Schlussurteil des Senats vom 24. April 2007 I R 39/04, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1951; das in der Rechtssache "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." --im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04, IStR 2007, 212,-- ergangene Schlussurteil des Senats vom 24. April 2007 I R 93/03, BFH/NV 2007, 1576, sowie das Senatsurteil vom 22. August 2007 I R 46/02, juris, sämtlich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
Sie sind aber infolge des Anwendungsvorrangs von Gemeinschaftsrecht vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile in IStR 2006, 743 sowie in IStR 2007, 212 und der darin aufgestellten Maßstäbe bereits jetzt geltendes Recht (…vgl. die Senatsurteile in DStR 2007, 1951, sowie in BFH/NV 2007, 1576; vom 20. Dezember 2006 I R 13/06, BFHE 216, 259, BStBl II 2007, 616; Gosch, DStR 2007, 1553, 1554 ff.).
Nichts anderes und nicht mehr verlangt auch die EU-Kommission in dem erwähnten Vertragsverletzungsverfahren Az. 1999/4852, wenn sie darin (nur) die Anpassung der derzeitigen deutschen Regelungslage an die EuGH-Urteile in IStR 2006, 743 sowie in IStR 2007, 212 einfordert.
- BFH, 24.04.2007 - I R 39/04
Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG
Hatte der beschränkt Steuerpflichtige allerdings Ausgaben, welche unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt worden sind (zur Abgrenzung von Ausgaben in nur mittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang s. EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda.", IStR 2007, 212), so sind diese Ausgaben regelmäßig bereits im Rahmen des Abzugs- sowie des Haftungsverfahrens zu berücksichtigen, vorausgesetzt, sie wurden dem Vergütungsschuldner mitgeteilt.Das dazu von der Klägerin angeführte Urteil des EuGH vom 22. März 2007 Rs. C-383/05 "Raffaele Talotta" (IStR 2007, 368) besagt nichts Gegenteiliges: Dort ging es um die mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Anwendung einer Mindestbemessungsgrundlage nach belgischem Steuerrecht bei beschränkt Steuerpflichtigen, wovon für die hier zu beurteilende Situation unter Beachtung der sich aus den EuGH-Urteilen in IStR 2006, 743 sowie in IStR 2007, 212 ergebenden Grundsätze gerade keine Rede sein kann.
- EuGH, 31.03.2011 - C-450/09
Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Einkünften aus der …
27 und 28, vom 6. Juli 2006, Conijn, C-346/04, Slg. 2006, I-6137, Randnr. 20, vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-9461, Randnr. 49, vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, Slg. 2007, I-1425, Randnr. 23, sowie vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 50, und Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 44).Selbst wenn sich die Höhe einer Rente, wie sie von Herrn Schröder gezahlt wird, nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners und dem Versorgungsbedarf des Empfängers bestimmt, ändert dies nichts daran, dass sich ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne der in Randnr. 40 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung nicht aus irgendeiner Korrelation zwischen der Höhe der fraglichen Aufwendung und derjenigen der zu versteuernden Einkünfte, sondern daraus ergibt, dass diese Aufwendung mit der Tätigkeit zur Erzielung dieser Einkünfte untrennbar verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro Equestre da Lezíria Grande, Randnr. 25).
Demgemäß hat der Gerichtshof befunden, dass Ausgaben, die unmittelbar mit der fraglichen Tätigkeit zusammenhängen, solche sind, die durch diese Tätigkeit verursacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Gerritse, Randnrn. 9 und 27, sowie Centro Equestre da Lezíria Grande, Randnr. 25) und damit für deren Ausübung erforderlich sind.
- BFH, 10.01.2007 - I R 87/03
Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen …
Vorausgesetzt, er unterfällt im Ergebnis einem höheren Steuersatz als ein Gebietsansässiger, steht dem Kläger deswegen nach der --aufgrund des Vorrangs von Gemeinschaftsrecht verbindlichen-- Auslegung von Art. 59 und Art. 60 EGV durch den EuGH in dessen Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 36 ein entsprechender Erstattungsanspruch zu, der sich auf diejenigen --von ihm nunmehr nachzuweisenden-- Ausgaben erstreckt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Auftritt im Inland zusammenhängen und sich gegebenenfalls auch auf solche Ausgaben erstrecken kann, die mit jenem Auftritt nur mittelbar zusammenhängen (vgl. zu Letzterem allerdings das zwischenzeitlich ergangene Urteil des EuGH vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria"). - BFH, 18.09.2007 - I R 15/05
Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 4 Satz 1 …
Der EuGH verlangt hiernach die gemeinschaftsrechtskonforme Ausgestaltung des Steuerabzugsverfahrens und zu diesem Zweck die Berücksichtigung von Betriebsausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstleistung angefallen und dem Vergütungsschuldner mitgeteilt worden sind (s. insoweit auch EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda.", IStR 2007, 212, und das dazu ergangene Schlussurteil des Senats vom 24. April 2007 I R 93/03, BFH/NV 2007, 1576, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, sowie das in der Rechtssache "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" ergangene Schlussurteil des Senats vom 24. April 2007 I R 39/04, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1951, ebenfalls zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 3. November 2003, BStBl I 2003, 553); andere Betriebsausgaben sind ggf. in einem sich anschließenden Erstattungsverfahren geltend zu machen.Vor allem aber ist erneut darauf zu verweisen, dass das nach Maßgabe der EuGH-Urteile in EuGHE I 2006, 9461 und in IStR 2007, 212 gemeinschaftsrechtskonform ausgestaltete und insoweit normerhaltend aufrechtzuerhaltende Steuerabzugsverfahren gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 erfordert, dass Betriebsausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstleistung angefallen und dem Vergütungsschuldner mitgeteilt worden sind, schon bei der Einbehaltung der Abzugsteuer zu berücksichtigen sind.
- FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07
Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische …
Allerdings sei die in dem BMF-Schreiben geregelte Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs auf Ausgaben, die über 50% der Einnahmen lägen, nicht mit der EuGH-Rechtsprechung vereinbar (s. EuGH Urteil vom 15.02.2007 C-345/04).Mit Urteil vom 15.02.2007 (C-345/04, IStR 2007, 212 Tz. 25ff) konkretisiert der EuGH den Begriff des unmittelbaren Zusammenhangs.
In dem Urteil vom 15.02.2007 (C-345/04) hat er die entsprechende Hürde im Erstattungsverfahren beanstandet.
- FG Düsseldorf, 03.08.2011 - 11 K 1171/09
Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform
Darüber hinaus hat der EuGH jedoch entschieden, dass nationale Rechtsvorschriften die Dienstleistungsfreiheit verletzen, wenn der Dienstleistungsempfänger, der Schuldner der an einen gebietsfremden Dienstleister zu zahlenden Vergütung ist, im Steuerabzugsverfahren die Betriebsausgaben, die der Dienstleister ihm mitgeteilt hat und die im unmittelbaren Zusammenhang mit dessen Tätigkeit im Mitgliedsstaat der Leistungserbringung stehen, nicht steuermindernd geltend machen kann, während bei einem gebietsansässigen Dienstleister nur die Nettoeinkünfte der Steuer unterliegen (…Urteile vom 3. Oktober 2006, Rs. C-290/04 - Scorpio , Slg. 2006 I-09461, BFH/NV 2007, Beilage 1, 36); vom 15. Februar 2007, Rs. C-345/04 - Centro Equestre da Leziria Grande , Slg. 2007, I-1425, BFH/NV 2007, Beilage 3, 277).Der BFH hat mit Beschluss vom 29. November 2007 (I B 181/07, BFHE 219, 214, BStBl II 2008, 195) entschieden, dass es nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der Grundsätze, die der EuGH in seinen Urteilen vom 3. Oktober 2006 (…Rs. C-290/04 - Scorpio , Slg. 2006 I-09461, BFH/NV 2007, Beilage 1, 36) und 15. Februar 2007 (Rs. C-345/04 - Centro Equestre da Leziria Grande Lda. , IStR 2007, 212) für die Jahre 1993 und 1996 aufgestellt hat, trotz des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der - nunmehr auch für direkte Steuern geltenden - EG-Beitreibungsrichtlinie in Verbindung mit dem EG-Beitreibungsgesetz zum 1. Juli 2002 auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Diese Regelungsvorbehalte sind infolge des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile vom 3. Oktober 2006 (…Rs. C-290/04 - Scorpio , Slg. 2006 I-09461, BFH/NV 2007, Beilage 1, 36) und 15. Februar 2007 (Rs. C-345/04 - Centro Equestre da Leziria Grande Lda. , IStR 2007, 212) und der darin aufgestellten Grundsätze in den Streitjahren geltendes Recht (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2007 (I B 181/07, BFHE 219, 214, BStBl II 2008, 195).
- EuGH, 18.10.2012 - C-498/10
Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an der …
56 AEUV verlangt nämlich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, dass der Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Leistung erbracht wird (vgl. Urteile vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-9461, Randnr. 31, und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, Slg. 2007, I-1425, Randnr. 20). - BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
Ungleichbehandlung eines EU-Ausländers bzgl. des Ausschlusses der Besteuerung …
Die eingeschränkte Möglichkeit zum Betriebsausgabenabzug im Streitjahr ist mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar (EuGH, Urteil vom 15. Februar 2007, Rs. C-345/04 - C ... Lda/ Bundesamt für Finanzen - Slg. 2007, I-01425), jedoch hat der Bundesfinanzhof in dem angefochtenen Urteil die einschränkenden tatbestandlichen Voraussetzungen des § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG, insbesondere das Erfordernis höherer Aufwendungen als die Hälfte der Einnahmen, in gemeinschaftsrechtlich konformer und normerhaltender Weise reduziert. - FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 218/07
Rechtmäßigkeit eines Steuerabzugs gem. § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz …
- BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
Klärungsbedürftigkeit bei behaupteter Rechtswidrigkeit des Steuerabzugsverfahrens …
- EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von …
- FG Köln, 28.04.2010 - 2 K 7370/01
Erstattung der Abzugssteuer nach § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG; …
- BFH, 27.07.2011 - I R 32/10
Beschränkte Steuerpflicht der Überlassung von Rechten - Berücksichtigung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09
Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken im Wege …
- FG München, 19.07.2010 - 7 K 1154/09
Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08
Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung - Steuerregelung …
- EuGH, 17.06.2010 - C-105/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr und …
- BFH, 25.04.2012 - I R 76/10
Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug gemäß § 50a Abs 4 Nr. 3 EStG
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07
Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug auf …
- FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 6 K 511/06
Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG
- BFH, 27.07.2011 - I R 56/10
Erstattung von Abzugsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10
X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-342/10
Kommission / Finnland - Freier Kapitalverkehr - Diskriminierende Besteuerung von …
- FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07
Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in Österreich erzielten Verlusten bei der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08
Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern - Zinseinkünfte - …
- FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05
Berücksichtigung von mit einer im EU-Ausland durchgeführten Ausbildung …

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